--- name: kaufrecht-dauerhafte-bereitstellung-digitaler description: "Prüft dauerhafte Bereitstellungspflicht digitaler Elemente § 475c BGB und Folgen bei Pflichtverletzung." --- # Kaufrecht: Dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente § 475c BGB ## Fachkern: Kaufrecht: Dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente § 475c BGB - **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen. - **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen. - **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht. ## Normanker - § 475b BGB: Ware mit digitalen Elementen (Grundnorm) - § 475c BGB: dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente - § 475d BGB: besonderer Gewährleistungsausschluss - § 327 BGB ff.: Verträge über digitale Produkte als Parallelregime - § 434 Abs. 3 Nr. 3 BGB: Updatepflicht als Bestandteil der Mangelfreiheit ## Intake - Welche digitalen Elemente sind Bestandteil der Ware (z.B. Betriebssystem, eingebettete Software)? - Wurde ein dauerhafter Bereitstellungszeitraum vereinbart oder ergibt er sich aus den Umständen? - Hat der Verkäufer Updates und Sicherheitsupdates rechtzeitig bereitgestellt? - Wann ist die Bereitstellungspflicht eingestellt worden und wurde der Käufer informiert? ## Prüfraster 1. Ware mit digitalen Elementen nach § 475b BGB: Einordnung des Produkts 2. Dauerhafter Bereitstellungszeitraum nach § 475c BGB: vereinbarter Zeitraum oder normativ bestimmter Zeitraum 3. Updatepflichten: Sicherheitsupdates, Funktionsupdates nach § 434 Abs. 3 Nr. 3 BGB 4. Pflichtverletzung: fehlende, verzögerte oder fehlerhafte Updates 5. Sachmangel bei nicht bereitgestellten Updates: Mängelansprüche nach §§ 437 ff. BGB 6. Informationspflicht gegenüber Käufer bei Einstellung des Supports 7. Ablehnung von Updates durch Käufer: Folgen nach § 475c Abs. 3 BGB 8. Verjährung und Beweislast: § 477 BGB und besondere Fristen bei digitalen Elementen ## Fallstricke - Sicherheitsupdates müssen bereitgestellt werden, auch wenn keine Funktionserweiterung erfolgt. - Einstellung des Supports ohne Information des Käufers kann Sachmangel begründen. - Käufer, der Update verweigert, verliert unter Umständen Mängelansprüche. - Bereitstellungszeitraum kann länger sein als der kaufrechtliche Gewährleistungszeitraum. ## Stoppschilder - Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate. - Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen. - Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden. - Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen. ## Anschluss-Skills - kaufrecht-ware-mit-digitalen-elementen-475b - kaufrecht-updates-sicherheitsupdates-327f-475b - verbrauchsgueterkauf-digitales - kaufrecht-beweislast-verjaehrung-digitale-elemente ## Quellen - https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__475c.html - https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__327.html - https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32019L0771