--- name: kaufrecht-schadensersatz-aufwendungsersatz description: "Prüft Schadensersatz §§ 437 Nr. 3 und 280 ff. BGB sowie Aufwendungsersatz § 284 BGB beim Kaufrecht." --- # Kaufrecht: Schadensersatz und Aufwendungsersatz ## Fachkern: Kaufrecht: Schadensersatz und Aufwendungsersatz - **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen. - **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen. - **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht. ## Normanker - § 437 Nr. 3 BGB: Schadensersatz und Aufwendungsersatz als Käuferrecht - § 280 Abs. 1 BGB: Schadensersatz wegen Pflichtverletzung - § 281 BGB: Schadensersatz statt der Leistung nach Fristsetzung - § 283 BGB: Schadensersatz bei Unmöglichkeit - § 284 BGB: Aufwendungsersatz statt Schadensersatz - § 311a BGB: anfängliche Unmöglichkeit - § 249 BGB: Naturalrestitution; § 252 BGB: entgangener Gewinn ## Intake - Liegt ein Sachmangel vor, der zum Schadensersatz berechtigt? - Wurde eine Nachfrist gesetzt und ist sie erfolglos abgelaufen? - Welche Schäden sind entstanden: Mangelfolgeschäden, entgangener Gewinn, nutzlose Aufwendungen? - Kommt Aufwendungsersatz nach § 284 BGB in Betracht? - Liegt anfängliche Unmöglichkeit oder nachträgliche Pflichtverletzung vor? ## Prüfraster 1. Pflichtverletzung: Sachmangel bei Gefahrübergang (§ 434 BGB) 2. Vertretenmüssen des Verkäufers: Verschulden nach § 276 BGB 3. Schadensersatz neben der Leistung: § 280 Abs. 1 BGB (Mangelfolgeschäden ohne Fristsetzung) 4. Schadensersatz statt der Leistung: § 281 BGB (Fristsetzung erforderlich, außer § 281 Abs. 2 BGB) 5. Kleiner vs. großer Schadensersatz: kleiner (Verbleib Sache) vs. großer (Rückgabe Sache) 6. Aufwendungsersatz nach § 284 BGB: statt Schadensersatz; vergebliche Aufwendungen im Vertrauen auf Leistungserhalt 7. Differenzhypothese für Schadensberechnung 8. Verjährung: § 438 BGB; Beweislastumkehr § 477 BGB ## Fallstricke - Schadensersatz neben der Leistung und statt der Leistung müssen klar getrennt werden. - Aufwendungsersatz nach § 284 BGB ist kein Schadensersatz; andere Voraussetzungen. - Mangelfolgeschäden können ohne Fristsetzung geltend gemacht werden. - § 284 BGB und § 281 BGB schließen sich gegenseitig aus (kein gleichzeitiger Antrag). ## Stoppschilder - Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate. - Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen. - Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden. - Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen. ## Anschluss-Skills - kaufrecht-nacherfuellung-ruecktritt-minderung - schadensrecht-paragraphen-249-253 - kaufrecht-sachmangel-paragraph-434 - workflow-output-gutachten-klage-brief ## Quellen - https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__437.html - https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__280.html - https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__284.html