--- name: delikt-psychische-schaeden description: "Prüft Ersatzfähigkeit psychischer Schäden im Deliktsrecht: Schockschaden, PTBS, Gesundheitsverletzung § 823 Abs. 1 BGB." --- # Delikt: Psychische Schäden ## Fachkern: Delikt: Psychische Schäden - **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen. - **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen. - **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht. ## Normanker - § 823 Abs. 1 BGB: Gesundheitsverletzung als Rechtsgut - § 253 BGB: Schmerzensgeld - § 249 BGB: Naturalrestitution (Behandlungskosten) - BGH-Rechtsprechung zu Schockschäden: nur nach Live-Prüfung mit Aktenzeichen zitieren - BGH-Linie zur Abgrenzung: echte Gesundheitsverletzung vs. normale seelische Belastung ## Intake - Welche psychischen Beeinträchtigungen liegen vor: PTBS, depressive Episode, Anpassungsstörung? - Ist die psychische Beeinträchtigung ärztlich diagnostiziert und belegt? - In welchem Zusammenhang steht die Beeinträchtigung zum schädigenden Ereignis? - War die betroffene Person selbst Unfallopfer oder Zeuge (Schockschaden)? - Welcher Schadensposten wird geltend gemacht: Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall? ## Prüfraster 1. Rechtsgutsverletzung: Ist die psychische Beeinträchtigung als Gesundheitsverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB einzustufen? 2. Kriterien der Gesundheitsverletzung: pathologisch diagnostizierbar, über normale seelische Reaktion hinaus 3. Schockschaden: Voraussetzungen (enge Beziehung zum Primäropfer, unmittelbarer Wahrnehmungsbezug) 4. Kausalität: äquivalente und adäquate Kausalität; Schutzzweck der Norm 5. Zurechnungszusammenhang: war psychische Reaktion für Schädiger vorhersehbar? 6. Schadenshöhe: Behandlungskosten, Schmerzensgeld nach § 253 BGB, Verdienstausfall 7. Mitverursachung des Geschädigten nach § 254 BGB 8. Verjährung: § 199 BGB (Kenntniserlangung von Arztdiagnose) ## Fallstricke - Normale Trauer und seelische Belastung ohne Krankheitswert sind nicht ersatzfähig. - Schockschaden erfordert in aller Regel eigene Gesundheitsverletzung, nicht nur mittelbare Betroffenheit. - Beweislast liegt beim Geschädigten: ärztliche Diagnose und Kausalitätsnachweis erforderlich. - Verjährungsbeginn knüpft an Kenntniserlangung von der Diagnose an. ## Stoppschilder - Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate. - Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen. - Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden. - Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen. ## Anschluss-Skills - deliktsrecht-paragraph-823-1 - schadensrecht-paragraphen-249-253 - dienstvertrag-und-behandlungsvertrag - workflow-beweislast-und-belegmatrix ## Quellen - https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html - https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__253.html - https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html