--- name: bt-vertragsentwurf-modellvertrag description: "Erstellt und prüft Vertragsentwürfe im Schuldrecht BT: Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag, Auftrag und AGB-Schnittstelle." --- # BT-Vertragsentwurf und Modellvertrag ## Fachkern: BT-Vertragsentwurf und Modellvertrag - **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen. - **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen. - **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht. ## Normanker - §§ 241 ff. BGB: Schuldverhältnis und Nebenpflichten - §§ 305–310 BGB: AGB-Recht, Einbeziehung, Inhaltskontrolle - §§ 433 ff. BGB: Kaufvertrag - §§ 535 ff. BGB: Mietvertrag - §§ 631 ff. BGB: Werkvertrag - §§ 662 ff. BGB: Auftrag - § 675 BGB: Geschäftsbesorgungsvertrag - §§ 312 ff. BGB: Verbrauchervertragsrecht, Fernabsatz, Widerruf ## Intake - Welcher Vertragstyp soll entworfen oder geprüft werden? - Handelt es sich um ein B2B- oder B2C-Verhältnis (AGB-Kontrolle relevant)? - Welche Hauptleistungspflichten und Nebenpflichten sollen geregelt werden? - Bestehen gesetzliche Formvorgaben (§ 311b BGB, § 550 BGB, § 578 BGB)? - Welche Haftungsbeschränkungen und Gewährleistungsausschlüsse sind gewünscht? - Gibt es Fernabsatz- oder Haustürgeschäftselemente? ## Prüfraster 1. Vertragstyp-Identifikation und anwendbare Normen bestimmen 2. Vertragsschluss: Angebot, Annahme, Form, AGB-Einbeziehung nach § 305 Abs. 2 BGB 3. Hauptleistungspflichten vollständig und eindeutig formulieren 4. Nebenpflichten nach § 241 Abs. 2 BGB: Informations-, Schutz- und Aufklärungspflichten 5. Gewährleistungsregelungen: gesetzliche Ansprüche, Verkürzungen, § 309 Nr. 8 BGB 6. Haftungsbeschränkungen: § 309 Nr. 7 BGB, § 307 BGB Generalklausel 7. Laufzeit, Kündigung und Verlängerungsklauseln 8. Fernabsatz- und Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB bei Verbraucherverträgen ## Fallstricke - Gewährleistungsausschlüsse gegenüber Verbrauchern sind nach § 309 Nr. 8 BGB weitgehend unwirksam. - Überraschende Klauseln nach § 305c BGB werden nicht Vertragsbestandteil. - Zu kurze Mängelrügefristen können bei Bauwerken gegen § 309 Nr. 8 BGB verstoßen. - Formvorschriften (Schriftform, notarielle Beurkundung) müssen explizit geprüft werden. ## Stoppschilder - Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate. - Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen. - Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden. - Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen. ## Anschluss-Skills - schnittstelle-bgb-at-methodenlehre-agb - vertragstypen-mischvertrag-router - kaufvertrag-grundschema-paragraph-433 - bt-fristen-erklaerungen-zugang