--- name: deliktsrecht-schutzgesetz-paragraph-823-2 description: "Prüft Schutzgesetzverletzung § 823 Abs. 2 BGB: Schutzgesetz-Eigenschaft, Tatbestand und Schutzzweck." --- # Deliktsrecht: Schutzgesetz § 823 Abs. 2 BGB ## Fachkern: Deliktsrecht: Schutzgesetz § 823 Abs. 2 BGB - **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen. - **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen. - **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht. ## Normanker - § 823 Abs. 2 BGB: Haftung bei Verletzung eines Schutzgesetzes - § 134 BGB: Nichtigkeit bei Gesetzesverstoß (parallele Frage) - StGB-Tatbestände als Schutzgesetze: §§ 242 (Diebstahl), 263 (Betrug), 266 (Untreue) StGB - Art. 32 DSGVO als Schutzgesetz (umstritten; Tendenz BGH: ja) - Straßenverkehrsgesetz und weitere Sicherheitsgesetze als Schutzgesetze ## Intake - Welche gesetzliche Norm soll als Schutzgesetz herangezogen werden? - Dient die Norm zumindest auch dem Schutz des individuellen Geschädigten? - Hat der Schädiger den Tatbestand der Schutznorm erfüllt? - Ist der eingetretene Schaden vom Schutzzweck der Norm erfasst? - Liegt Verschulden bezüglich der Schutznormverletzung vor? ## Prüfraster 1. Schutzgesetz-Eigenschaft: Norm muss zumindest auch individuellen Schutz bezwecken 2. Tatbestand der Schutznorm verwirklicht: vollständige Subsumtion unter die Schutznorm 3. Verschulden: Vorsatz oder Fahrlässigkeit bezüglich der Schutznormverletzung 4. Schutzzweckzusammenhang: eingetretener Schaden muss im Schutzbereich der Norm liegen 5. Kausalität: Schutznormverletzung hat Schaden verursacht 6. Schaden nach §§ 249 ff. BGB 7. Mitverschulden nach § 254 BGB 8. Verjährung: §§ 195 und 199 BGB; strafrechtliche Verjährung getrennt prüfen ## Fallstricke - Reine Ordnungsvorschriften ohne individuellen Schutzcharakter sind keine Schutzgesetze. - Schutzzweckzusammenhang muss für jeden Schadensposten einzeln geprüft werden. - DSGVO Art. 32 als Schutzgesetz ist höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt. - Tatbestandsverwirklichung der Schutznorm muss vollständig geprüft werden (keine verkürzte Prüfung). ## Stoppschilder - Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate. - Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen. - Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden. - Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen. ## Anschluss-Skills - deliktsrecht-paragraph-823-1 - deliktsrecht-paragraph-826-sittenwidrige-schaedigung - delikt-verkehrspflicht-digital - workflow-anspruchslandkarte ## Quellen - https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html - https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html - https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html