--- name: verbrauchsgueterkauf-digitales description: "Verbrauchsgüterkauf §§ 474 ff. BGB und digitale Elemente: Beweislastumkehr, zwingende Normen, §§ 327 ff. BGB." --- # Verbrauchsgüterkauf und Digitales §§ 474 ff. BGB ## Fachkern: Verbrauchsgüterkauf und Digitales §§ 474 ff. BGB - **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen. - **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen. - **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht. ## Normanker - § 474 BGB: Verbrauchsgüterkauf (Verbraucher kauft von Unternehmer) - § 475 BGB: Abweichende Vereinbarungen (Verbot der Benachteiligung des Verbrauchers) - § 476 BGB: Abweichende Vereinbarungen bei Ware mit digitalen Elementen - § 477 BGB: Beweislastumkehr zugunsten des Verbrauchers - § 478 BGB: Rückgriff des Unternehmers (Lieferkette) - §§ 327 ff. BGB: Verträge über digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen ## Intake - Liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor (Verbraucher kauft von Unternehmer eine bewegliche Sache)? - Tritt der Mangel innerhalb von 12 Monaten nach Übergabe auf (Beweislastumkehr § 477 BGB)? - Enthält die Kaufsache digitale Elemente (§ 475b ff. BGB anwendbar)? - Haben die Parteien abweichende Vereinbarungen getroffen (Zulässigkeit nach § 476 BGB prüfen)? - Gibt es Rückgriffsansprüche in der Lieferkette (§ 478 BGB)? ## Prüfraster 1. Verbrauchsgüterkauf-Tatbestand: Verbraucher (§ 13 BGB) kauft von Unternehmer (§ 14 BGB) eine bewegliche Sache 2. Zwingende Normen nach § 475 BGB: Vereinbarungen zum Nachteil des Verbrauchers unwirksam 3. Beweislastumkehr nach § 477 BGB: Mangel, der innerhalb von 12 Monaten auftritt, gilt als bei Übergabe vorhanden 4. Ausnahmen: Unvereinbarkeit des Mangels mit dieser Vermutung (z.B. Verschleiß) 5. Ware mit digitalen Elementen: §§ 475b ff. BGB mit Updatepflichten und besonderen Mangelanforderungen 6. Digitale Produkte (kein Kauf): §§ 327 ff. BGB anstelle von Kaufrecht 7. Rückgriff in der Lieferkette nach § 478 BGB: Unternehmer kann Mängelrechte gegenüber Lieferanten geltend machen 8. Verjährung: § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB (2 Jahre); nicht abkürzbar bei Verbrauchsgüterkauf ## Fallstricke - Beweislastumkehr gilt nur innerhalb von 12 Monaten (nach 2022er Reform; vorher 6 Monate). - Gebrauchte Sachen: Gewährleistungsfrist kann auf 1 Jahr verkürzt werden (§ 476 Abs. 2 BGB). - Fehler bei der Abgrenzung digitales Produkt (§ 327 BGB) vs. Ware mit digitalen Elementen (§ 475b BGB). - Ausschluss oder Beschränkung von Mängelrechten bei Verbrauchsgüterkauf ist nur in den Grenzen von § 476 BGB möglich. ## Stoppschilder - Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate. - Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen. - Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden. - Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen. ## Anschluss-Skills - kaufrecht-beweislast-verjaehrung-digitale-elemente - kaufrecht-ware-mit-digitalen-elementen-475b - kaufrecht-sachmangel-paragraph-434 - kaufrecht-nacherfuellung-ruecktritt-minderung ## Quellen - https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__474.html - https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__477.html - https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__475b.html