--- name: kaufrecht-nacherfuellung-ruecktritt-minderung description: "Prüft Nacherfüllung § 439 BGB, Rücktritt § 437 Nr. 2 BGB, Minderung und Schadensersatz bei Sachmangel." --- # Kaufrecht: Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung ## Fachkern: Kaufrecht: Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung - **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen. - **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen. - **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht. ## Normanker - § 437 BGB: Rechte des Käufers bei Sachmangel - § 439 BGB: Nacherfüllung (Nachbesserung oder Nachlieferung) - §§ 440 und 441 BGB: Rücktritt und Minderung - § 323 BGB: Voraussetzungen des Rücktritts - § 441 BGB: Minderung - § 442 BGB: Kenntnis des Käufers vom Mangel - § 443 BGB: Garantie - § 475 BGB: Verbrauchsgüterkauf ## Intake - Liegt ein Sachmangel nach § 434 BGB vor? - Wurde eine angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung gesetzt? - Hat der Verkäufer Nacherfüllung verweigert oder ist sie fehlgeschlagen? - Wählt der Käufer Rücktritt oder Minderung? - Besteht zusätzlich ein Schadensersatzanspruch? ## Prüfraster 1. Sachmangel nach § 434 BGB: subjektive, objektive und Montageanforderungen 2. Nacherfüllungsanspruch nach § 439 BGB: Wahl zwischen Nachbesserung und Nachlieferung 3. Fristsetzung: angemessene Frist mit Ablehnungsandrohung nach § 323 BGB 4. Unmöglichkeit oder Verweigerung der Nacherfüllung: § 440 BGB 5. Rücktritt nach §§ 437 Nr. 2 und 323 BGB: Voraussetzungen, Ausnahmen bei erheblichem Mangel 6. Minderung nach § 441 BGB: Verhältnisrechnung, Rückforderung bei bereits gezahltem Kaufpreis 7. Schadensersatz nach §§ 437 Nr. 3 und 280 BGB: neben oder statt der Leistung 8. Verjährung: § 438 BGB; Beweislastumkehr § 477 BGB ## Fallstricke - Rücktritt setzt erheblichen Mangel voraus (§ 323 Abs. 5 Satz 2 BGB); unerheblicher Mangel berechtigt nur zur Minderung. - Bei Verbrauchsgüterkauf zwei Nachbesserungsversuche sind nicht gesetzlich vorgeschrieben; Einzelfallbeurteilung. - Minderungsberechnung: Verhältnis mängelfreier Kaufpreis zum tatsächlichen Kaufpreis. - § 442 BGB schließt Mängelansprüche aus, wenn Käufer Mangel bei Vertragsschluss kannte. ## Stoppschilder - Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate. - Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen. - Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden. - Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen. ## Anschluss-Skills - kaufrecht-sachmangel-paragraph-434 - kaufrecht-gefahruebergang-und-versendung - kaufrecht-schadensersatz-aufwendungsersatz - bt-fristen-erklaerungen-zugang