--- name: bereicherungsrecht-leistungskondiktion description: "Prüft Leistungskondiktion §§ 812 ff. BGB: Kondiktionstypen, Leistungsbegriff, Rechtsgrund und Subsidiarität." --- # Bereicherungsrecht: Leistungskondiktion ## Fachkern: Bereicherungsrecht: Leistungskondiktion - **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen. - **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen. - **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht. ## Normanker - § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB: condictio indebiti (Leistung ohne Rechtsgrund) - § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 BGB: condictio ob causam finitam (Rechtsgrund entfällt nachträglich) - § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB: condictio ob rem (Zweck wird nicht erreicht) - § 813 BGB: Leistung auf einredebehaftete Forderung - § 814 BGB: Kenntnis der Nichtschuld (Kondiktionssperre) - § 815 BGB: Kondiktionssperre bei vorsätzlicher Zweckvereitelung - § 816 BGB: Nichtberechtigter verfügt wirksam - § 817 BGB: Leistung zu verbotenem Zweck ## Intake - Was wurde geleistet (Geld, Sache, Dienstleistung, Grundstück)? - Bestand ein Rechtsgrund bei Leistung; ist er später entfallen? - Kannte der Leistende die Nichtschuld (§ 814 BGB)? - Handelt es sich um eine Leistung zwischen den Parteien oder gegenüber Dritten? - Welcher Kondiktionstyp ist einschlägig? ## Prüfraster 1. Leistung: bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens bestimmen 2. Auf Kosten des Bereicherungsgläubigers: unmittelbare Vermögensverschiebung prüfen 3. Ohne Rechtsgrund (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB): fehlender Rechtsgrund bei Leistung 4. Nachträglicher Wegfall (§ 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 BGB): Rücktritt, Anfechtung, Bedingungseintritt 5. Zweckverfehlung (§ 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB): Zweck nicht eingetreten 6. Kondiktionssperren: §§ 814 und 815 BGB prüfen 7. Höhe: §§ 818 und 819 BGB; Entreicherungseinwand; Herausgabe oder Wertersatz 8. Verjährung: §§ 195 und 199 BGB ## Fallstricke - § 814 BGB sperrt die condictio indebiti, wenn der Leistende die Nichtschuld kannte. - Leistungskondiktion hat Vorrang vor Nichtleistungskondiktion im Mehrpersonenverhältnis. - Nichtigkeit nach § 134 oder § 138 BGB kann zu § 817 Satz 2 BGB und Kondiktionssperre führen. - Keine Leistungskondiktion, wenn gültiger Rechtsgrund besteht; Anfechtung oder Rücktritt zuerst prüfen. ## Stoppschilder - Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate. - Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen. - Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden. - Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen. ## Anschluss-Skills - bereicherungsrecht-nichtleistungskondiktion - bereicherungsrecht-entreicherung-und-saldotheorie - kaufrecht-sachmangel-paragraph-434 - workflow-anspruchslandkarte