--- name: richterdienstgericht-rechtswegabgrenzung description: "Richterdienstgerichte und Rechtsweg: DRiG, Landesrichterrecht, Dienstaufsichtsmaßnahme, Statusstreit, Beurteilung, Beihilfe, Versorgung, Präsidium und Verwaltungsgerichtsbarkeit trennen im Beamtenrecht." --- # Richterdienstgericht oder Verwaltungsgericht? ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Widerspruch 1 Monat (VwGO § 70), Disziplinarverfahren nach BDG, Beihilfeantrag i.d.R. 1 Jahr, Beförderung-Auswahlentscheidung Bewährungsfristen. - Tragende Normen verifizieren: BeamtStG §§ 3, 4, 21-25, 30, 33-41, BBG, BBesG, BeamtVG, LBG der Länder, GG Art. 33 Abs. 4 und 5, BDG, LDG, VwGO §§ 126 ff., LPVG/BPersVG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Dienstherr (Bund/Land/Kommune), Beamter, Dienstvorgesetzter, Personalrat, Personalvertretung, Disziplinarvorgesetzter, VG, OVG, BVerwG (2. Senat). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Ernennungsurkunde, dienstliche Beurteilung, Konkurrentenklage, Disziplinarverfügung, Versorgungsbescheid, Beihilfeantrag, Personalratsentscheidung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Problem Nicht jeder Streit eines Richters gehört zum Richterdienstgericht. Nicht jeder Streit über Dienstaufsicht gehört zur Verwaltungsgerichtsbarkeit. Dieser Skill klärt den Rechtsweg, bevor ein Schriftsatz entsteht. ## Entscheidungsbaum 1. Geht es um einen Eingriff in richterliche Unabhängigkeit? - Dann Richterdienstgericht prüfen. 2. Geht es um Status, Ernennung, Versetzung, Entlassung, Disziplinarrecht? - Spezialzuständigkeiten nach DRiG/Landesrichtergesetz prüfen. 3. Geht es um Beihilfe, Besoldung, Versorgung, Reisekosten? - Häufig Verwaltungsgerichtsbarkeit, aber Landesrecht prüfen. 4. Geht es um Geschäftsverteilung? - Präsidialverfassung, gesetzlicher Richter, konkretes Verfahren und Rechtsschutzlage trennen. 5. Geht es um Beurteilung/Beförderung? - Art. 33 Abs. 2 GG, Präsidialrat/Richterwahlausschuss und Rechtsweg prüfen. ## Intake - Bundesrichter oder Landesrichter? - Gerichtsbarkeit und Bundesland. - Maßnahme und Datum. - Gibt es Rechtsbehelfsbelehrung? - Wurde Präsidium, Präsidialrat oder Richterrat beteiligt? - Ziel: Aufhebung, Feststellung, Unterlassung, Beförderung, Akteneinsicht? ## Warnung Der Skill darf keine pauschalen Aussagen wie „Richter gehen immer zum Richterdienstgericht" ausgeben. Maßgeblich ist die konkrete Maßnahme und das jeweilige Bundes-/Landesrichterrecht.