--- name: maklervertrag-provision-mietvertrag description: "Maklervertrag §§ 652 ff. BGB: Provisionsanspruch, Kausalität, Doppelmakler und Bestellerprinzip im BGB BT." --- # Maklervertrag und Provision §§ 652 ff. BGB ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: BGB §§ 535-577a, BetrKV, WEG §§ 24, 25, 27, BGB §§ 558, 558a, 558b, 573, 573c — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachkern: Maklervertrag und Provision §§ 652 ff. BGB - **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen. - **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen. - **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht. ## Normanker - § 652 BGB: Entstehung des Maklerlohnanspruchs (Nachweis oder Vermittlung) - § 653 BGB: Höhe des Maklerlohns - § 654 BGB: Verwirkung des Maklerlohns bei vertragswidrigem Verhalten - § 655 BGB: Herabsetzung des Maklerlohns (bei unverhältnismäßig hoher Provision) - §§ 2 ff. WoVermG: Bestellerprinzip bei Wohnraumvermittlung (Verbraucherschutz) - Amtliches BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/ ## Intake - Welche Art von Maklervertrag liegt vor (Wohnraumvermittlung, Gewerbeimmobilien, sonstiges)? - Wie lautet die Provisionsvereinbarung (Höhe, Fälligkeit, Bedingungen)? - Wurde der Hauptvertrag tatsächlich geschlossen? - Besteht eine Kausalverknüpfung zwischen Maklertätigkeit und Vertragsschluss? - Doppelmakler oder Eigenprovision? ## Prüfraster 1. Maklervertrag: wirksam geschlossen (konkludent möglich nach § 652 BGB)? 2. Tätigkeitsart bestimmen: Nachweis eines Vertragspartners oder Vermittlung des Vertrags 3. Hauptvertrag: geschlossen, wirksam und dem Makler kausal zuzurechnen? 4. Kausalität: Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit für den Abschluss des Hauptvertrags 5. Verfristung: Vertragsschluss muss in angemessenem Zeitraum nach Maklertätigkeit erfolgen 6. Verwirkung nach § 654 BGB: Doppelmakler, Interessenkollision, vertragswidrige Bevorzugung der Gegenseite 7. Bestellerprinzip nach WoVermG bei Wohnraummakler: Provision nur vom Auftraggeber (Vermieter) 8. Herabsetzungsrecht nach § 655 BGB bei offensichtlichem Missverhältnis ## Fallstricke - Kausalität: Eigene Kenntnis des Kaufinteressenten vom Objekt vor Einschaltung des Maklers schließt Provision aus. - Doppelmaklertätigkeit ohne Einverständnis beider Parteien führt nach § 654 BGB zur Verwirkung der Provision. - Bei Wohnraumanmietung darf Makler vom Mieter keine Provision verlangen (§ 2 WoVermG); Rückforderungsrecht. - Alleinauftrag versus einfacher Maklervertrag: Unterschied für Haftung bei Nichtabschluss. ## Stoppschilder - Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate. - Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen. - Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden. - Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen. ## Anschluss-Skills - geschaeftsbesorgung-auftrag-mandat - auftrag-und-unentgeltliche-taetigkeit - vertragstypen-mischvertrag-router - bt-vertragsentwurf-modellvertrag ## Quellen - https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__652.html - https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__654.html - https://www.gesetze-im-internet.de/wovermg/