--- name: ki-dienstleister-43e-brao-praxis description: "Anwaltlicher KI-Dienstleister nach § 43e BRAO: Consumer-Tool, Enterprise-Tool, Kanzleiinfrastruktur und Einzelmandats-Tool trennen; Erforderlichkeit, Verschwiegenheit, § 203 StGB, No-Training, Drittstaat, Mandanteninformation und Kanzleivermerk praxisnah prüfen im Berufsrecht Anwaelte." --- # KI-Dienstleister nach § 43e BRAO in der Praxis ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: BRAO, BORA, FAO, BNotO, StBerG, WPO, PAO — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachkern: KI-Dienstleister nach § 43e BRAO in der Praxis - **Normen-/Quellenanker:** BRAO, BORA, FAO, RVG, RDG, GwG, beA, Verschwiegenheit, Interessenkollision und Anwaltsgerichtsbarkeit. - **Entscheidende Weiche:** Pflichtnorm, Mandatsrolle, Verschulden, Kammerverfahren, Reputationsrisiko, Rechtsbehelf und milderes Organisationsmittel trennen. - **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht. ## Startfrage Behandle KI nicht als Zauberwort, sondern als Dienstleisterfrage: Wer bekommt welches Mandatsgeheimnis, zu welchem Zweck, auf welcher Vertragsgrundlage, mit welchen technischen Spuren und mit welcher anwaltlichen Endkontrolle? ## Sofort-Triage | Konstellation | Berufsrechtlicher Ausgangspunkt | Arbeitshypothese | |---|---|---| | Öffentliches Consumer-Frontend ohne berufsspezifische Bindung | § 43a Abs. 2 BRAO, § 2 BORA, § 203 StGB | Keine Mandatsgeheimnisse eingeben; nur anonymisiert, abstrahiert oder synthetisch arbeiten. | | Bewusst beauftragter Fach- oder Enterprise-Dienstleister | § 43e BRAO, § 203 Abs. 4 StGB | Offenlegung kann zulässig sein, wenn sie für die Dienstleistung erforderlich ist und die Vertrags-/Sicherheitskette trägt. | | Allgemeine Kanzleiinfrastruktur | § 43e Abs. 1 bis 4 BRAO | Regelmäßig kein Einzelmandats-Einwilligungsmodell, aber Tool-Freigabe, Teamregeln und Aktenvermerk nötig. | | Tool unmittelbar für ein konkretes Einzelmandat | § 43e Abs. 5 BRAO zusätzlich prüfen | Mandantenentscheidung, Aufklärung und Einwilligung sauber dokumentieren. | | Eigene Kanzlei-Oberfläche/API auf fremdem Modell | § 43e BRAO plus KI-VO-Rollenprüfung | Kanzlei kann organisatorisch stärker in Anbieter-/Betreiberpflichten rutschen. | ## Prüfprogramm 1. **Datenfluss zeichnen.** Welche Daten gehen an Anbieter, Subunternehmer, Logs, Support, Sicherheitsmonitoring, Telemetrie, Modellbetrieb, Backup und Abrechnung? 2. **Erforderlichkeit bestimmen.** Es geht nicht darum, ob KI allgemein nützlich ist, sondern ob diese konkrete Offenlegung für diese konkrete Dienstleistung nötig ist. 3. **Vertrag prüfen.** Textform, Verschwiegenheit gegenüber jedermann, strafrechtliche Belehrung, Kenntnisnahme nur soweit nötig, Subunternehmerzustimmung, Weiterverpflichtung, Löschung, Audit und Incident-Kette. 4. **No-Training absichern.** Mandatsdaten dürfen nicht zur Modellverbesserung, Produktanalyse oder allgemeinen Trainingsdatengewinnung genutzt werden, wenn dafür keine tragfähige berufsrechtliche Grundlage besteht. 5. **Drittstaat sauber trennen.** DSGVO-Transfermechanik ersetzt nicht den berufsrechtlichen Geheimnisschutz. § 43e Abs. 4 BRAO verlangt eine eigene Vergleichbarkeitsprüfung. 6. **Anwaltliche Endverantwortung festhalten.** KI-Output ist Entwurfsmaterial. Zitate, Fristen, Rechtsprechung, Subsumtion und taktische Empfehlungen werden berufsträgerseitig geprüft. ## Ampel - **Grün:** Anbieter ist bewusst beauftragt, §-43e-Vertrag ist vollständig, No-Training eindeutig, Subunternehmer kontrolliert, EU/EWR oder geprüfter Drittstaat, Endkontrolle organisiert. - **Gelb:** Vertrag ist grundsätzlich brauchbar, aber Telemetrie, Supportzugriffe, Subunternehmer, Löschfristen oder Mandanteninformation sind unklar. - **Rot:** Public Tool mit Mandatsdaten, Training/Produktverbesserung mit Aktenmaterial, unkontrollierte Drittstaatkette, keine Textformverpflichtung oder keine anwaltliche Endkontrolle.