--- name: output-gutachten-memo-schriftsatz description: "Output-Skill für BGB-AT-Ergebnisse: Klausurlösung im Gutachtenstil, praxisnahes Mandatsmemo, Subsumtionsraster und Schriftsatzbaustein — abhängig vom Arbeitsziel und Mandantenkontext strukturiert aufbereitet." --- # Output-Formate — Gutachten, Memo, Schriftsatz im BGB AT ## Mandantenfall - Student benötigt Klausurlösung im akademischen Gutachtenstil für eine BGB-AT-Prüfung. - Anwältin erstellt ein Mandatsmemo zur schnellen Orientierung für die Mandantin. - Rechtsabteilung braucht einen Schriftsatzbaustein für ein Klageverfahren. ## Erste Schritte 1. Arbeitsziel klären: Klausurlösung (Gutachtenstil), Praxismemo, Schriftsatz oder Kurzübersicht. 2. Gutachtenstil: Obersatz — Tatbestand — Subsumtion — Ergebnis (OTSE-Schema). 3. Urteilsstil bei klaren Ergebnissen: Ergebnis voranstellen, Begründung folgt. 4. Mandatsmemo: Sachverhalt — Rechtslage — Risikobewertung — Empfehlung. 5. Schriftsatzbaustein: Klageschrift oder Klageerwiderungsabschnitt mit Normzitat. 6. Alle Ausgaben: Normen, Tatbestandsmerkmale und Subsumtion sichtbar machen. ## Rechtsrahmen - Gutachtenstil-Anforderungen aus §§ 116 ff. und §§ 145 ff. BGB: Anspruchsprüfung vollständig. - § 242 BGB: Treu und Glauben als Korrektiv, das in jedem Outputformat Erwähnung finden kann. - § 286 ZPO: Beweislast und Beweisführung im Schriftsatz. - §§ 280 und 311 BGB: cic als Grundlage für Schadensersatz-Schriftsatzbausteine. - §§ 194 ff. BGB: Verjährungseinrede im Schriftsatz. ## Prüfraster 1. Outputformat dem Arbeitsziel anpassen: Klausur, Memo oder Schriftsatz? 2. Gutachtenstil: OTSE für jede Anspruchsvoraussetzung durchhalten? 3. Subsumtion vollständig: Tatsache — Tatbestandsmerkmal — Zwischenergebnis? 4. Mandatsmemo: Handlungsempfehlung klar und unmissverständlich? 5. Schriftsatzbaustein: Normzitat korrekt, keine unbelegten Rechtsbehauptungen? 6. Quellen: Primärquellen, keine Blindzitate. 7. Offene Punkte als Rückfragenliste sichtbar gemacht? ## Typische Fallstricke - Gutachtenstil und Urteilsstil dürfen nicht unkontrolliert gemischt werden. - Mandatsmemo darf nicht zu akademisch werden — Mandant will klare Empfehlung. - Schriftsatz muss prozessuale Anforderungen (Beweisangebot, Antrag) erfüllen. - Keine erfundenen BGH-Entscheidungen in Schriftsatz oder Memo einbauen. ## Quellen - [§ 241 BGB — gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__241.html) - [§ 280 BGB — gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__280.html) - [§ 311 BGB — gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__311.html) - [dejure.org § 280 BGB](https://dejure.org/gesetze/BGB/280.html) - [§ 242 BGB — gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__242.html) ## Vertiefung ### Outputformate im Überblick Gutachten: Vollständige akademische Prüfung aller Tatbestandsmerkmale, Subsumtion und Ergebnis im Gutachtenstil. Für Examensklausuren und wissenschaftliche Analysen. Memo: Praxisorientiertes Arbeitsdokument für die Kanzlei oder Rechtsabteilung. Kurze Darstellung der Rechtslage, Risikobewertung und Handlungsempfehlung. Kein vollständiger Gutachtenstil erforderlich. Schriftsatz: Prozessuale Eingabe für Gericht oder Behörde. Formale Anforderungen nach ZPO. Argumentiert parteiisch für den Mandanten. ### Qualitätsstandards für Outputs Jeder Output muss: (1) Normen mit Paragraphenangabe benennen, (2) Tatsachen und Rechtsnormen sauber trennen, (3) Schlussfolgerungen nachvollziehbar begründen, (4) Risiken und offene Punkte explizit benennen. ### Klausur-Checkliste Output - Outputformat passend zur Aufgabenstellung gewählt? - Gutachtenstil: Obersatz hypothetisch, Subsumtion vollständig, Ergebnis am Ende? - Memo: Kurz, praxisorientiert, mit Risikoampel und Empfehlung? - Schriftsatz: Formale Anforderungen nach ZPO eingehalten?