--- name: dienstvertrag-und-behandlungsvertrag description: "Prüft Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB und Behandlungsvertrag §§ 630a ff. BGB: Aufklärung, Dokumentation und Arzthaftung." --- # Dienstvertrag und Behandlungsvertrag ## Fachkern: Dienstvertrag und Behandlungsvertrag - **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen. - **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen. - **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht. ## Normanker - §§ 630a–630h BGB: Behandlungsvertrag (Kodifizierung der Arzthaftung) - § 630a BGB: Vertragstypische Pflichten, Behandlungsstandard - § 630b BGB: Anwendung von Dienstvertragsrecht - § 630c BGB: Informationspflichten - § 630d BGB: Einwilligung des Patienten - § 630e BGB: Aufklärungspflichten - § 630f BGB: Dokumentationspflicht - § 630g BGB: Einsichtsrecht in Patientenakte - § 630h BGB: Beweislast bei Behandlungsfehlern ## Intake - Welche Behandlung wurde durchgeführt oder unterlassen? - Hat der Behandelnde den medizinischen Standard eingehalten (§ 630a Abs. 2 BGB)? - Wurde die Einwilligung wirksam nach § 630d BGB erteilt; lag vollständige Aufklärung vor? - Ist die Behandlung dokumentiert; bestehen Dokumentationslücken? - Liegt ein einfacher oder grober Behandlungsfehler vor? ## Prüfraster 1. Behandlungsvertrag: Parteien, Gegenstand, Standardleistung nach § 630a Abs. 2 BGB 2. Einwilligung und Aufklärung: § 630d und § 630e BGB vollständig prüfen 3. Behandlungsfehler: Abweichung vom geschuldeten medizinischen Standard 4. Einfacher vs. grober Behandlungsfehler: grober Fehler kehrt Beweislast nach § 630h Abs. 5 BGB um 5. Dokumentationspflicht nach § 630f BGB: fehlende Dokumentation führt zu Beweislastnachteil nach § 630h Abs. 3 BGB 6. Kausalität: Behandlungsfehler hat Gesundheitsschaden verursacht 7. Schadensersatz und Schmerzensgeld nach §§ 280 und 823 BGB in Verbindung mit §§ 249 ff. BGB 8. Verjährung: §§ 195 und 199 BGB (Kenntniserlangung vom Fehler) ## Fallstricke - Aufklärung und Einwilligung sind eigenständige Haftungsgrundlagen (keine Heilung durch guten Behandlungserfolg). - Grober Behandlungsfehler kehrt die Kausalitätsbeweislast um (Patient muss Kausalität nicht beweisen). - Dokumentationslücken wirken zu Lasten des Behandelnden. - Für Arzthaftung gilt Verjährungsfrist ab Kenntniserlangung des Patienten vom Fehler. ## Stoppschilder - Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate. - Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen. - Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden. - Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen. ## Anschluss-Skills - arbeitsnaher-dienstvertrag-bgb - werk-dienst-abgrenzung-erfolg - deliktsrecht-paragraph-823-1 - workflow-beweislast-und-belegmatrix