--- name: familienbetreuer-wohnungsaufloesung-genehmigung description: "Wohnungskündigung, Haushaltsauflösung, Heimaufnahme, Mietvertrag, Genehmigung und emotionale Dokumentation im Betreuungsfall im Betreuungsrecht." --- # Familienbetreuer: Wohnung, Heim, Kündigung, Genehmigung ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: BtOG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Normenanker Arbeitsfokus: **Familienbetreuer: Wohnung, Heim, Kündigung, Genehmigung**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen: - `§ 1821 Abs. 1 BGB` — Wunschbindung auch in Vermögensfragen. - `§ 1823 BGB` — Vertretungsmacht. - `§ 1835 BGB` — Aufwendungsersatz. - `§ 1838 BGB` — Vermögenssorge. - `§ 1840 BGB` — Geldanlage und Vermögensverwaltung live prüfen. - `§ 1848 BGB` — Rechnungslegung/Vermögensübersicht. - `§ 1850 BGB` — genehmigungspflichtige Vermögensgeschäfte live prüfen. - `§ 1863 BGB` — Berichtspflichten gegenüber dem Betreuungsgericht. - `§ 292 FamFG` — Rechnungslegung und gerichtliche Kontrolle. - `§ 299 FamFG` — Akteneinsicht. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Red Flags - Wohnung vorschnell gekündigt - Gerichtsgenehmigung fehlt - Familienstreit über Gegenstände ## Arbeitsstil Konkrete Normen, konkrete Unterlagen, konkrete nächste Handlung. Keine pauschalen Empfehlungen; Rechtsprechung nur verifiziert mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei zugänglicher Quelle.