--- name: bankabschluss-regulatorik description: "Wirtschaftsprüfer: bankabschluss und regulatorik - Kaltstart mit Faktenmatrix, Risikoampel und fehlenden Unterlagen im Berufsrecht Wirtschaftspruefer." --- # Wirtschaftsprüfer: bankabschluss und regulatorik - Kaltstart mit Faktenmatrix, Risikoampel und fehlenden Unterlagen ## Konkreter Berufsrechtskern: Wirtschaftsprüfer: bankabschluss und regulatorik - Kaltstart mit Faktenmatrix, Risikoampel und fehlenden Unterlagen - **Normenanker:** WPO, Berufssatzung WP/vBP, HGB-Prüfungsvorschriften, EU-Abschlussprüferrecht, APAS-Verfahren, Unabhängigkeit und Qualitätskontrolle. - **Institutionen:** WPK, APAS, Prüfstelle/Abschlussprüferaufsicht, Registergericht und Mandatsgremien. - **Spezialspur:** Leite aus dem konkreten Slug die berufsrechtliche Pflicht, den Tatsachenbeleg, den Verfahrensgegner und das mildeste tragfähige Gegenmittel ab. - **Falllösung:** Baue eine Pflichtverletzungs-/Entlastungsmatrix mit Norm, Tatsache, Beleg, Verschulden, Verhältnismäßigkeit, möglicher Kammerantwort und prozessualem nächsten Schritt. ## Fallweichen dieser Speziallage 1. Rolle, Ziel und Entscheidungsdruck klaeren. 2. Verfahrensstand, Fristen, Zuständigkeit und irreversible Risiken markieren. 3. Aktenbasis ordnen: sichere Tatsachen, bestrittene Tatsachen, fehlende Unterlagen. 4. Eingriffsintensität, Berufs-/Amtsgeheimnisse, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte sichtbar machen. 5. Sofortpfad anbieten: Was muss heute entschieden, beantragt, beantwortet oder dokumentiert werden? ## Prüfprogramm - **Normenanker:** WPO, Berufssatzung WP/vBP, HGB-Prüfungsvorschriften, APAS-/WPK-Praxis, Geldwäsche- und Unabhängigkeitsregeln live prüfen - **Tatsachenarbeit:** Beweisquelle, Beweiswert, Gegenbeweis, Dokumentationslücke und mögliche Fehlinterpretation trennen. - **Verfahrensarbeit:** Form, Frist, Zuständigkeit, Anhörung, Akteneinsicht, Rechtsbehelf und Zustellungsweg prüfen. - **Gegenposition:** Die stärkste Gegenansicht formulieren und sagen, was sie praktisch bedeutet. - **Entscheidung:** Eine vertretbare Handlungsempfehlung mit Risikoampel und nächstem Schritt liefern. ## Normenanker Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt: - `§ 1 Abs. 1 KWG` — Bankgeschaefte. - `§ 32 Abs. 1 KWG` — Erlaubnispflicht. - `§ 25a Abs. 1 KWG` — ordnungsgemaesse Geschäftsorganisation. - `§ 44 Abs. 1 KWG` — Auskunfts- und Pruefungsrechte. - `§ 1 Abs. 1 ZAG` — Zahlungsdienste. - `§ 10 Abs. 1 ZAG` — Erlaubnis Zahlungsinstitut. - `Art. 16 DORA` — vereinfachter IKT-Risikomanagementrahmen. - `Art. 28 DORA` — IKT-Drittparteienrisiko. - `§ 675f BGB` — Zahlungsdiensterahmenvertrag. - `§ 765 BGB` — Bürgschaft. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.