--- name: deliktsrecht-paragraph-826-sittenwidrige description: "Prüft sittenwidrige vorsätzliche Schädigung § 826 BGB: Sittenwidrigkeit, Vorsatz und Vermögensschaden." --- # Deliktsrecht § 826 BGB: Sittenwidrige Schädigung ## Fachkern: Deliktsrecht § 826 BGB: Sittenwidrige Schädigung - **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen. - **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen. - **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht. ## Normanker - § 826 BGB: vorsätzliche sittenwidrige Schädigung - § 138 BGB: Sittenwidrigkeit als Parallelwertung - § 823 Abs. 2 BGB: Schutzgesetzverletzung (Abgrenzung) - BGH-Rechtsprechung zu § 826 BGB (z.B. Dieselskandal): nur nach Live-Prüfung zitieren - § 31 BGB: Organverantwortlichkeit für juristische Personen ## Intake - Welches Verhalten wird als sittenwidrig bewertet? - Hatte der Schädiger Vorsatz bezüglich der Schädigung (auch bedingter Vorsatz)? - Ist ein Vermögensschaden entstanden? - Ist der Schädiger eine natürliche Person oder eine juristische Person (§ 31 BGB)? - Gibt es eine BGH-Linie, die dieses Verhalten erfasst (z.B. arglistige Täuschung, Marktmanipulation)? ## Prüfraster 1. Objektive Sittenwidrigkeit: Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden 2. Schaden: reiner Vermögensschaden oder Verletzung eines nach § 823 Abs. 1 BGB geschützten Guts 3. Kausalität: sittenwidrige Handlung hat Schaden verursacht 4. Vorsatz: mindestens bedingter Vorsatz (dolus eventualis); bloße Fahrlässigkeit genügt nicht 5. Vorsatz auf Schädigungserfolg: Schädiger muss den Schaden als möglich vorausgesehen und in Kauf genommen haben 6. Bei juristischen Personen: Organzurechnung nach § 31 BGB 7. Schaden nach §§ 249 ff. BGB: auch entgangener Gewinn (§ 252 BGB) 8. Verjährung: §§ 195 und 199 BGB ## Fallstricke - Fahrlässigkeit genügt nicht; mindestens bedingter Vorsatz auf Schädigungserfolg notwendig. - Sittenwidrigkeit ist nicht dasselbe wie Rechtswidrigkeit; eigenständige Wertung erforderlich. - § 826 BGB schützt auch reinen Vermögensschaden, § 823 Abs. 1 BGB tut das nicht. - BGH-Rechtsprechung zum Dieselskandal ist fallbezogen; keine pauschale Übertragung. ## Stoppschilder - Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate. - Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen. - Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden. - Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen. ## Anschluss-Skills - deliktsrecht-paragraph-823-1 - deliktsrecht-schutzgesetz-paragraph-823-2 - schadensrecht-paragraphen-249-253 - workflow-red-team-gegenseite ## Quellen - https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__826.html - https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html - https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html