--- name: darlehen-und-finanzierung description: "Prüft Darlehensvertrag §§ 488 ff. BGB, Verbraucherdarlehen §§ 491 ff. BGB, Zinsen, Kündigung und Widerruf." --- # Darlehen und Finanzierung ## Fachkern: Darlehen und Finanzierung - **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen. - **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen. - **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht. ## Normanker - §§ 488–490 BGB: Gelddarlehen, Verzinsung, Kündigung - §§ 491–505e BGB: Verbraucherdarlehen, vorvertragliche Informationspflichten, ESIS - § 491a BGB: vorvertragliche Informationen beim Verbraucherdarlehen - § 495 BGB: Widerrufsrecht des Verbrauchers - § 497 BGB: Verzug des Darlehensnehmers - § 498 BGB: Kündigung bei Zahlungsverzug (Kreditwürdigkeitsprüfung) - § 505 BGB: Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag - Art. 247 EGBGB: Pflichtangaben im Darlehensvertrag ## Intake - Handelt es sich um ein Verbraucherdarlehen oder ein Darlehen zwischen Unternehmen? - Wurden alle Pflichtinformationen nach Art. 247 EGBGB mitgeteilt? - Hat der Verbraucher fristgerecht widerrufen? - Liegt ein Zahlungsverzug vor; wurden die Kündigungsvoraussetzungen nach § 498 BGB erfüllt? - Welche Zinsen und Nebenkosten wurden vereinbart? ## Prüfraster 1. Vertragsschluss: Angebot, Annahme, Form (§ 492 BGB: Schriftform bei Verbraucherdarlehen) 2. Pflichtangaben nach Art. 247 EGBGB: vollständig und rechtzeitig? 3. Widerrufsrecht nach § 495 BGB: Frist (14 Tage), Belehrung, Widerrufsfolgen 4. Auszahlungsanspruch des Darlehensnehmers; Anspruch auf Rückzahlung des Darlehensgebers 5. Zinsen: Zinsvereinbarung, gesetzlicher Zinssatz (§ 246 BGB), Verzugszinsen (§ 497 BGB) 6. Kündigung bei Zahlungsverzug: § 498 BGB (zwei aufeinanderfolgende Raten, Rückstandsquote) 7. Außerordentliche Kündigung nach § 490 BGB 8. Vorzeitige Rückzahlung und Vorfälligkeitsentschädigung ## Fallstricke - Fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann Widerrufsfrist auf ein Jahr und 14 Tage verlängern (§ 356b Abs. 2 BGB). - Kündigungsvoraussetzungen nach § 498 BGB müssen exakt eingehalten werden; formelle Fehler schaden. - Vorfälligkeitsentschädigung ist für Verbraucherdarlehen gesetzlich begrenzt. - Zinsen über dem marktüblichen Niveau können auf Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB hindeuten. ## Stoppschilder - Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate. - Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen. - Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden. - Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen. ## Anschluss-Skills - leasing-bgb-bt-schnittstelle - buergschaft-grundschema-paragraph-765 - schnittstelle-bgb-at-methodenlehre-agb - workflow-livequellen-rechtsstand