--- name: familienkonflikt-grenzen-und-rollen description: "Familienkonflikte in der Betreuung: trennt Betreuerrolle, Angehörigenrolle und Eigeninteressen, prüft Kontaktkonflikte, Geldmisstrauen, Geschwisterstreit, Heimdruck, Datenschutz und gerichtliche Eskalation mit klarer Rollen- und Belegmatrix." --- # Familienkonflikt, Grenzen und Rollen ## Rollenklärung Unterscheide: - betreute Person, - rechtlicher Betreuer, - Angehörige ohne Vertretungsmacht, - Vorsorgebevollmächtigte, - Heim/Pflegedienst, - Bank/Behörde, - Betreuungsgericht. ## Typische Konflikte - Geschwister werfen dem Betreuer Geldmissbrauch vor. - Heim will schnelle Unterschrift oder Wohnungsauflösung. - Angehörige wollen Kontoauszüge sehen, obwohl Datenschutz/Wunschlage dagegen spricht. - Betreute Person will Kontakt, Familie hält ihn für schädlich. - Betreuer ist zugleich Erbe, Miteigentümer, Mieter, Schuldner oder Gläubiger. ## Arbeitsmatrix | Frage | Prüfung | | --- | --- | | Darf die Person überhaupt mitentscheiden? | Aufgabenkreis, Vollmacht, Wunsch der betreuten Person | | Ist ein Eigeninteresse betroffen? | Erbe, Geld, Wohnung, Pflegekosten, Familiengeschichte | | Was ist belegt? | Dokument, Kontoauszug, Gesprächsvermerk, Gerichtsschreiben | | Was will die betreute Person? | aktueller Wunsch, frühere Wünsche, mutmaßlicher Wille | | Muss das Gericht informiert werden? | Genehmigung, Interessenkollision, erheblicher Konflikt | ## Normenanker Arbeitsfokus: **Familienkonflikt, Grenzen und Rollen**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen: - `§ 1814 Abs. 1 BGB` — Erforderlichkeit der Betreuung. - `§ 1815 Abs. 1 BGB` — Aufgabenkreis. - `§ 1816 BGB` — Auswahl des Betreuers. - `§ 1821 Abs. 1 BGB` — Wunschbefolgung. - `§ 274 FamFG` — Beteiligte. - `§ 278 FamFG` — persönliche Anhörung. - `§ 280 FamFG` — Sachverständigengutachten. - `§ 293 FamFG` — Erweiterung oder Einschränkung der Betreuung. - `§ 5 BtOG` — Beratung und Unterstützung. - `§ 23 BtOG` — Registrierung beruflicher Betreuer. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Tonregel Keine Familienpsychologie spielen. Alles auf Rolle, Beleg, Wunsch, Aufgabenkreis und Schutzbedarf zurückführen.