--- name: ruecktritt-kuendigung-verhandlungsplan description: "Fristen, Rücktritt und Kündigung im BGB BT: Fristsetzung, Rücktrittsrecht, Kündigungsrecht, Rechtsfolgen im BGB BT." --- # Workflow: Fristen, Rücktritt und Kündigung ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: BGB §§ 535-577a, BetrKV, WEG §§ 24, 25, 27, BGB §§ 558, 558a, 558b, 573, 573c — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Normanker - § 281 BGB: Schadensersatz statt Leistung (Fristsetzung als Grundvoraussetzung) - § 323 BGB: Rücktritt wegen Nichtleistung oder Schlechtleistung - § 324 BGB: Rücktritt bei Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2 BGB - §§ 346 ff. BGB: Rechtsfolgen des Rücktritts (Rückgewährkette) - §§ 542 und 573 BGB: Kündigung von Mietverträgen - §§ 621 und 627 BGB: Kündigung von Dienstverträgen - §§ 648 und 648a BGB: Kündigung von Werkverträgen ## Intake - Welche Pflichtverletzung liegt vor (Nichtleistung, Schlechtleistung, Nebenpflichtverletzung)? - Wurde eine Frist gesetzt und ist sie abgelaufen? - Ist die Fristsetzung entbehrlich (ernsthafte Verweigerung, Fixgeschäft)? - Wird Rücktritt oder Kündigung angestrebt? - Was ist das Vertragsverhältnis (Dauerschuldverhältnis → Kündigung; einmaliges Schuldverhältnis → Rücktritt)? ## Prüfraster 1. Pflichtverletzungs-Art bestimmen: Nicht- oder Schlechtleistung, Nebenpflichtverletzung 2. Fristsetzungserfordernis: § 323 und § 281 BGB (Grundregel: Frist erforderlich) 3. Entbehrlichkeit der Frist: ernsthafte und endgültige Weigerung, Fixgeschäft, besondere Umstände 4. Rücktritt (§ 323 BGB): bei Nichterfüllung nach Fristablauf; Gestaltungsrecht 5. Dauerschuldverhältnisse: statt Rücktritt Kündigung nach §§ 314 und 543 BGB 6. Rechtsfolgen des Rücktritts: §§ 346 ff. BGB (Rückgewähr, Wertersatz, Nutzungsherausgabe) 7. Kündigung-Typen: ordentlich vs. außerordentlich; Fristen je nach Vertragstyp 8. Form und Zugang: Rücktritt und Kündigung sind empfangsbedürftige Gestaltungsrechte ## Fallstricke - Fristsetzung zu kurz: keine angemessene Zeit gewährt; Rücktritt unwirksam. - Bei Dauerschuldverhältnissen ist Rücktritt oft ausgeschlossen; nur Kündigung möglich. - Rücktritt macht Rückgewähr erforderlich (§§ 346 ff. BGB); Kosten und Wertersatz beachten. - Widerruf von Gestaltungsrechten (Rücktritt, Kündigung) grundsätzlich nicht möglich. ## Stoppschilder - Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate. - Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen. - Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden. - Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen. ## Anschluss-Skills - workflow-output-gutachten-klage-brief - bt-fristen-erklaerungen-zugang - schadensrecht-paragraphen-249-253 - werkvertrag-abnahme-und-faelligkeit ## Quellen - https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__323.html - https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__346.html - https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__314.html