--- name: dienstunfaehigkeit-entlassung-dienstzeit description: "Dienstunfähigkeit Entlassung Zurruhesetzung: prüft die einschlägigen Voraussetzungen, Dokumente, Risiken und Ausnahmen. Norm-/Quellenanker: Soldatengesetz, Wehrbeschwerdeordnung, Wehrdisziplinarordnung 2025, Wehrpflichtgesetz, Soldatenversorgungsgesetz, Soldatenbeteiligungsgesetz, SÜG im Bundeswe..." --- # Dienstunfähigkeit – Entlassung und Zurruhesetzung ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachkern: Dienstunfähigkeit – Entlassung und Zurruhesetzung - **Normen-/Quellenanker:** SG, WSG, WPflG, KDVG, WDO, SVG, BBesG, VwGO, truppendienstgerichtliche Zuständigkeiten und Grundrechte. - **Entscheidende Weiche:** Status, Befehl/Dienstpflicht, Gewissen/KDV, Besoldung/Versorgung, Disziplinarweg, Eilrechtsschutz und Nachweisführung trennen. - **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen. ## Worum geht es konkret Verliert der Soldat seine Dienstfähigkeit, führt dies zu unterschiedlichen Folgen je nach Statusgruppe: Soldat auf Zeit – Entlassung; Berufssoldat – Zurruhesetzung mit Ruhegehalt nach BeamtVG/SVG. Maßstab ist die Wehrdienstfähigkeit (Tauglichkeitsgrade T1–T5) und die spezifische Verwendungsfähigkeit. Der Skill ordnet medizinische Begutachtung, Verfahren der Statusentscheidung, Versorgung und Rechtsbehelfe. ## Wann dieses Modul hilft / Kaltstart-Fragen - Status: Berufssoldat, Soldat auf Zeit, FWDL? - Diagnose, Behandlung, Heilungsperspektive? - Vorläufige oder dauernde Dienstunfähigkeit? - Bisherige Begutachtungen (Truppenarzt, Bundeswehrkrankenhaus, fachärztlich)? - Steht Wiedereingliederung im Raum (Begrenzte Dienstfähigkeit)? - Welche Versorgungsfolgen (Ruhegehalt, Beschädigtenversorgung)? ## Rechtlicher Rahmen - § 44 III SG: Dienstunfähigkeit des Berufssoldaten – Zurruhesetzung. - § 55 II SG: Entlassung des Soldaten auf Zeit wegen Dienstunfähigkeit. - § 47 SG: Begrenzte Dienstfähigkeit (analog BeamtStG). - § 18 SVG i.V.m. BeamtVG: Ruhegehalt des Berufssoldaten. - §§ 81 ff. SVG: Beschädigtenversorgung bei WDB-Kausalität. - ZDv A-1340/1 (ärztliche Begutachtung) – nur nach Vorlage. - Tauglichkeitsgrade T1–T5 nach Wehrmedizinischer Dienstvorschrift. - WBO-Beschwerderecht und § 17 WBO Verfahren. ## / Schritt für Schritt 1. **Sachstand klären.** Diagnose, Behandlungsplan, Verlauf, Prognose. 2. **Begutachtung.** Truppenarzt - BwKrhs - Spezialist. Eigenes Gutachten möglich. 3. **Statusfolge prüfen.** - Berufssoldat: Zurruhesetzung § 44 III SG plus Ruhegehalt. - Soldat auf Zeit: Entlassung § 55 II SG plus ggf. Übergangsgebührnisse. - Begrenzte Dienstfähigkeit: § 47 SG analog – Weiterverwendung mit reduzierter Belastung. 4. **WDB-Frage.** Ist die Dienstunfähigkeit Folge einer Wehrdienstbeschädigung / eines Einsatzunfalls? Wenn ja: § 81 ff. SVG-Versorgung zusätzlich. 5. **Verfahrensgang.