--- name: vertragstypen-mischvertrag-router description: "Vertragstypen-Router: Mischvertrag, gemischter Vertrag, Abgrenzung und Normauswahl im BGB BT." --- # Vertragstypen und Mischvertrag Router ## Fachkern: Vertragstypen und Mischvertrag Router - **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen. - **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen. - **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht. ## Normanker - §§ 433 ff. BGB: Kaufvertrag - §§ 535 ff. BGB: Mietvertrag - §§ 611 ff. BGB: Dienstvertrag - §§ 631 ff. BGB: Werkvertrag - § 651a ff. BGB: Reisevertrag - §§ 662 ff. BGB: Auftrag - § 675 BGB: Geschäftsbesorgung - Amtliches BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/ ## Intake - Welche Leistungen schuldet die Partei (Übereignung, Gebrauchsüberlassung, Erfolg, Tätigkeit, Vermittlung)? - Liegt ein reiner Vertragstyp vor oder mehrere Elemente in einem Vertrag? - Welches Vertragsrecht soll für Mängelrechte, Kündigung oder Haftung gelten? - Gibt es einen Schwerpunkt der vertraglichen Pflichten? - Sind spezielle Formvorschriften zu beachten? ## Prüfraster 1. Vertragsinhalt analysieren: Was sind die Hauptleistungspflichten beider Seiten? 2. Typenkatalogs-Prüfung: Welche gesetzlichen Vertragstypen passen (Kauf, Miete, Werk, Dienst, Auftrag)? 3. Rein typischer Vertrag oder Mischvertrag? 4. Bei Mischverträgen: Absorptionstheorie (überwiegt ein Typ?) oder Kombinationstheorie (je nach Pflicht)? 5. Werk-Dienst-Abgrenzung: Erfolgsschuldnerschaft (Werk) vs. Tätigkeitsschuldnerschaft (Dienst) 6. Kauf-Werk-Abgrenzung: bereits fertige Sache (Kauf) vs. erst herzustellende Sache (Werklieferung § 650 BGB) 7. Miet-Pacht-Abgrenzung: Fruchtziehung (Pacht) vs. bloße Gebrauchsüberlassung (Miete) 8. Atypische Verträge (z.B. Franchising, Factoring, Leasing): Analogie oder allgemeines Schuldrecht ## Fallstricke - Falsche Vertragstyp-Einordnung führt zu falschen Mängelrechten, Kündigungsfristen und Haftungsregeln. - Bei Werklieferungsvertrag (§ 650 BGB) gilt Kaufrecht, nicht Werkrecht. - Franchising, Factoring, Leasing haben kein kodifiziertes Sonderrecht; analogische Anwendung erforderlich. - Schwerpunktbestimmung bei Mischverträgen ist Wertungsfrage; Argumentation klar machen. ## Stoppschilder - Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate. - Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen. - Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden. - Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen. ## Anschluss-Skills - werk-dienst-abgrenzung-erfolg - kaufvertrag-grundschema-paragraph-433 - werkvertrag-grundschema-paragraph-631 - dienstvertrag-und-behandlungsvertrag