--- name: strafrechtliche-tatbestandsmerkmale-beweisfragen description: "Strafrechtliche: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage im Plugin Berufsrecht Ki Vertragspruefung: 1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber? 2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden? 3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder V..." --- # Strafrechtliche: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage ## Spezialwissen: Strafrechtliche: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage - **Normen-/Quellenanker:** AI, WP, BRAO, StBerG, WPO, PAO, BNotO, KI. ## Fallweichen Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern: 1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber? 2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden? 3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch? 4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt? 5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage? ## Arbeitsworkflow 1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen. 2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **§ 203 StGB** prüfen. 3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen. 4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben. 5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist. ## Tatbestand § 203 StGB (Auszug) - **§ 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB**: Offenbaren eines Geheimnisses, das einem als Anwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer u. a. anvertraut oder bekannt geworden ist — Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe. - **§ 203 Abs. 4 StGB** (Privilegierung Mitwirkende seit 2017): Mitwirkende Personen (Sekretariat, IT-Dienstleister) werden ausdrücklich erfasst; Offenbaren ist tatbestandsmäßig. - **§ 203 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 StGB**: Rechtfertigung, wenn der Berufsträger die mitwirkenden Personen sorgfältig ausgewählt und auf die Schweigepflicht **förmlich verpflichtet** hat (analog § 1 VerpflG-Form). - **§ 203 Abs. 4 S. 2 Nr. 2**: bei Erbringung von Tätigkeiten außerhalb der EU/EWR ist die Vertraulichkeit gleichwertig sicherzustellen. ## Tatbestandsmerkmal "Offenbaren" Offenbaren ist jede Form der Kenntnisverschaffung Dritter. Bei KI-Tools relevant: - **Übermittlung** an den Anbieter (Upload, API-Call) — offenbarungsfähig. - **Speicherung** beim Anbieter — wirkt fort. - **Training** mit Mandantendaten — offenbart gegenüber unbestimmtem Personenkreis. - **Logs / Telemetrie**: technische Übermittlung kann Offenbaren sein, wenn Mandantendaten enthalten. ## Beweisfragen in der Praxis - **Verpflichtungserklärung Dienstleister**: Wortlaut, Datum, Unterschrift; bei juristischer Person Vertretungsbefugnis prüfen. - **Sorgfältige Auswahl**: Dokumentation der Prüfung (TOMs, Zertifikate ISO 27001, SOC 2, BSI C5, Trust Center). - **Überwachung**: regelmäßige Reviews, Anlassprüfung bei Vorfällen. - **Datenflussplan**: zeigt, welche Daten an wen gehen — entscheidende Grundlage für die strafrechtliche Bewertung. ## Beleg-Checkliste - AVV nach Art. 28 DSGVO - TOMs nach Art. 32 DSGVO - Verpflichtung mit Schweigepflichthinweis nach § 203 StGB - Sub-Dienstleister-Liste mit Zustimmungsregelung - Datenflussdiagramm mit Klassifizierung der Inhalte - Restrisiko-Bewertung und Freigabe durch Berufsträger ## Trade-off Strafrechtliches Risiko ist meist durch saubere Verpflichtung und Sorgfaltsdokumentation beherrschbar; das berufsrechtliche Risiko (Sanktion durch Anwaltskammer) bleibt nach Maßgabe der Standesrechtsorganisation auch bei rechtmäßiger Lage relevant — frühzeitige Abstimmung mit der Kammer in Grenzfällen empfehlenswert.