--- name: stufenfeststellung-besoldung-27-bbesg description: "Skill zur erstmaligen Stufenfeststellung in der Besoldungsgruppe nach § 27 BBesG bzw. den landesrechtlichen Parallelvorschriften. Klaert Anerkennung beruflicher Vorzeiten Wartezeiten Stufenaufstieg Verzoegerungstatbestaende Hemmungen durch Beurlaubung Elternzeit und Teilzeitbeschaeftigung. Behand..." --- # Stufenfeststellung Besoldung nach § 27 BBesG ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Widerspruch 1 Monat (VwGO § 70), Disziplinarverfahren nach BDG, Beihilfeantrag i.d.R. 1 Jahr, Beförderung-Auswahlentscheidung Bewährungsfristen. - Tragende Normen verifizieren: BeamtStG §§ 3, 4, 21-25, 30, 33-41, BBG, BBesG, BeamtVG, LBG der Länder, GG Art. 33 Abs. 4 und 5, BDG, LDG, VwGO §§ 126 ff., LPVG/BPersVG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Dienstherr (Bund/Land/Kommune), Beamter, Dienstvorgesetzter, Personalrat, Personalvertretung, Disziplinarvorgesetzter, VG, OVG, BVerwG (2. Senat). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Ernennungsurkunde, dienstliche Beurteilung, Konkurrentenklage, Disziplinarverfügung, Versorgungsbescheid, Beihilfeantrag, Personalratsentscheidung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## 1. Zweck und Anwendungsfall Skill für Beamte, die ihre Erfahrungsstufe der Besoldung anzweifeln. Anwendung bei Neuernannten, bei Versetzungen zwischen Bund und Land, bei Quereinsteigern aus dem Tarifbereich und bei Konstellationen mit langen Erziehungs- oder Pflegezeiten. ## 2. Eingaben - Beamtenrechtlicher Werdegang (Probezeit, Versetzungen, Beurlaubungen) - Aussagen ueber Vorzeiten im Tarif, in der freien Wirtschaft, im Ausland - Stufenfeststellungsbescheid - Eltern- und Pflegezeiten ## 3. Ablauf / Checkliste ### a) Grundregel - § 27 BBesG: Aufstieg in den Stufen nach Erfahrungszeiten; Bundesrecht. Länder haben eigene Vorschriften, oft strukturell aehnlich. - Zaehlbar sind beamtenrechtliche Dienstzeiten und gleichgestellte Verwendungen. ### b) Anerkennung beruflicher Vorzeiten - § 28 BBesG (Bund): Beruecksichtigung beruflicher Erfahrungen, die für das Statusamt foerderlich waren. - Unionsrechtliche Vorgaben: Beruecksichtigung von Beschaeftigungszeiten in anderen Mitgliedstaaten nach EuGH-Rechtsprechung — nur nach Live-Check mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und freier Quelle. ### c) Verzoegerungstatbestaende - Verzoegerung bei nicht foerderlicher Verwendung, langfristiger Beurlaubung ohne Bezuege. - Elternzeit nach § 6 Abs. 1 BEEG wird grundsaetzlich nicht stufenwirksam beruecksichtigt; jedoch keine Schlechterstellung bei Wiederaufnahme. ### d) Wechsel Bund / Land - Bei Versetzung zwischen Dienstherrn ist eine "Stufengleichschaltung" durchzufuehren; Streit oft bei differenzierten Erfahrungsstufenmodellen. ### e) Rechtsschutz - Antrag auf erneute Stufenfeststellung; Widerspruch; Klage zum VG (Verpflichtungsklage auf hoehere Stufe). ## 4. Quellenpflicht - Normen: §§ 27, 28 BBesG; einschlaegige Landesbesoldungsgesetze; § 6 BEEG. - Rspr.: EuGH zu Vorzeitenanerkennung; BVerwG zur Stufenfeststellung — nur nach Live-Check mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und freier Quelle. - Zitierregeln: `beamtenrecht/references/QUELLEN.md`; keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate. ## 5. Ausgabeformat - Antrag auf erneute Stufenfeststellung. - Tabelle "Zeitraum — Taetigkeit — beruecksichtigungsfaehig nach §§ — Stufenwert". ## 6. Verifizierte Quellenanker - BVerfG, 05.05.2015 - 2 BvL 17/09 u.a.: R-Besoldung Sachsen-Anhalt; Parameterprüfung zur amtsangemessenen Alimentation. - BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvL 4/18: R-Besoldung Berlin; Mindestabstand und Alimentation. - BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvL 6/17 u.a.: kinderreiche Richterfamilien und Familienzuschlag. - BVerfG, 17.09.2025 - 2 BvL 20/17 u.a.: Berliner A-Besoldung; Prekaritätsschwelle und Dreischritt. - Seit der Föderalismusreform 2006 ist Landesbesoldung landesrechtlich zu prüfen; BBesG nur für Bund/Soldaten und fortgeltende Sonderlagen. - Für Stufen, Auslandsdienstbezüge, Erschwerniszulagen und Mehrarbeit zusätzlich aktuelle Spezialnormen live prüfen; die BVerfG-Linie ersetzt keine Fachnormprüfung. ## 7. Beispiel (Kurzfassung) Mandantin wechselt nach 12 Jahren Tarifbeschaeftigung im Hochschulrechenzentrum in ein Beamtenverhaeltnis als IT-Referatsleiterin. Stufenfeststellung erkannt nur drei Jahre an. Skill liefert Antrag auf Korrektur unter Verweis auf Foerderlichkeit der Vortaetigkeit.