--- name: taeuschung-drohung-paragraph-123 description: "Klausurfall zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung nach § 123 BGB: Täuschungshandlung und Kausalität, Drohung mit dem versprochenen empfindlichen Übel, Anfechtungsfrist ein Jahr nach § 124 BGB und Ausschluss bei Täuschung durch Dritte." --- # Täuschung und Drohung — § 123 BGB ## Mandantenfall - Verkäufer verschweigt arglistig Mängel des Kaufobjekts — Anfechtung nach § 123 BGB möglich? - Arbeitnehmer unterschreibt Aufhebungsvertrag unter Drohung mit fristloser Kündigung — § 123 BGB? - Klausurkonstellation: Täuschung durch Dritten, nicht Vertragspartner — Ausnahme bei Kenntnis oder Kennenmüssen. ## Erste Schritte 1. Täuschungsvariante: arglistige Täuschung durch aktives Tun oder Verschweigen pflichtwidriger Umstände. 2. Arglist prüfen: Wissenselement (Kenntnis der Unrichtigkeit) und Willensmerkmal (Täuschungsabsicht). 3. Drohungsvariante: Inaussichtstellen eines empfindlichen Übels als Mittel zur Willensbeeinflussung. 4. Widerrechtlichkeit der Drohung: Mittel oder Zweck widerrechtlich — BGH-Formel. 5. Kausalität: Täuschung oder Drohung war für Willenserklärung mitursächlich. 6. Anfechtungsfrist: § 124 BGB — ein Jahr ab Entdeckung der Täuschung oder Ende der Zwangslage. ## Rechtsrahmen - § 123 Abs. 1 BGB: Anfechtung bei arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung. - § 123 Abs. 2 BGB: Täuschung durch Dritte — Anfechtung nur bei Kenntnis oder Kennenmüssen des Empfängers. - § 124 BGB: Anfechtungsfrist — ein Jahr ab Entdeckung bzw. Ende der Zwangslage; zehn Jahre absolute Frist. - § 142 BGB: Nichtigkeit ex tunc bei wirksamer Anfechtung. - § 826 BGB: Schadensersatz bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung als Auffangnorm. ## Prüfraster 1. Tatbestand Täuschung: aktive Irreführung oder arglistiges Verschweigen einer Aufklärungspflicht? 2. Arglist: Doppeltes Vorsatzelement — Kenntnis der Unrichtigkeit und Täuschungsabsicht? 3. Tatbestand Drohung: Inaussichtstellen eines empfindlichen Übels durch den Drohenden? 4. Widerrechtlichkeit: Ist das angedrohte Mittel oder der verfolgte Zweck widerrechtlich? 5. Kausalität: War Täuschung oder Drohung für die Willenserklärung mitursächlich? 6. Täuschung durch Dritte (§ 123 Abs. 2 BGB): Kannte oder musste Empfänger die Täuschung kennen? 7. Frist nach § 124 BGB: Ein Jahr gewahrt? Absolute Zehn-Jahres-Frist? 8. Rechtsfolge § 142 BGB: Nichtigkeit ex tunc — Rückabwicklung nach § 812 BGB? ## Typische Fallstricke - Arglist erfordert Täuschungsabsicht — Fahrlässigkeit reicht nicht aus. - Täuschung durch Dritte nach § 123 Abs. 2 BGB: Nur anfechtbar, wenn Empfänger Kenntnis hatte oder haben musste. - Anfechtungsfrist § 124 BGB läuft ab Entdeckung, nicht ab Abschluss — wichtig für Fristberechnung. - Drohung mit Ausübung eines Rechts kann dennoch widerrechtlich sein, wenn Zweck-Mittel-Verhältnis nicht stimmt. ## Quellen - [§ 123 BGB — gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__123.html) - [§ 124 BGB — gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__124.html) - [§ 142 BGB — gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__142.html) - [dejure.org § 123 BGB](https://dejure.org/gesetze/BGB/123.html) - [dejure.org § 124 BGB](https://dejure.org/gesetze/BGB/124.html) ## Vertiefung ### Verhältnis zu § 119 BGB § 123 BGB und § 119 BGB stehen grundsätzlich nebeneinander: Bei arglistiger Täuschung über Eigenschaften (§ 119 Abs. 2 BGB) kann sowohl nach § 119 Abs. 2 als auch nach § 123 BGB angefochten werden. Der Unterschied: § 119 BGB erfordert Kausalität und Unverzüglichkeit (§ 121 BGB), § 123 BGB die Jahresfrist (§ 124 BGB) und kein Verschuldenserfordernis beim Erklärungsempfänger. ### Drohung mit Ausübung eines Rechts BGH: Drohung mit Ausübung eines Rechts (z.B. Strafanzeige) kann widerrechtlich sein, wenn Mittel und Zweck in einem unangemessenen Verhältnis stehen. Klassischer Fall: Drohung mit Strafanzeige, um Schulden einzutreiben. ### Klausur-Checkliste § 123 BGB - Täuschungsvariante: Aktive Irreführung oder arglistiges Verschweigen? - Arglist: Doppeltes Vorsatzelement (Kenntnis und Täuschungsabsicht)? - Drohungsvariante: Empfindliches Übel in Aussicht gestellt? - Widerrechtlichkeit der Drohung: Mittel oder Zweck rechtswidrig? - Dritte-Täuschung (§ 123 Abs. 2 BGB): Empfänger kannte Täuschung?