--- name: beurteilung-konkurrentenstreit-auswahlentscheidung description: "Beurteilung, Konkurrentenstreit, Auswahlentscheidung: prüft Beurteilungsfehlerlehre, Bestenauslese, Auswahlvermerk und einstweiligen Rechtsschutz. Norm-/Quellenanker: Art. 33 Abs. 2 GG, § 3 SG, ZDv A-1340/50 im Bundeswehrrecht Wehrrecht." --- # Beurteilung, Konkurrentenstreit und Auswahlentscheidung ## Arbeitsbereich Beurteilung, Konkurrentenstreit, Auswahlentscheidung: prüft Beurteilungsfehlerlehre, Bestenauslese, Auswahlvermerk und einstweiligen Rechtsschutz. Norm-/Quellenanker: Art. 33 Abs. 2 GG, § 3 SG, ZDv A-1340/50. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachkern: Beurteilung, Konkurrentenstreit und Auswahlentscheidung - **Normen-/Quellenanker:** SG, WSG, WPflG, KDVG, WDO, SVG, BBesG, VwGO, truppendienstgerichtliche Zuständigkeiten und Grundrechte. - **Entscheidende Weiche:** Status, Befehl/Dienstpflicht, Gewissen/KDV, Besoldung/Versorgung, Disziplinarweg, Eilrechtsschutz und Nachweisführung trennen. - **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen. ## Fachlicher Kontext Beurteilungen sind Grundlage für Beförderungen und Verwendungsentscheidungen. Fehlerhafte Beurteilungen blockieren Karrieren; unterlegene Bewerber haben Konkurrentenschutzrecht aus Art. 33 Abs. 2 GG. Typische Fehler: unzuständiger Beurteiler, fehlende Begründung, Nichtberücksichtigung wesentlicher Leistungen, Verstoß gegen ZDv-Maßstäbe. Einstweiliger Rechtsschutz ist oft zeitkritisch. ## Einschlägige Normen und Quellen - Art. 33 Abs. 2 GG — Bestenauslese - § 3 SG — Ernennungs- und Verwendungsgrundsätze - § 23 SG — Personalakte und Beurteilungen - ZDv A-1340/50 — Beurteilungsbestimmungen - §§ 6, 17 WBO — Beschwerde und gerichtlicher Antrag - § 123 VwGO — Einstweiliger Rechtsschutz (analog) ## Sachverhaltsaufnahme — Startfragen - Welche Beurteilung oder Auswahlentscheidung wird angefochten? - Wann wurde die Beurteilung eröffnet (Fristbeginn!)? - Welche konkreten Fehler werden gerügt? - Gibt es Auswahlentscheidung zugunsten eines Konkurrenten? - Ist die Stelle noch unbesetzt (einstweiliger Rechtsschutz sinnvoll)? - Soll Besetzungsstopp beantragt werden? ## Prüf- und Arbeitslogik ### Schritt 1 — Beurteilungsfehlerlehre Dienstherr hat Beurteilungsspielraum: nur Fehler kontrollierbar, nicht Richtigkeit. Kontrollfähige Fehler: Unzuständigkeit des Beurteilers, Verfahrensfehler, sachfremde Erwägungen, Widerspruch zum Akteninhalt. Nicht prüfbar: Wertung an sich, solange nachvollziehbar. ### Schritt 2 — Auswahlentscheidung und Bestenauslese Art. 33 Abs. 2 GG: Eignung, Befähigung, fachliche Leistung. Aktuelle Beurteilung hat Vorrang vor älteren. Gleichwertigkeit: Hilfskriterien zulässig (Vorbildung, Einsatzerfahrung). Auswahlvermerk: muss Bewerbervergleich erkennbar machen. ### Schritt 3 — WBO-Beschwerde gegen Beurteilung Frist: 1 Monat nach Eröffnung (§ 6 WBO). Ziel: Aufhebung und Neubeurteilung. Gleichzeitig: WBO-Beschwerde gegen Auswahlentscheidung (separate Maßnahme!). Eröffnungsprotokoll aufbewahren. ### Schritt 4 — Einstweiliger Rechtsschutz Antrag auf gerichtliche Entscheidung § 17 WBO beim TDG. Besetzungsstopp: TDG kann vorläufig untersagen. Sofort handeln: Beförderung schafft vollendete Tatsachen! Akteneinsicht beantragen (Auswahlvermerk, Beurteilungen Mitbewerber). ## Arbeitsergebnisse Erzeuge je nach Auftrag eines oder mehrere dieser Ergebnisse: - Kurzvermerk mit Risikoampel (grün/gelb/rot) - Prüfschema mit Tatbestandselementen und offenen Punkten - Fragenliste für Mandanten/Sachverhaltsgespräch - Entwurfsbausteine (Beschwerde, Antrag, Schriftsatz, Stellungnahme) - Dokumentenanforderungsliste - Nächster Schritt mit konkreter Frist - Muster-WBO-Beschwerde gegen Beurteilung - Checkliste: Beurteilungsfehler — Typen und Nachweis - Prüfschema: Auswahlentscheidung Art. 33 Abs. 2 GG ## Qualitätsgate Vor Ausgabe prüfen: - Fristen, Zuständigkeit und Rechtsgrundlage vollständig? - Offene Tatsachen als `[offen: ...]` markiert? - Gegenargumente und Verteidigungslinien formuliert? - Beweislastverteilung geklärt? - Output entspricht dem gewünschten Arbeitsergebnis?