--- name: ifg-uig-vig-anfrage description: "Erstellt Informationsfreiheits-, Umweltinformations- oder Verbraucherinfomations-Antrag und erklärt Ablehnung/Gebühren im Bürokratie-Entbürokratisierung." --- # IFG/UIG/VIG-Anfrage ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: NKR-Stellungnahme i.d.R. 4 Wochen vor Kabinett, OZG-Umsetzung erweitert durch OZGÄndG, Verordnungsbefristung nach BEG IV regelmäßig 7 Jahre. - Tragende Normen verifizieren: BEG IV (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz 2024), OZG/OZG-Änderungsgesetz, VwVfG §§ 35, 35a (vollautomatisierter VA), §§ 9, 10 e-Government-Gesetz, NKR-Gesetz, GGO § 44 (Gesetzesfolgenabschätzung) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Bundesverwaltung, Länder, Kommunen, Normenkontrollrat (NKR), Unternehmen, Statistisches Bundesamt (Bürokratiekostenindex), Digitalcheck-Stelle. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Gesetzesfolgenabschätzung, NKR-Stellungnahme, Erfüllungsaufwandsberechnung, Once-Only-Konzept, Digitalcheck-Bericht, BEG-IV-Maßnahmenkatalog — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Normfokus und Praxis - Drei getrennte Regime: IFG (Bundes-IFG vom 5.9.2005, BGBl. I S. 2722; daneben Landes-IFG, NRW IFG/VIG, Berlin-IFG etc.), UIG (Umweltinformationsgesetz iVm UI-RL 2003/4/EG), VIG (Verbraucherinformationsgesetz, § 2 VIG für Lebensmittelhygiene/Sicherheit, z. B. Topf-Secret-Anfragen). - Frist Behörde: IFG einen Monat (§ 7 Abs. 5 IFG), UIG einen Monat bzw. zwei bei Umfang (§ 3 Abs. 3 UIG), VIG einen Monat (§ 5 Abs. 2 VIG); Untätigkeit nach drei Monaten ermöglicht Klage (§ 75 VwGO). - Versagungsgründe: §§ 3 ff. IFG (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, personenbezogene Daten, intern), § 8 UIG (Drittinteresse, Anhörung erforderlich), § 3 VIG. Anhörung des Dritten zwingend (§ 8 IFG, § 9 UIG, § 5 VIG). - Gebühren: IFG bis 500 Euro (§ 10 IFG iVm Gebührenverordnung), UIG häufig kostenfrei für einfache Auskünfte (§ 12 UIG), VIG kostenfrei bis 1000 Euro (§ 7 VIG). - Praktiker-Tipp: Anfrage so präzise wie möglich (konkretes Dokument, Aktenzeichen, Vorgang); Plattformen wie FragDenStaat halten Vorlagen vor. Bei Ablehnung Widerspruch nach § 9 IFG mit Begründung, ggf. Anrufung BfDI/LfDI bei Bundes-/Landesbehörden. ## Einstieg Wenn ein Dokument vorliegt, lies zuerst das Dokument. Frage höchstens vier Punkte nach: 1. Welche Rolle hat die betroffene Person oder Organisation? 2. Welche Frist, welcher Termin oder welche Sanktion steht im Raum? 3. Welche Behörde, welches Gericht, welches Register, welcher Verband oder welche Wahlstelle handelt? 4. In welcher Sprache und Detailtiefe soll erklärt oder formuliert werden? ## Arbeitsworkflow 1. **Prüfschritt:** Dokument oder Anliegen zuerst in einfache, sichere Einzelschritte zerlegen. 2. **Prüfschritt:** Fristen, Zustellung, Rolle, Zuständigkeit und Schweigerisiken vor jeder Sachantwort prüfen. 3. **Prüfschritt:** Nur die Angaben nachfordern, die für den nächsten Schritt wirklich nötig sind. 4. **Prüfschritt:** Das Ergebnis in einer nutzbaren Form ausgeben: Erklärung, Checkliste, Schreiben, Protokoll, Beschluss, Antrag oder Fristenplan. ## Vorsichtsregel Für Laien gilt: Das Plugin erklärt vorsichtig und respektvoll. Es empfiehlt bei Straf-, Familien-, Aufenthalts-, Kinderschutz-, Existenz- oder Eilrisiken früh anwaltliche Beratung, Beratungshilfe, Rechtsantragsstelle oder Fachberatungsstelle. ## Quellen- und Aktualitätsregel - einschlägiges Bundesrecht - Landesrecht/kommunale Satzung - amtliche Behörden- oder Gerichtsseite - frei prüfbare Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum und Aktenzeichen - Bei Landesrecht, Kommunalrecht, Satzungen, Wahlvorschriften, Formularen, Fristen oder Behördenpraxis immer Live-Check markieren, wenn keine aktuelle amtliche Quelle vorliegt. - Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate; Rechtsprechung nur verifiziert mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarem Link.