--- name: geschaeftsbesorgung-zahlungsdienste-goa description: "Prüft Zahlungsdienstleistungen § 675c ff. BGB: Zahlungsauftrag, Haftung bei Fehlüberweisungen und unautorisierter Zahlung im BGB BT." --- # Geschäftsbesorgung und Zahlungsdienste ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: BGB §§ 535-577a, BetrKV, WEG §§ 24, 25, 27, BGB §§ 558, 558a, 558b, 573, 573c — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachkern: Geschäftsbesorgung und Zahlungsdienste - **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen. - **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen. - **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht. ## Normanker - §§ 675c–676c BGB: Zahlungsdienstrecht (Umsetzung der PSD2) - § 675j BGB: Autorisierung von Zahlungsvorgängen - § 675u BGB: Erstattungsanspruch bei nicht autorisiertem Zahlungsvorgang - § 675v BGB: Haftung des Zahlungsdienstnutzers bei unautorisierten Zahlungen - § 675w BGB: Nachweis der Autorisierung - § 676a BGB: Ausführungsfrist - ZAG: Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz als öffentlich-rechtlicher Rahmen ## Intake - Wurde ein Zahlungsvorgang ohne Autorisierung des Zahlers ausgeführt? - Hat der Zahlungsdienstleister die Transaktion ordnungsgemäß ausgeführt? - Liegt ein Betrugsfall (Phishing, SIM-Swap) oder ein technischer Fehler vor? - Wann wurde der nicht autorisierte Zahlungsvorgang bemerkt und gemeldet? - Hat der Zahlungsnutzer grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt? ## Prüfraster 1. Autorisierung nach § 675j BGB: hat der Zahler zugestimmt (ausdrücklich oder konkludent)? 2. Nicht autorisierter Zahlungsvorgang: Erstattungsanspruch nach § 675u BGB 3. Haftungsverteilung nach § 675v BGB: grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Nutzers? 4. Nachweis der Autorisierung nach § 675w BGB: beweisrechtliche Stellung des Zahlungsdienstleisters 5. Korrekte Ausführung: hat Bank richtige IBAN und richtigen Betrag ausgeführt? 6. Fehlüberweisung: Rückrufverfahren und Schadensersatz 7. Meldefrist für nicht autorisierte Zahlungen: 13 Monate nach Belastung 8. Verjährung: § 195 BGB ## Fallstricke - Bank muss bei Erstattungsanspruch nach § 675u BGB sofort erstatten, sofern kein Betrugsnachweis. - Grobe Fahrlässigkeit des Nutzers (PIN-Weitergabe) schließt Erstattungsanspruch nach § 675v Abs. 3 BGB aus. - Nachweis der Autorisierung liegt nach § 675w BGB beim Zahlungsdienstleister. - Fehlüberweisung auf falsche IBAN: Bank haftet nur bei eigener Pflichtverletzung. ## Stoppschilder - Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate. - Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen. - Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden. - Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen. ## Anschluss-Skills - geschaeftsbesorgung-auftrag-mandat - darlehen-und-finanzierung - schnittstelle-bgb-at-methodenlehre-agb - workflow-livequellen-rechtsstand ## Quellen - https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675.html - https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675c.html - https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32015L2366