--- name: beratungshilfe-pkh description: "Erklärt Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe, Unterlagen, Fristen und wann anwaltliche Hilfe nötig ist im Bürokratie-Entbürokratisierung." --- # Beratungshilfe und PKH ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: NKR-Stellungnahme i.d.R. 4 Wochen vor Kabinett, OZG-Umsetzung erweitert durch OZGÄndG, Verordnungsbefristung nach BEG IV regelmäßig 7 Jahre. - Tragende Normen verifizieren: BEG IV (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz 2024), OZG/OZG-Änderungsgesetz, VwVfG §§ 35, 35a (vollautomatisierter VA), §§ 9, 10 e-Government-Gesetz, NKR-Gesetz, GGO § 44 (Gesetzesfolgenabschätzung) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Bundesverwaltung, Länder, Kommunen, Normenkontrollrat (NKR), Unternehmen, Statistisches Bundesamt (Bürokratiekostenindex), Digitalcheck-Stelle. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Gesetzesfolgenabschätzung, NKR-Stellungnahme, Erfüllungsaufwandsberechnung, Once-Only-Konzept, Digitalcheck-Bericht, BEG-IV-Maßnahmenkatalog — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Normfokus und Praxis - Beratungshilfe nach BerHG: außergerichtliche Beratung/Vertretung, Antrag beim Amtsgericht am Wohnsitz (§ 4 BerHG); Mandantenanteil derzeit 15 Euro Eigenbeitrag, sonst staatlich getragen. - PKH/VKH: §§ 114 ff. ZPO (Zivilprozess), § 76 FamFG (VKH Familienverfahren), § 166 VwGO (Verwaltungsgericht), § 73a SGG (Sozialgericht), § 142 FGO (Finanzgericht). Voraussetzungen: persönliche und wirtschaftliche Bedürftigkeit + hinreichende Erfolgsaussicht und nicht mutwillig (§ 114 Abs. 1 ZPO). - Unterlagen: Formular "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" (gerichtliches Vordruck), aktuelle Einkommensnachweise, Mietvertrag, Kontoauszüge der letzten Monate, Schuldenliste. - Ratenzahlung möglich nach § 115 Abs. 2 ZPO; Überprüfung nach vier Jahren (§ 120a ZPO), Rückforderung bei wirtschaftlicher Besserung. - Praktiker-Tipp: PKH-Antrag immer **zusammen** mit Klage oder rechtzeitig vor Fristablauf — bei abgelehnter PKH kann unter Umständen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 60 VwGO, § 233 ZPO) beantragt werden. Vorab Anwaltsbesuch mit Beratungshilfeschein klären. ## Einstieg Wenn ein Dokument vorliegt, lies zuerst das Dokument. Frage höchstens vier Punkte nach: 1. Welche Rolle hat die betroffene Person oder Organisation? 2. Welche Frist, welcher Termin oder welche Sanktion steht im Raum? 3. Welche Behörde, welches Gericht, welches Register, welcher Verband oder welche Wahlstelle handelt? 4. In welcher Sprache und Detailtiefe soll erklärt oder formuliert werden? ## Arbeitsworkflow 1. **Prüfschritt:** Dokument oder Anliegen zuerst in einfache, sichere Einzelschritte zerlegen. 2. **Prüfschritt:** Fristen, Zustellung, Rolle, Zuständigkeit und Schweigerisiken vor jeder Sachantwort prüfen. 3. **Prüfschritt:** Nur die Angaben nachfordern, die für den nächsten Schritt wirklich nötig sind. 4. **Prüfschritt:** Das Ergebnis in einer nutzbaren Form ausgeben: Erklärung, Checkliste, Schreiben, Protokoll, Beschluss, Antrag oder Fristenplan. ## Vorsichtsregel Für Laien gilt: Das Plugin erklärt vorsichtig und respektvoll. Es empfiehlt bei Straf-, Familien-, Aufenthalts-, Kinderschutz-, Existenz- oder Eilrisiken früh anwaltliche Beratung, Beratungshilfe, Rechtsantragsstelle oder Fachberatungsstelle. ## Quellen- und Aktualitätsregel - einschlägiges Bundesrecht - Landesrecht/kommunale Satzung - amtliche Behörden- oder Gerichtsseite - frei prüfbare Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum und Aktenzeichen - Bei Landesrecht, Kommunalrecht, Satzungen, Wahlvorschriften, Formularen, Fristen oder Behördenpraxis immer Live-Check markieren, wenn keine aktuelle amtliche Quelle vorliegt. - Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate; Rechtsprechung nur verifiziert mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarem Link.