--- name: aufbewahrung-pruefungsakte description: "Wirtschaftsprüfer: aufbewahrung pruefungsakte - Kaltstart mit Faktenmatrix, Risikoampel und fehlenden Unterlagen im Berufsrecht Wirtschaftspruefer." --- # Wirtschaftsprüfer: aufbewahrung pruefungsakte - Kaltstart mit Faktenmatrix, Risikoampel und fehlenden Unterlagen ## Konkreter Berufsrechtskern: Wirtschaftsprüfer: aufbewahrung pruefungsakte - Kaltstart mit Faktenmatrix, Risikoampel und fehlenden Unterlagen - **Normenanker:** WPO, Berufssatzung WP/vBP, HGB-Prüfungsvorschriften, EU-Abschlussprüferrecht, APAS-Verfahren, Unabhängigkeit und Qualitätskontrolle. - **Institutionen:** WPK, APAS, Prüfstelle/Abschlussprüferaufsicht, Registergericht und Mandatsgremien. - **Spezialspur:** Prüfungsauftrag, Unabhängigkeit, Prüfungsstandard, Wesentlichkeit und Dokumentation konkret festlegen. - **Falllösung:** Baue eine Pflichtverletzungs-/Entlastungsmatrix mit Norm, Tatsache, Beleg, Verschulden, Verhältnismäßigkeit, möglicher Kammerantwort und prozessualem nächsten Schritt. ## Fallweichen dieser Speziallage 1. Rolle, Ziel und Entscheidungsdruck klaeren. 2. Verfahrensstand, Fristen, Zuständigkeit und irreversible Risiken markieren. 3. Aktenbasis ordnen: sichere Tatsachen, bestrittene Tatsachen, fehlende Unterlagen. 4. Eingriffsintensität, Berufs-/Amtsgeheimnisse, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte sichtbar machen. 5. Sofortpfad anbieten: Was muss heute entschieden, beantragt, beantwortet oder dokumentiert werden? ## Prüfprogramm - **Normenanker:** WPO, Berufssatzung WP/vBP, HGB-Prüfungsvorschriften, APAS-/WPK-Praxis, Geldwäsche- und Unabhängigkeitsregeln live prüfen - **Tatsachenarbeit:** Beweisquelle, Beweiswert, Gegenbeweis, Dokumentationslücke und mögliche Fehlinterpretation trennen. - **Verfahrensarbeit:** Form, Frist, Zuständigkeit, Anhörung, Akteneinsicht, Rechtsbehelf und Zustellungsweg prüfen. - **Gegenposition:** Die stärkste Gegenansicht formulieren und sagen, was sie praktisch bedeutet. - **Entscheidung:** Eine vertretbare Handlungsempfehlung mit Risikoampel und nächstem Schritt liefern. ## Normenanker Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt: - `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit. - `Art. 12 Abs. 1 GG` — Berufswahl- und Ausbildungsbezug. - `Art. 3 Abs. 1 GG` — Gleichbehandlung und Bewertungsfairness. - `§ 2 HRG` — Aufgaben der Hochschulen. - `§ 4 HRG` — Freiheit von Forschung, Lehre und Studium. - `§ 7 HRG` — Ziel des Studiums. - `§ 15 HRG` — Pruefungen und Leistungspunktsystem. - `§ 16 HRG` — Pruefungsordnungen. - `§ 70 Abs. 1 VwGO` — Widerspruchsfrist. - `§ 123 Abs. 1 VwGO` — Eilrechtsschutz bei Studien-/Pruefungsentscheidungen. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Normen und Rechtsprechung ### Kuratierte Normen-Bibliothek - §§ 1-3 WPO (Berufsaufgaben, Berufsbezeichnung) - § 32 WPO (Bestellungsvoraussetzungen) - § 43 WPO (Allgemeine Berufspflichten) - § 49 WPO (Unabhängigkeit) - § 51 WPO (Verschwiegenheit) - § 54 WPO (Berufshaftpflicht) - §§ 316, 319, 319a HGB (Pflichtprüfung, Inkompatibilitäten) - §§ 322, 323 HGB (Bestätigungsvermerk, Verantwortlichkeit) - IDW PS 200 ff. (Prüfungsstandards) - EU-VO 537/2014 (Abschlussprüfung Unternehmen öffentl. Interesse) ### Leitentscheidungen - BGH IX ZR 23/14 (WP-Haftung Drittwirkung) - BGH II ZR 217/03 (Bestätigungsvermerk und Vertrauensschutz) - EuGH C-606/19 (Unabhängigkeit Abschlussprüfer) - BVerfG 1 BvR 1750/17 (Berufsregulierung WP) - BGH WpSt (R) 1/19 (Berufsgerichtsverfahren WP) ### Anwendung im Skill - Unabhaengigkeit nach § 49 WPO und Art. 5 VO 537/2014 vor Mandatsannahme schriftlich pruefen. - Bestaetigungsvermerk § 322 HGB darf keine versteckten Einschraenkungen enthalten; Versagung sorgfaeltig begruenden. - IDW PS 200 ff. sind Berufsstandards, ueber die im Disziplinarverfahren nicht hinausgegangen werden darf.