--- name: subunternehmer-regelung-tom-zertifizierungen description: "Prüfe die Subunternehmerklausel im KI-Anbietervertrag. Norm Absatz drei Satz zwei Nummer drei der einschlaegigen Dienstleisterregelung. Pflichtinhalte Zustimmungsvorbehalt der Kanzlei Subunternehmerliste Weiterverpflichtung in Textform Belehrung. Strafrechtliche Sekundaerpflicht nach § 203 Absatz..." --- # Subunternehmer-Regelung prüfen ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: BRAO, BORA, FAO, BNotO, StBerG, WPO, PAO; StGB §§ 13, 22, 23, 25, 32, 35, 46, 47, 56, 57, StPO §§ 100a, 102, 105, 112, 136, 137, 140, 147, 152, 153a, 244, 257c, 261, 264, 265, 267, 304, 341, 344, 349; § 43e BRAO — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachkern: Subunternehmer-Regelung prüfen - **KI-/Berufsrechtsproblem (Subunternehmer-Regelung prüfen):** Prüfe die Subunternehmerklausel im KI-Anbietervertrag. Norm Absatz drei Satz zwei Nummer drei der einschlaegigen Dienstleisterregelung. Pflichtinhalte Zustimmungsvorbehalt der Kanzlei Subunternehmerliste Weiterverpflichtung in Textform Belehrung. Strafrechtliche Sekundaerpflicht nach § 203 Absatz vier Satz zwei Nummer eins StGB. Modellanbieter und Hoster als typische Subunternehmer. - **Normenanker:** BRAO, BORA, § 203 StGB, § 204 StGB, DSGVO/BDSG, Auftragsverarbeitung, Dienstleisterregelungen der freien Berufe und prozessuale Akten-/Mandatsgeheimnisse fallbezogen prüfen. - **Entscheidende Weiche:** Anbieterbehauptung, Vertragswortlaut, technische Realität, Berufsgeheimnis, Datenschutzrolle und Strafbarkeitsrisiko auseinanderziehen. - **Arbeitsprodukt:** Anbieter-Fragenliste, Risikomatrix, Vertragsredline und Entscheidung, ob Pilot, Stop oder Nachverhandlung. - **Hinweis:** Ergebnis bleibt Vorprüfung für Kanzlei- oder Spezialberatung; keine Scheinsicherheit gegenüber Berufsrecht oder Strafrecht. ## Norm Absatz 3 Satz 2 Nr. 3 der jeweiligen Dienstleisterregelung. Der Vertrag mit dem Dienstleister muss festlegen, ob der Dienstleister befugt ist, weitere Personen zur Erfüllung des Vertrags heranzuziehen. Für diesen Fall ist dem Dienstleister aufzuerlegen, diese Personen in Textform zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Pro Beruf: - § 43e Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BRAO - § 62a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 StBerG - § 50a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 WPO - § 39c Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 PAO - § 26a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BNotO Strafrechtlich ergänzend: § 203 Abs. 3 Satz 2 StGB (Befugnis zur Weitergabe an mitwirkende Personen, die ihrerseits weitere Personen einbinden) und § 203 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StGB (Sekundärpflicht zur Verpflichtung). ## Praxisproblem KI-Anbieter KI-Anbieter sind oft mehrstufige Strukturen: 1. **Frontend-Anbieter** (deutsche Vertragspartei, etwa ein Münchner Legal-Tech-Start-up) 2. **Modellanbieter** (etwa OpenAI, Anthropic, Mistral, Aleph Alpha) 3. **Hoster** (Microsoft Azure, AWS, Google Cloud) 4. **Eventuell Trainingsdienstleister**, **Annotation-Dienstleister**, **Support-Dienstleister** Aus berufsrechtlicher Sicht sind alle vier Stufen Subunternehmer im Sinne von Abs. 3 Satz 2 Nr. 3. Der Frontend-Anbieter muss sie alle benennen und entsprechend weiterverpflichten. ## Anforderungen ### Festlegung im Vertrag Der Vertrag muss explizit klären, ob der Dienstleister Subunternehmer einsetzen darf. Stillschweigen reicht nicht. ### Subunternehmerliste Auch wenn die Norm das nicht ausdrücklich verlangt, ist eine **abschließende Liste der Subunternehmer mit Sitz, Funktion und gegebenenfalls Hosting-Ort** der Stand guter Praxis. Sie ist Vertragsanlage oder per Link zu einem versionierten Trust Center. ### Zustimmungsvorbehalt Ein **Zustimmungsvorbehalt der Kanzlei vor Hinzunahme oder Wechsel von Subunternehmern** ist nicht durch das Berufsrecht zwingend gefordert, aber sehr empfehlenswert. Die berufsrechtliche KI-Debatte stellt klar, dass die Kanzlei für die Auswahl die berufsrechtliche Verantwortung trägt (Sorgfaltsanforderung Abs. 2 der Dienstleisterregelung). ### Weiterverpflichtung in Textform Der Vertrag muss den Dienstleister