--- name: quellenkarte description: "Betreuungsrecht Quellenkarte: Quellenprüfung; Normenstand, Rechtsprechung, Behördenpraxis und Zitierfähigkeit werden vor einer tragenden Aussage verifiziert." --- # Betreuungsrecht Quellenkarte ## Einsatzlage Diese Quellenkarte sichert im Bereich **Betreuungsrecht** tragende Normen, Rechtsprechung, Behördenpraxis, Register, Formulare und aktuelle Leitlinien ab. ## Suchraster - `allgemein-anschluss-router-workflow-chronologie` - `aufgabenkreise-festlegen` - `bericht-betreuer-betreuerpflichten` - `betreuer-als-erbe` - `betreuer-als-registrierung-betreuung-anwaltskosten` - `betreuer-registrierung` - `betreuerpflichten-genehmigung-betreuung-interessen` - `betreuung-anwaltskosten-rvg` - `betreuung-bei-demenz` - `betreuung-demenz-erbe-werden-erwachsene-kinder` - `betreuung-erbe-werden` - `betreuung-für-erwachsene-kinder` ## Prüfroute 1. Normenstand über amtliche oder frei zugängliche Primärquellen sichern. 2. Rechtsprechung nach passendem Gericht, Datum, Aktenzeichen und Entscheidungsform suchen. 3. Behördenpraxis, Formulare, Verwaltungshinweise und Register nur mit Quellenstand ausgeben. 4. Ergebnis als Quellenmatrix dokumentieren: Aussage, Quelle, Stand, Tragweite, Unsicherheit. ## Normenanker Arbeitsfokus: **Betreuungsrecht Quellenkarte**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen: - `§ 1814 Abs. 1 BGB` — Betreuungsvoraussetzungen. - `§ 1815 Abs. 1 BGB` — Aufgabenkreis. - `§ 1816 BGB` — Betreuerauswahl. - `§ 1821 Abs. 1 BGB` — Wunschbefolgung. - `§ 1823 BGB` — Vertretungsmacht. - `§ 274 FamFG` — Beteiligte. - `§ 278 FamFG` — Anhörung. - `§ 280 FamFG` — Gutachten. - `§ 5 BtOG` — Beratung. - `§ 8 BtOG` — Betreuungsvermeidung. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Fehlerbremse - Keine BeckRS- oder juris-Blindzitate aus Modellwissen. - Keine Literaturfundstellen behaupten, die nicht aus Nutzerquelle oder frei prüfbarer Quelle stammen. - Bei dynamischen Materien immer sagen, ob der Stand live geprüft wurde. - Quellenhygiene: `references/quellenhygiene.md`; Zitierweise: `references/zitierweise.md`.