--- name: vollmacht-erteilung-umfang-erloeschen description: "Klausurfall zu Vollmachtserteilung, Vollmachtsumfang und Erlöschen der Vollmacht nach §§ 167 bis 169 BGB: Innen- und Außenvollmacht, Spezial- und Generalvollmacht, Widerruf, Erlöschen nach § 168 BGB und Rechtsscheinwirkung nach §§ 170 bis 172 BGB." --- # Vollmacht — Erteilung, Umfang und Erlöschen §§ 167 bis 176 BGB ## Mandantenfall - Vollmacht per Brief erteilt, Brief aber verlorengegangen — Innenvollmacht trotzdem wirksam? - Vollmacht widerrufen, Dritter wusste nichts davon — Außenvollmacht nach § 170 BGB noch wirksam? - Klausurkonstellation: Prokura als Sonderform der Vollmacht — Umfang und gesetzliche Beschränkungen. ## Erste Schritte 1. Vollmachtserteilung nach § 167 BGB: Innenvollmacht (gegenüber dem Vertreter) oder Außenvollmacht (gegenüber dem Dritten). 2. Vollmachtsform: Grundsätzlich formfrei, aber bei formbedürftigen Grundgeschäften Formpflicht beachten. 3. Umfang der Vollmacht: Spezialvollmacht (einzelnes Geschäft), Generalvollmacht oder gesetzliche Grenzen. 4. Erlöschen nach § 168 BGB: Widerruf durch Vollmachtgeber, Beendigung des Grundverhältnisses. 5. Rechtsscheinwirkung nach §§ 170 bis 172 BGB: Erlöschende Vollmacht wirkt gegenüber gutgläubigem Dritten fort. 6. Vollmachtsurkunde nach § 172 BGB: Vorlage begründet Rechtsschein der Vollmacht. ## Rechtsrahmen - § 167 BGB: Vollmachtserteilung — Innen- und Außenvollmacht, Formfreiheit. - § 168 BGB: Erlöschen der Vollmacht — Widerruf und Beendigung des Grundverhältnisses. - §§ 170 bis 172 BGB: Fortbestehen der Vollmacht bei Erlöschen gegenüber gutgläubigem Dritten. - § 173 BGB: Kein Rechtsschutz bei Kenntnis des Erlöschens oder grob fahrlässiger Unkenntnis. - § 181 BGB: Insichgeschäft — Vollmacht kann es ausdrücklich erlauben. ## Prüfraster 1. Vollmachtserteilung nach § 167 BGB: Innen- oder Außenvollmacht — Adressat der Erteilungserklärung? 2. Form gewahrt: Grundsätzlich formfrei; bei formbedürftigem Grundgeschäft Ausnahmen? 3. Umfang: Welche Geschäfte umfasst die Vollmacht — konkrete Auslegung nach §§ 133 und 157 BGB? 4. Erlöschensgrund: Widerruf, Zeitablauf, Zweckerreichung oder Beendigung des Grundverhältnisses? 5. Rechtsscheinwirkung: §§ 170 bis 172 BGB — gutgläubiger Dritter ohne Kenntnis des Erlöschens? 6. § 173 BGB: Kannte oder musste der Dritte das Erlöschen kennen — kein Rechtsschutz? 7. Vollmachtsurkunde: Vorlage und Herausgabepflicht nach § 175 BGB? ## Typische Fallstricke - Innenvollmacht erlischt mit Widerruf sofort; Außenvollmacht erst nach Mitteilung an Dritten (§§ 170 bis 172 BGB). - § 173 BGB: Grob fahrlässige Unkenntnis des Dritten schließt Rechtsschutz aus — häufig übersehen. - Vollmachtsurkunde begründet Rechtsschein — Aushändigung an gutgläubigen Dritten bindet Vollmachtgeber. - Generalvollmacht mit gesetzlichem Umfang nicht grenzenlos — § 181 BGB und Missbrauchsschranken gelten. ## Quellen - [§ 167 BGB — gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__167.html) - [§ 168 BGB — gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__168.html) - [§ 172 BGB — gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__172.html) - [dejure.org § 167 BGB](https://dejure.org/gesetze/BGB/167.html) - [dejure.org § 168 BGB](https://dejure.org/gesetze/BGB/168.html) ## Vertiefung ### Innen- vs. Außenvollmacht Innenvollmacht (§ 167 Abs. 1 Alt. 1 BGB): Vollmacht wird dem Vertreter erteilt. Relevant für das Innenverhältnis. Erlöschen durch Widerruf gegenüber dem Vertreter. Außenvollmacht (§ 167 Abs. 1 Alt. 2 BGB): Vollmacht wird dem Dritten gegenüber erklärt. Erlöschensschutz nach § 170 BGB: Dritten gegenüber bleibt Vollmacht wirksam, bis Widerruf dem Dritten mitgeteilt wird. ### Prokura als Sonderform §§ 48 ff. HGB regeln die Prokura als umfassendste kaufmännische Vollmacht. Reichweite ist gesetzlich bestimmt (§ 49 HGB). Einschränkungen durch Innenverhältnis sind dem Dritten nicht entgegensetzbar (§ 50 HGB). Prokura erlischt nicht durch Tod des Inhabers (§ 52 Abs. 1 HGB). ### Klausur-Checkliste Vollmacht - Erteilungsform: Innen- oder Außenvollmacht — Adressat der Erteilung? - Vollmachtsumfang: Spezial-, General- oder gesetzlich geregelter Umfang (Prokura)? - Erlöschen: Widerruf oder Beendigung des Grundverhältnisses? - Rechtsschein nach §§ 170 bis 172 BGB: Gutgläubiger Dritte geschützt? - § 173 BGB: Kannte oder musste Dritte das Erlöschen kennen?