--- name: bauvertrag-und-verbraucherbauvertrag description: "Prüft Bauvertrag §§ 650a ff. BGB, Verbraucherbauvertrag, Abnahme, Mängel und Vergütung." --- # Bauvertrag und Verbraucherbauvertrag ## Fachkern: Bauvertrag und Verbraucherbauvertrag - **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen. - **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen. - **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht. ## Normanker - §§ 650a–650v BGB: Bauvertrag, Verbraucherbauvertrag, Architekten- und Ingenieurvertrag - §§ 631–650 BGB: allgemeines Werkvertragsrecht als Basis - § 640 BGB: Abnahme und Abnahmepflicht - § 641 BGB: Fälligkeit der Vergütung - § 650b BGB: Anordnungsrecht des Bestellers - § 650c BGB: Vergütungsanpassung bei Anordnungen - § 650e BGB: Sicherungshypothek des Unternehmers - § 650f BGB: Bauhandwerkersicherheit - §§ 650i–650n BGB: Verbraucherbauvertrag (Informationspflichten, Widerrufsrecht) - VOB/B als ergänzendes Regelwerk (nur wenn vereinbart) ## Intake - Handelt es sich um einen einfachen Bauvertrag oder einen Verbraucherbauvertrag? - Ist die VOB/B wirksam in den Vertrag einbezogen worden? - Welche Leistungspflichten wurden vereinbart und welche Abweichungen sind eingetreten? - Wurde die Abnahme erklärt oder verweigert; liegen Mängel vor? - Gibt es Anordnungen des Bestellers nach § 650b BGB und wie wurde die Vergütung angepasst? - Welche Sicherheiten wurden gestellt oder gefordert? - Bestehen Kündigungsrechte nach § 648 oder § 648a BGB? ## Prüfraster 1. Vertragstyp: Bauvertrag (§ 650a BGB), Verbraucherbauvertrag (§ 650i BGB) oder allgemeiner Werkvertrag? 2. VOB/B-Einbeziehung und AGB-Wirksamkeit nach §§ 305 ff. BGB prüfen 3. Abnahme: ordnungsgemäße Erklärung, fiktive Abnahme, verweigerte Abnahme mit Mängelrüge 4. Mängel: Sachmangel nach § 633 BGB, Nacherfüllungspflicht, Fristsetzung 5. Vergütungsanpassung bei Anordnungen nach § 650c BGB 6. Sicherungshypothek (§ 650e BGB) und Bauhandwerkersicherheit (§ 650f BGB) prüfen 7. Kündigung: freie Kündigung (§ 648 BGB), außerordentliche Kündigung (§ 648a BGB) 8. Verjährung der Mängelrechte: § 634a BGB (5 Jahre bei Bauwerken) ## Fallstricke - Beim Verbraucherbauvertrag gelten strenge Informationspflichten und ein Widerrufsrecht nach § 650l BGB. - Die fiktive Abnahme setzt eine ordnungsgemäße Fristsetzung voraus. - Vergütungsanpassung nach § 650c BGB muss rechtzeitig geltend gemacht werden. - VOB/B-Klauseln können gegenüber Verbrauchern als AGB unwirksam sein. ## Stoppschilder - Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate. - Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen. - Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden. - Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen. ## Anschluss-Skills - werkvertrag-grundschema-paragraph-631 - werkvertrag-abnahme-und-faelligkeit - werkvertrag-maengelrechte - workflow-fristen-ruecktritt-kuendigung