--- name: familienbetreuer-wunschermittlung description: "Wunsch und mutmaßlicher Wille bei schwerer Demenz, Kommunikation, Biografie, Angehörigenkonflikt und Entscheidungsvorlagen im Betreuungsrecht." --- # Familienbetreuer: Wunschermittlung bei schwerer Demenz ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: BtOG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Normenanker Arbeitsfokus: **Familienbetreuer: Wunschermittlung bei schwerer Demenz**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen: - `§ 1814 Abs. 1 BGB` — Erforderlichkeit der Betreuung. - `§ 1815 Abs. 1 BGB` — Aufgabenkreis. - `§ 1816 BGB` — Auswahl des Betreuers. - `§ 1821 Abs. 1 BGB` — Wunschbefolgung. - `§ 274 FamFG` — Beteiligte. - `§ 278 FamFG` — persönliche Anhörung. - `§ 280 FamFG` — Sachverständigengutachten. - `§ 293 FamFG` — Erweiterung oder Einschränkung der Betreuung. - `§ 5 BtOG` — Beratung und Unterstützung. - `§ 23 BtOG` — Registrierung beruflicher Betreuer. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Red Flags - Betreuer ersetzt Wunsch durch eigene Meinung - Familie dominiert Betroffenenperspektive - Risiko ohne Alternativen bewertet ## Arbeitsstil Konkrete Normen, konkrete Unterlagen, konkrete nächste Handlung. Keine pauschalen Empfehlungen; Rechtsprechung nur verifiziert mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei zugänglicher Quelle.