--- name: geschaeftsbesorgung-auftrag-mandat description: "Prüft entgeltliche Geschäftsbesorgung § 675 BGB, Anwalts- und Steuerberaterauftrag und Haftung für Beratungsfehler." --- # Geschäftsbesorgung, Auftrag und Mandat ## Fachkern: Geschäftsbesorgung, Auftrag und Mandat - **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen. - **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen. - **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht. ## Normanker - § 675 BGB: Geschäftsbesorgungsvertrag (entgeltlicher Auftrag) - §§ 662–674 BGB: Auftragsrecht als Grundlage - § 280 Abs. 1 BGB: Schadensersatz wegen Schlechtleistung - BRAO §§ 43 ff.: Anwaltspflichten (als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB) - StBerG: Steuerberaterpflichten - § 31 BGB: Haftung der Berufsgesellschaft für Organe - BGH-Linie zu Anwaltshaftung: nur nach Live-Prüfung zitieren ## Intake - Welcher Aufgabenbereich wurde übertragen: Rechtsberatung, Steuerberatung, Vermögensverwaltung? - Wurde ein Fehler bei der Beratung oder Interessenwahrnehmung begangen? - Welcher Schaden ist entstanden (entgangene Frist, falscher Rat, Nichtdurchsetzung)? - Liegt hypothetisches Alternativverhalten vor (hätte der Mandant bei richtiger Beratung anders gehandelt)? - Welche Verjährungsfrist gilt? ## Prüfraster 1. Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 675 BGB: Entgeltlichkeit und Pflichtenumfang bestimmen 2. Pflichtverletzung: Beratungsfehler, Fristversäumnis, unzulässige Interessenkollision 3. Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 BGB: Schuldverhältnis, Pflichtwidrigkeit, Vertretenmüssen 4. Kausalität: hätte der Mandant bei richtiger Beratung einen anderen Entschluss gefasst? 5. Schaden: entgangener Prozessgewinn, gezahlte Steuernachzahlungen, unnötige Kosten 6. Mitverschulden des Mandanten nach § 254 BGB 7. Herausgabepflicht nach § 667 BGB: Unterlagen, Vorschüsse, Erlöse 8. Verjährung: §§ 195 und 199 BGB; Hemmung durch Verhandlungen ## Fallstricke - Hypothetischer Kausalverlauf bei Beratungsfehlern ist vom Geschädigten darzulegen. - Interessenkollision kann zur sofortigen Kündigung nach § 627 BGB berechtigen. - Verjährung beginnt ab Kenntniserlangung vom Fehler (nicht vom Schaden). - Haftungsfreizeichnungsklauseln in AGB der Berater unterliegen der AGB-Kontrolle. ## Stoppschilder - Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate. - Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen. - Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden. - Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen. ## Anschluss-Skills - auftrag-und-unentgeltliche-taetigkeit - goa-grundschema-paragraph-677 - maklervertrag-und-provision - workflow-red-team-gegenseite ## Quellen - https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675.html - https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__662.html - https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__667.html