--- name: ki-erforderlichkeit-ex-ante-vermerk description: "Ex-ante-Vermerk zur Erforderlichkeit nach § 43e BRAO für KI-Outsourcing: Zweck der Offenlegung, Datenminimierung, Alternativen, Mandatsklassen, Kanzleiinfrastruktur, Einzelmandat, No-Training und Freigabebegründung dokumentieren." --- # Ex-ante-Vermerk zur Erforderlichkeit ## Kern Erforderlichkeit meint nicht: "Könnte man theoretisch ohne KI arbeiten?" Maßgeblich ist, ob der Zugang zu Berufsgeheimnissen für die konkret beauftragte Dienstleistung in der gewählten, vertretbar organisierten Kanzleiumgebung benötigt wird. Genau das muss vor dem Einsatz dokumentiert werden. ## Vermerkstruktur 1. **Tool und Zweck:** Dokumentenanalyse, Recherche, Zusammenfassung, Übersetzung, Diktat, Fristenassistenz, Chatbot, RAG. 2. **Datenklassen:** Welche Aktenbestandteile sind nötig, welche bleiben draußen? 3. **Alternativen:** anonymisierte Nutzung, lokales Tool, manuelle Bearbeitung, anderes Enterprise-Angebot. 4. **Datenminimierung:** Redaction, Mandantentrennung, Rollenrechte, keine Vollakte ohne Zweck. 5. **Vertragliche Grundlage:** Textform, Verschwiegenheit, Belehrung, Subunternehmer, No-Training. 6. **Drittstaat:** Hosting, Support, Muttergesellschaft, Zugriffsmöglichkeiten, zusätzliche Schutzmaßnahmen. 7. **Mandatsbezug:** Kanzleiinfrastruktur oder Einzelmandat mit zusätzlicher Mandantenentscheidung? 8. **Endkontrolle:** Wer prüft Output, Quellen, Fristen und taktische Aussage? ## Musterentscheidung Nutze diese Logik, ohne Scheinsicherheit: - "Freigegeben für anonymisierte und interne Kanzleidaten." - "Freigegeben für Mandatsdaten der Klasse X nach Toolfreigabe und §-43e-Vertrag." - "Nur nach Mandanteninformation/Einwilligung." - "Nicht freigegeben, weil Training/Telemetrie/Subunternehmer/Drittstaat ungeklärt."