verpflichten, jeden Subunternehmer **in Textform** zur Verschwiegenheit zu verpflichten — mit denselben inhaltlichen Anforderungen, die für den Dienstleister selbst gelten (gegenüber jedermann, zeitlich unbegrenzt, alle Berufsgeheimnisse, Belehrung). ### Belehrung über strafrechtliche Folgen Auch die Subunternehmer müssen über §§ 203, 204 StGB belehrt werden (Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StGB). ## Prüfschema **Vorab:** Der untenstehende ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm. | Punkt | Fundstelle | Ampel | Bemerkung | |---|---|---|---| | Festlegung Befugnis im Vertrag | | | | | Aktuelle Subunternehmerliste vorhanden | | | | | Zustimmungsvorbehalt der Kanzlei | | | | | Weiterverpflichtungspflicht (Textform) | | | | | Belehrungspflicht für Subunternehmer | | | | | Informationspflicht bei Wechsel | | | | ## Typische Lücken - "Wir setzen Subunternehmer nach unserem Ermessen ein" — Pflicht zur Festlegung verletzt - Subunternehmerliste nur als unverbindlicher FAQ-Eintrag - Wechsel ohne Vorankündigung - Nur AVV-rechtliche Weiterverpflichtung (Art. 28 Abs. 4 DS-GVO) ohne berufsrechtliche Komponente - Keine berufsrechtliche Belehrung der Subunternehmer ## Sonderkonstellation Microsoft Azure OpenAI Der häufige Aufbau "Frontend-Anbieter — Azure-Mietservice für OpenAI-Modelle" ist berufsrechtlich besonders zu prüfen: - Azure ist Hoster und Subunternehmer - OpenAI als Modellanbieter ist ggf. weiterer Subunternehmer - US-Konzern-Mutter aller Beteiligten — Cloud Act greift (siehe `cloud-act-und-drittstaat-pruefen`) - Datenfluss Azure → OpenAI muss explizit beleuchtet werden ## Aktuelle Rechtsprechung - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Zentrale Normen (Paragrafenkette) - §§ 43e Abs. 3 Nr. 3 BRAO, 62a Abs. 3 Nr. 3 StBerG, 50a Abs. 3 Nr. 3 WPO, 39c Abs. 3 Nr. 3 PAO, 26a Abs. 3 Nr. 3 BNotO — Subunternehmer-Weiterverpflichtung - Art. 28 Abs. 4 DSGVO — Unterauftragnehmer in der AVV - § 203 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StGB — Sekundärpflicht des Dienstleisters ## Triage zu Beginn 1. Enthält der Vertrag eine Liste aller aktuellen Subunternehmer? 2. Ist ein Zustimmungsvorbehalt oder Widerspruchsrecht der Kanzlei geregelt? 3. Verpflichtet der Vertrag den Dienstleister, Subunternehmer in Textform auf §§ 203/204 StGB zu belehren? 4. Sind Modellanbieter (z.B. OpenAI als API-Lieferant) und Hoster als separate Subunternehmer benannt? - **Was will der Mandant wirklich erreichen?** (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.) ## Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden) Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist **eine** moegliche Form — nicht die einzige. | Konstellation | Empfohlener Weg | |---|---| | Standard — Subunternehmer-Klausel im KI-Vertrag pruefen | Pruefschema Art. 28 Abs. 2 DSGVO; Template unten | | Variante A — Subunternehmer-Einsatz untersagt | Verbot klar kommunizieren; Vertragsanpassung empfehlen | | Variante B — Genehmigung liegt vor aber Klausel unklar | Klarstellungsformulierung einfordern; Anlage mit Subunternehmer-Liste | | Variante C — Subunternehmer ausserhalb EU | Drittlandstransfer-Pruefung zusaetzlich noetig (Art. 46 DSGVO) | Wenn die Mandantenkonstellation **nicht** ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen. ## Output-Template — Subunternehmer-Prüfvermerk **Adressat:** Kanzlei intern — Tonfall: sachlich-juristisch ``` Subunternehmer-Prüfvermerk [DATUM] Anbieter: [NAME] | Vertrag: [DOKUMENT, VERSION] Prüfpunkt 1: Subunternehmerliste Vorhanden (als Anlage): ja / nein Subunternehmer: - [NAME], [SITZ], [FUNKTION], [VERARBEITUNGSSTANDORT] - [NAME], [SITZ], [FUNKTION], [VERARBEITUNGSSTANDORT] Prüfpunkt 2: Zustimmungsvorbehalt / Widerspruchsrecht Zustimmungsvorbehalt geregelt: ja / nein Widerspruchsrecht geregelt: ja / nein Frist: [X TAGE] Prüfpunkt 3: Weiterverpflichtung Subunternehmer In Textform: ja / nein Belehrung §§ 203/204 StGB: ja / nein Ergebnis Ampel Subunternehmer-Regelung: GRUEN / GELB / ROT Luecken: [BESCHREIBUNG] ``` --- vor Versand klaeren --- 1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung] 2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung] 3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]