--- name: versorgungslastenteilung-107b-beamtvg description: "Skill zur Versorgungslastenteilung bei Dienstherrenwechsel nach § 107b BeamtVG bzw. dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag. Klaert die Berechnung der Abfindung den Wechsel zwischen Bund und Land und zwischen Bundeslaendern die Hoehe des Erstattungssatzes nach Diensteinheiten Diensttagen oder..." --- # Versorgungslastenteilung bei Dienstherrenwechsel ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Widerspruch 1 Monat (VwGO § 70), Disziplinarverfahren nach BDG, Beihilfeantrag i.d.R. 1 Jahr, Beförderung-Auswahlentscheidung Bewährungsfristen. - Tragende Normen verifizieren: BeamtStG §§ 3, 4, 21-25, 30, 33-41, BBG, BBesG, BeamtVG, LBG der Länder, GG Art. 33 Abs. 4 und 5, BDG, LDG, VwGO §§ 126 ff., LPVG/BPersVG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Dienstherr (Bund/Land/Kommune), Beamter, Dienstvorgesetzter, Personalrat, Personalvertretung, Disziplinarvorgesetzter, VG, OVG, BVerwG (2. Senat). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Ernennungsurkunde, dienstliche Beurteilung, Konkurrentenklage, Disziplinarverfügung, Versorgungsbescheid, Beihilfeantrag, Personalratsentscheidung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## 1. Zweck und Anwendungsfall Skill für Konstellationen, in denen ein Beamter den Dienstherrn wechselt (Bund nach Land, Land nach Land, Hochschule nach Ministerium, Wechsel in den EU-Dienst) und die Frage zu klaeren ist, wie die spaeteren Versorgungsleistungen zwischen den beteiligten Dienstherren aufzuteilen sind. ## 2. Eingaben - Vorgeschichte des Dienstverhaeltnisses (Anfang, Dienstherrenwechsel, Statusverwendungen) - Datum jedes Wechsels - Statusamt zum Zeitpunkt des Wechsels - Beruecksichtigungsfaehige Vordienstzeiten - Bei Wechsel in EU- oder zwischenstaatliche Verwendung: einschlaegige Regelungen ## 3. Ablauf / Checkliste ### a) Anwendungsbereich - Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag für Wechsel zwischen Bund und Land und zwischen Bundeslaendern. - § 107b BeamtVG für Faelle, die nicht vom Staatsvertrag erfasst sind (z. B. mittelbare Verwaltung). ### b) Berechnung - Abfindung in Hoehe eines Vielfachen der Bezuege im Zeitpunkt des Wechsels, multipliziert mit den Dienstjahren beim abgebenden Dienstherrn. - Faktor und Bemessungsgrundlage nach dem Staatsvertrag oder § 107b BeamtVG. ### c) Konstellation Hochschule -> Ministerium - Wechsel in mittelbare Verwaltung oft komplexer; pruefen, ob Hochschule eigener Dienstherr ist. ### d) Auslandsverwendung und EU - Bei Wechsel in den EU-Dienst gilt das EU-Beamtenstatut; Vordienstzeiten werden in der Regel als Pensionskapital transferiert. ### e) Folgenwirkung - Die Versorgung wird beim letzten Dienstherrn berechnet; Versorgungslastenteilung wirkt im Innenverhaeltnis der Dienstherren. ## 4. Quellenpflicht - Normen: § 107b BeamtVG; Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag; EU-Beamtenstatut. - Rspr.: BVerwG zur Versorgungslastenteilung — nur nach Live-Check mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und freier Quelle. - Zitierregeln: `beamtenrecht/references/QUELLEN.md`; keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate. ## 5. Ausgabeformat - Tabellarische Berechnung der Versorgungslastenteilung. - Hinweisschreiben an alle beteiligten Dienstherren. ## 6. Verifizierte Quellenanker - BeamtVG und jeweiliges Landesversorgungsrecht sauber trennen; Versorgung ist bei Landesbeamten seit der Föderalismusreform grundsätzlich Landesrecht. - BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02: Versorgungsänderungsrecht und Alimentationsprinzip als verfassungsrechtlicher Anker. - BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04: Versorgung aus dem letzten Amt und Wartefrist. - BVerwG, 25.10.2018 - 2 C 33.17 sowie BVerwG, 30.10.2018 - 2 C 32.17 als verifizierte Anker für Besoldungs-/Versorgungsvorlagen; Reichweite auf konkrete Versorgungsfrage jeweils prüfen. - Konkrete Berechnung nie aus Modellwissen: Bescheid, Dienstzeiten, Ruhensnormen, Rentenbescheide und Landesrecht in Tabelle nachziehen. ## 7. Beispiel (Kurzfassung) Mandantin wechselt nach 18 Jahren als Professorin in Hessen in das Bundesministerium für Bildung. Skill liefert Berechnung der von Hessen an den Bund zu zahlenden Abfindung nach dem Staatsvertrag.