--- name: soldatenbeteiligung-vertrauensperson-sbg description: "Soldatenbeteiligung Vertrauensperson SBG: prüft die einschlägigen Voraussetzungen, Dokumente, Risiken und Ausnahmen. Norm-/Quellenanker: Soldatengesetz, Wehrbeschwerdeordnung, Wehrdisziplinarordnung 2025, Wehrpflichtgesetz, Soldatenversorgungsgesetz, Soldatenbeteiligungsgesetz, SÜG im Bundeswehrr..." --- # Soldatenbeteiligung – Vertrauensperson nach SBG ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachkern: Soldatenbeteiligung – Vertrauensperson nach SBG - **Normen-/Quellenanker:** SG, WSG, WPflG, KDVG, WDO, SVG, BBesG, VwGO, truppendienstgerichtliche Zuständigkeiten und Grundrechte. - **Entscheidende Weiche:** Status, Befehl/Dienstpflicht, Gewissen/KDV, Besoldung/Versorgung, Disziplinarweg, Eilrechtsschutz und Nachweisführung trennen. - **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen. ## Worum geht es konkret Das Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG) regelt die Mitbestimmung und Mitwirkung der Soldaten durch Vertrauenspersonen. Die Vertrauensperson ist das Pendant zum Personalrat – jedoch mit eingeschränkten Befugnissen wegen der besonderen Stellung des Soldaten. Sie ist zu wesentlichen personalrelevanten und sozialen Entscheidungen anzuhören oder mitbestimmungspflichtig zu beteiligen. Der Skill ordnet Wahl, Aufgaben und Beteiligungstatbestände. ## Wann dieses Modul hilft / Kaltstart-Fragen - Welche Vertrauenspersonsebene (Kompanie, Bataillon, Regiment, Heimatschutz)? - Welche Maßnahme steht im Raum (Versetzung, Strafmaßnahme, Beurteilung, Urlaubsregelung, Arbeitszeit)? - Wurde die Vertrauensperson tatsächlich beteiligt? Anhörung vor Entscheidung? - Liegt eine Beteiligungspflicht oder ein bloßes Anhörungsrecht vor? - Ist eine Wahlanfechtung im Raum? - Steht ein Bezug zu Mobbing, sexueller Belästigung oder Gleichstellung? ## Rechtlicher Rahmen - §§ 2 ff. SBG: Wahl der Vertrauensperson – allgemeine, freie, gleiche, geheime Wahl in der Kompanie / vergleichbaren Teileinheit. - § 18 SBG: Allgemeine Aufgaben der Vertrauensperson – Vertretung der Soldaten in Angelegenheiten des Innendienstes, der Ausbildung, der Fürsorge. - § 23 SBG: Beteiligungsrechte – Mitwirkung in personalrelevanten Entscheidungen (Versetzung, Beurteilung etc.). - § 24 SBG: Mitbestimmungsrechte in sozialen und innerdienstlichen Angelegenheiten. - § 25 SBG: Verfahren der Beteiligung – Anhörung vor der Entscheidung. - § 32 SBG: Wahlanfechtung. - Schnittstelle Gesamtvertrauenspersonenausschuss beim BMVg. - SBG/Frauenförderung: Gleichstellungsbeauftragte (§ 19 SoldGleiG). ## / Schritt für Schritt 1. **Beteiligungsebene zuordnen.** Welche Vertrauensperson ist zuständig (Kompanie/Bataillon/höhere Ebene)? 2. **Maßnahme einordnen.** - Anhörung (§ 23 SBG)? - Mitwirkung (§ 24 SBG)? - Mitbestimmung mit Einigungsstellenverfahren? 3. **Verfahrensgang dokumentieren.** Wann wurde die Vertrauensperson informiert, gehört, ggf. zugestimmt oder widersprochen? 4. **Beteiligungsfehler rügen.** Fehlende oder verspätete Beteiligung führt zur Aufhebung der Maßnahme im WBO-Verfahren. 5. **Schutz der Vertrauensperson.** § 9 SBG i.V.m. § 8 BetrVG entsprechend – kein Benachteiligungsverbot. 6. **Wahlanfechtung** §§ 32 ff. SBG – 12 Tage ab Bekanntgabe. 7. **Beschwerdeweg WBO** für Soldaten, deren Recht auf ordnungsgemäße Beteiligung verletzt wurde. ## Trade-off-Matrix | Maßnahme | Beteiligungspflicht | Rechtsfolge bei Verstoß | | --- | --- | --- | | Versetzung mit Standortwechsel | Anhörung § 23 SBG | aufhebbar im WBO | | Urlaubsplanung | Mitwirkung | korrigierbar | | Disziplinarmaßnahme einfacher Art | Anhörung individuell | unabhängig vom SBG | | Ausbildungsplan | Mitbestimmung soziale Angelegenheit | Maßnahme aussetzbar | ## Praxistipps - Vertrauensperson hat Sitzungsanspruch und Freistellungsrecht. Vorgesetzter darf nicht zur Eile drängen. - "Beteiligung" ist nicht Zustimmung – aber gehörte Bedenken sind in der Entscheidung zu würdigen. - Bei strukturellen Problemen (Mobbing, Diskriminierung): Vertrauensperson informieren, ggf. Wehrbeauftragten einschalten. - Wahlanfechtungsfrist 12 Tage ist sehr kurz – Mandant frühzeitig instruieren. - Vertrauensperson erscheint in WBO-Verfahren als Beistand möglich (entsprechend § 90 WDO). ## Mustertexte **Beanstandung fehlender Beteiligung:** "Die [Maßnahme: Versetzung/Beurteilung/...] vom [Datum] wurde ohne ordnungsgemäße Beteiligung der Vertrauensperson nach § 23 SBG getroffen. Dies ist ein wesentlicher Verfahrensfehler. Ich beantrage daher die Aufhebung der Maßnahme und Wiederherstellung des status quo ante." **Antrag der Vertrauensperson auf Einsicht in den Vorgang:** "In der Personalsache des Soldaten [Name] beantrage ich als Vertrauensperson Akteneinsicht nach § 25 SBG, um zur beabsichtigten Maßnahme [...] Stellung nehmen zu können. Eine Stellungnahme erfolgt binnen einer Woche nach Akteneinsicht." ## Typische Fehler - Beteiligung nach Entscheidung statt vor Entscheidung – Verfahrensmangel. - Nur informelle Information statt formaler Beteiligung. - Vertrauensperson nicht zum schriftlichen Bekanntgeben einbezogen. - Fristen der Wahlanfechtung verpasst. - Verwechslung mit Personalrat (BPersVG) – beide Gremien arbeiten parallel für unterschiedliche Statusgruppen. ## Quellen Stand 06/2026 - SBG – Volltext gesetze-im-internet.de. - SoldGleiG – Volltext gesetze-im-internet.de. - BVerwG Wehrdienstsenate – Rechtsprechung zur Beteiligungspflicht (Az. nach Verifikation). - Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages – Jahresberichte (bundestag.de/wehrbeauftragter). - Keine Kommentar- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.