** Anhörung des Soldaten, Stellungnahme, ärztliche Kontrolluntersuchung, Verfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung. 6. **Beschwerde** § 1 WBO – 1 Monat. Eilantrag bei vorläufiger Maßnahme. 7. **Versorgungsrechnung.** Mindestversorgung, Ruhegehaltssatz nach Dienstzeit, Erhöhung bei Dienstbeschädigung. 8. **Wiedereingliederung** parallel: Reha, Berufsförderungsdienst (BFD). ## Trade-off-Matrix | Status | Folge | Versorgung | | --- | --- | --- | | Berufssoldat dauerhaft unfähig | Zurruhesetzung § 44 III SG | Ruhegehalt § 18 SVG + ggf. WDB | | SaZ dauerhaft unfähig | Entlassung § 55 II SG | Übergangsgebührnisse, BFD | | Begrenzt dienstfähig | Weiterverwendung § 47 SG | volles Gehalt mit Reduzierung | | WDB-bedingt | Zusätzlich SVG-Versorgung | Beschädigtenrente | ## Praxistipps - Begutachtung möglichst durch Spezialisten – Truppenärzte sind Generalisten. - "Verwendungsfähigkeit für besondere Auslandseinsätze" ist Sonderkriterium – Tauglichkeit T2 reicht häufig nicht. - Vor Zurruhesetzung Wiedereingliederung versuchen (§ 47 SG analog) – Erhalt des Status hat erhebliche Versorgungsvorteile. - Ruhegehalt setzt 5 Dienstjahre voraus (§ 4 BeamtVG entsprechend) – darunter Mindestversorgung oder Anrechnung in gesetzliche Rente. - WDB-Kausalität verdoppelt häufig die Versorgungsbasis (Schadenausgleich + Grundversorgung). ## Mustertexte **Stellungnahme zum Zurruhesetzungsverfahren:** "Zur beabsichtigten Zurruhesetzung nehme ich wie folgt Stellung: 1. Diagnose, Therapie und Prognose siehe ärztliche Berichte Anl. 1–3. 2. Begrenzte Dienstfähigkeit nach § 47 SG ist möglich; vorgeschlagen wird Verwendung [...]. 3. Hilfsweise: Zurruhesetzung mit gleichzeitiger WDB-Feststellung nach § 81 SVG, weil die Dienstunfähigkeit Folge des Einsatzes [...] vom [Datum] ist." **WBO-Beschwerde gegen Entlassungsverfügung:** "Gegen die Entlassungsverfügung vom [Datum] lege ich fristwahrend Beschwerde ein. Rügen: 1. Begutachtung lückenhaft – Spezialgutachten nicht eingeholt. 2. Begrenzte Dienstfähigkeit (§ 47 SG analog) nicht geprüft. 3. WDB-Kausalität übersehen – § 81 SVG-Verfahren parallel einzuleiten. Antrag: Aufhebung der Entlassungsverfügung, hilfsweise Zurruhesetzung mit Anerkennung der WDB." ## Typische Fehler - Truppenärztliche Beurteilung pauschal akzeptiert. - Begrenzte Dienstfähigkeit nicht geprüft – sofortige Zurruhesetzung statt Erhalt des Status. - WDB-Kausalität getrennt vom Statusverfahren prüfen – Versorgungslücke. - Übergangsgebührnisse SaZ nicht beantragt. - Frist § 6 WBO verpasst. ## Quellen Stand 06/2026 - §§ 44, 47, 55 SG – Volltext gesetze-im-internet.de. - SVG, BeamtVG – Volltexte gesetze-im-internet.de. - ZDv A-1340/1 – nur nach Vorlage. - BVerwG Wehrdienstsenate – ständige Rechtsprechung zur Dienstunfähigkeit (Az. nach Verifikation). - BAPersBw – Verwaltungspraxis und Formulare. - Versorgungsmedizinische Grundsätze – BMAS.