--- name: deliktsrecht-paragraph-sittenwidrige description: "Prüft Rechtsgutsverletzung, Handlung, Kausalität, Rechtswidrigkeit, Verschulden und Schaden nach § 823 Abs. 1 BGB im BGB BT." --- # Deliktsrecht § 823 Abs. 1 BGB ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: BGB §§ 535-577a, BetrKV, WEG §§ 24, 25, 27, BGB §§ 558, 558a, 558b, 573, 573c — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachkern: Deliktsrecht § 823 Abs. 1 BGB - **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen. - **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen. - **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht. ## Normanker - § 823 Abs. 1 BGB: Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum und sonstige Rechte - § 249 BGB: Naturalrestitution als Primärform des Schadensersatzes - § 253 BGB: immaterieller Schadensersatz (Schmerzensgeld) - §§ 827 und 828 BGB: Verschuldensfähigkeit - § 254 BGB: Mitverschulden des Geschädigten - § 840 BGB: Gesamtschuld bei mehreren Schädigern - §§ 195 und 199 BGB: Verjährungsfrist (drei Jahre ab Kenntnis) ## Intake - Welches Rechtsgut ist verletzt: Körper, Gesundheit, Eigentum, allgemeines Persönlichkeitsrecht? - Wer hat die verletzende Handlung begangen und wann? - Ist die Kausalität zwischen Handlung und Schaden nachweisbar? - Ist der Schädiger verschuldensfähig (§§ 827 und 828 BGB)? - Liegt ein Mitverschulden des Geschädigten vor? ## Prüfraster 1. Rechtsgutsverletzung: Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, sonstiges Recht bestimmen 2. Handlung: aktives Tun oder Unterlassen (Unterlassen nur wenn Garantenpflicht bestand) 3. Haftungsbegründende Kausalität: äquivalente Kausalität (conditio sine qua non) 4. Rechtswidrigkeit: Indikationsfunktion der Rechtsgutsverletzung; Rechtfertigungsgründe prüfen 5. Verschulden: Vorsatz oder Fahrlässigkeit nach § 276 BGB; Verschuldensfähigkeit (§§ 827 und 828 BGB) 6. Haftungsausfüllende Kausalität: konkreter Schaden und Zurechnung 7. Schaden nach §§ 249 ff. BGB: Naturalrestitution, Schadensersatz in Geld, Schmerzensgeld 8. Mitverschulden nach § 254 BGB und Verjährung nach §§ 195 und 199 BGB ## Fallstricke - Sonstige Rechte nach § 823 Abs. 1 BGB (z.B. Recht am Gewerbebetrieb) werden restriktiv ausgelegt. - Reines Vermögensschaden ist nicht durch § 823 Abs. 1 BGB geschützt (kein sonstiges Recht). - Unterlassen als Handlung setzt Garantenpflicht voraus. - Rechtswidrigkeit wird bei Rechtsgutsverletzung indiziert; Rechtfertigungsgründe müssen der Schuldner beweisen. ## Stoppschilder - Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate. - Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen. - Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden. - Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen. ## Qualitätsregeln - Haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität trennen. - Reines Vermögensschaden immer über § 823 Abs. 2 BGB oder § 826 BGB prüfen. - Verschuldensfähigkeit bei Minderjährigen und psychisch Erkrankten immer prüfen. ## Anschluss-Skills - deliktsrecht-paragraph-826-sittenwidrige-schaedigung - deliktsrecht-schutzgesetz-paragraph-823-2 - schadensrecht-paragraphen-249-253 - delikt-vertrag-konkurrenz ## Quellen - https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html - https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html - https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__253.html