--- name: werkvertrag-abnahme-und-faelligkeit description: "Werkvertrag: Abnahme § 640 BGB, Fälligkeit der Vergütung, fingierte Abnahme und Abnahmeverweigerung." --- # Werkvertrag: Abnahme und Fälligkeit §§ 640 und 641 BGB ## Fachkern: Werkvertrag: Abnahme und Fälligkeit §§ 640 und 641 BGB - **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen. - **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen. - **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht. ## Normanker - § 640 BGB: Abnahmepflicht des Bestellers und fingierte Abnahme - § 641 BGB: Fälligkeit der Vergütung (nach Abnahme) - § 641a BGB: Fertigstellungsbescheinigung - § 644 BGB: Gefahrtragung beim Werkvertrag - § 634a BGB: Verjährungsbeginn (Abnahme) - § 648a BGB: Kündigung aus wichtigem Grund ## Intake - Wurde das Werk abgenommen oder ist die Abnahme verweigert worden? - Liegt ein Grund zur Abnahmeverweigerung (wesentlicher Mangel) vor? - Gibt es eine fingierte Abnahme nach § 640 Abs. 2 BGB? - Wann beginnt die Verjährung (Abnahmezeitpunkt)? - Ist die Vergütung fällig (§ 641 BGB)? ## Prüfraster 1. Abnahme-Tatbestand: körperliche Übernahme und Billigung des Werks als im Wesentlichen vertragsgemäß 2. Abnahmepflicht des Bestellers nach § 640 Abs. 1 BGB: Pflicht zur Abnahme nach Fertigstellung 3. Abnahmeverweigerungsrecht: berechtigt nur bei wesentlichen Mängeln; unwesentliche berechtigen nicht zur Verweigerung 4. Fingierte Abnahme nach § 640 Abs. 2 BGB: Fristsetzung durch Unternehmer; Ablauf ohne Reaktion oder ohne Mängelangabe 5. Rechtsfolgen der Abnahme: Fälligkeit der Vergütung (§ 641 BGB); Gefahrübergang (§ 644 BGB); Verjährungsbeginn (§ 634a BGB) 6. Mängelrüge bei Abnahme: Kenntnis eines Mangels bei Abnahme schließt Mängelrechte aus (§ 640 Abs. 3 BGB) 7. Schlussrechnung und Prüfungspflichten bei VOB/B-Verträgen (Besonderheiten) ## Fallstricke - Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung; sonst gerät Besteller in Annahmeverzug. - Fingierte Abnahme (§ 640 Abs. 2 BGB): Frist muss nach Fertigstellung gesetzt werden; pauschale Fristsetzung vorab genügt nicht. - Vorbehaltlose Abnahme in Kenntnis eines Mangels schließt Mängelansprüche aus (§ 640 Abs. 3 BGB). - Bei VOB/B-Verträgen gelten ergänzende Regeln zur Abnahme; diese gehen BGB vor. ## Stoppschilder - Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate. - Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen. - Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden. - Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen. ## Anschluss-Skills - werkvertrag-grundschema-paragraph-631 - werkvertrag-maengelrechte - verjaehrung-bgb-bt-spezial - workflow-fristen-ruecktritt-kuendigung ## Quellen - https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__640.html - https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__641.html - https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__634a.html