--- name: mandatsabbruch-empfehlung-an-fachanwalt description: "Komplexitätsindikatoren erkennen: Wann uebersteigt der Sachverhalt dieses Prüfungstool und erfordert Fachanwalt für Insolvenzrecht. Normen: §§ 129 ff. InsO, AnfG. Prüfraster: Komplexitätssignale, Mandatsgrenzen, Hinweispflicht. Output: Warnhinweis mit Empfehlung Fachanwalt Insolvenzrecht. Abgrenz..." --- # Mandatsabbruch und Empfehlung an Fachanwalt ## Triage — kläre vor dem Hinweis 1. Betrifft der Sachverhalt Konzern- oder grenzüberschreitende Insolvenzanfechtung? 2. Liegt Streit über den Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor? 3. Sind mehr als 50.000 EUR betroffen, oder handelt es sich um Grundstücksübertragungen? 4. Ist regulatorische Überlagerung (KWG, MaRisk) oder Kapitalmarktrecht einschlägig? 5. Besteht paralleler Bedarf an einstweiligem Rechtsschutz (Arrest, einstweilige Verfügung)? ## Zentrale Normen § 17 InsO (Zahlungsunfähigkeit) — § 19 InsO (Überschuldung) — § 138 InsO (nahestehende Personen) — Art. 3 ff. EuInsVO (internationale Zuständigkeit) — § 14a FAO (Fachanwalt für Insolvenzrecht) — § 14g FAO (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) — § 208 InsO (Masseunzulänglichkeit) ## Rechtsprechung Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Komplexitätsindikatoren ### Kategorie 1: Insolvenzrechtliche Sonderfragen - Streit über den Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO). - Anfechtung nach § 133 InsO bei Unternehmensgruppen (konzerninterne Transfers). - Grenzüberschreitende Sachverhalte (EuInsVO). - Masseunzulänglichkeit (§ 208 InsO): Rangfragen bei Masseverbindlichkeiten. - Anfechtung gegenüber nahestehenden Personen (§ 138 InsO). ### Kategorie 2: Bereicherungsrechtliche Sonderfragen - Mehrpersonenverhältnisse mit mehr als drei Beteiligten und doppeltem Mangel. - Kapitalmarktrecht (Emissionserlös, prospektpflichtiger Vertrieb). - Rückforderungsansprüche aus nichtigen Dauerschuldverhältnissen (ex-nunc-Abwicklung). - Internationale Sachverhalte (IPR: Recht am Erfüllungsort). ### Kategorie 3: Verfahrensrechtliche Komplexität - Vollstreckungserinnerung und sofortige Beschwerde neben Anfechtungsklage. - Einstweiliger Rechtsschutz (Arrest, einstweilige Verfügung). ### Kategorie 4: Betragsgrößen und wirtschaftliche Bedeutung - Betroffene Vermögenswerte oberhalb von 50.000 EUR. - Grundstücksübertragungen und dingliche Sicherheiten. - Ansprüche gegen Kreditinstitute (KWG, MaRisk). ## Empfehlung Bei einem oder mehreren dieser Indikatoren ist ein Fachanwalt für Insolvenzrecht (§ 14a FAO) oder ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht (§ 14g FAO) hinzuzuziehen. ## Output-Template **Prüfung: Mandatsabbruch erforderlich?** Sachverhalt (kurz): [...] | Indikator | Vorhanden? | |---|---| | Zahlungsunfähigkeitszeitpunkt streitig | ja / nein | | Konzerninterne Transaktion | ja / nein | | Grenzüberschreitender Sachverhalt | ja / nein | | Betroffener Wert > 50.000 EUR | ja / nein | | Grundstücksübertragung | ja / nein | | Einstweiliger Rechtsschutz nötig | ja / nein | | Kapitalmarktrechtliche Überlagerung | ja / nein | **Empfehlung:** Fachanwalt für Insolvenzrecht / Bank- und Kapitalmarktrecht einschalten. Dieses Tool reicht für diesen Fall nicht aus. --- Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.