--- name: soldatenversorgungsgesetz-beschaedigtenversorgung description: "Soldatenversorgungsgesetz Beschädigtenversorgung: prüft die einschlägigen Voraussetzungen, Dokumente, Risiken und Ausnahmen. Norm-/Quellenanker: Soldatengesetz, Wehrbeschwerdeordnung, Wehrdisziplinarordnung 2025, Wehrpflichtgesetz, Soldatenversorgungsgesetz, Soldatenbeteiligungsgesetz, SÜG im Bun..." --- # Soldatenversorgungsgesetz – Beschädigtenversorgung ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachkern: Soldatenversorgungsgesetz – Beschädigtenversorgung - **Normen-/Quellenanker:** SG, WSG, WPflG, KDVG, WDO, SVG, BBesG, VwGO, truppendienstgerichtliche Zuständigkeiten und Grundrechte. - **Entscheidende Weiche:** Status, Befehl/Dienstpflicht, Gewissen/KDV, Besoldung/Versorgung, Disziplinarweg, Eilrechtsschutz und Nachweisführung trennen. - **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen. ## Worum geht es konkret Das SVG regelt Versorgung wegen Wehrdienstbeschädigung (WDB), Hinterbliebenenversorgung, Berufsförderung und ergänzende Versorgung. Eine Wehrdienstbeschädigung ist eine gesundheitliche Schädigung, die durch eine Wehrdienstverrichtung, durch einen während der Ausübung des Wehrdienstes erlittenen Unfall oder durch die dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse verursacht worden ist (§ 81 SVG). Der Skill ordnet Anspruchsgrundlagen, Verfahren und Bescheidstrategie. ## Wann dieses Modul hilft / Kaltstart-Fragen - Welche gesundheitliche Schädigung? Diagnose, Datum der Diagnose, behandelnde Ärzte. - Welche Wehrdienstverrichtung war ursächlich? Datum, Ort, Zeugen, Einsatzbefehl. - Liegt bereits ein Antrag, Bescheid, Widerspruchsbescheid vor? - Frühere Erkrankungen / Vorschädigungen? - Reine WDB-Versorgung oder zusätzlich Berufsförderung (§ 81 ff. SVG)? - Hinterbliebenenversorgung (§§ 41 ff. SVG)? ## Rechtlicher Rahmen - §§ 80 ff. SVG: Beschädigtenversorgung – Anspruchsgrundlage. - § 81 SVG: Definition der Wehrdienstbeschädigung. - § 81a SVG: Einsatzunfall – besondere Versorgung bei Auslandseinsatz und vergleichbarer Verwendung. - § 81e SVG: Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz – erhöhte einmalige Leistung. - §§ 30 ff. BVG entsprechend: GdS (Grad der Schädigungsfolgen), Renten. - § 88 SVG: Versorgung der Hinterbliebenen. - §§ 4 ff. SVG: Berufsförderung der Soldaten auf Zeit (BFD). - §§ 102 ff. SVG: Verfahren – Antrag bei der Wehrbereichsverwaltung/Bundesamt für Personalmanagement. - § 4 SGB IX: Teilhabeleistungen. - Beweismaß: Vollbeweis der Schädigung, Wahrscheinlichkeitsmaß der Kausalität (§ 81 VI SVG). ## / Schritt für Schritt 1. **Schädigung dokumentieren.** Diagnose, ärztliche Berichte, ggf. AU-Bescheinigung, Klinikentlassungsberichte, MRT/CT-Befunde. 2. **Kausalkette aufbauen.** Welche Wehrdienstverrichtung (Übung, Einsatz, dienstliche Tätigkeit) war ursächlich? Zeugen, Befehle, Einsatzberichte beibringen. 3. **Antragstellung.** Antrag beim Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw), Abteilung WDB. Formular BAPersBw. 4. **Beweisgrade prüfen.** Schädigung im Vollbeweis (medizinisch); Kausalität nach Wahrscheinlichkeit; bei mehrfacher Ursache Mitverursachung. 5. **Begutachtung.** Sachverständigengutachten – Recht auf Stellungnahme, eigenes Gutachten. 6. **Bescheid prüfen.** GdS-Festsetzung (Anlehnung an BVG-Anhalt, "Versorgungsmedizinische Grundsätze"), Rente, Pflegezulage, Berufsschadensausgleich. 7. **Widerspruch.** § 70 ff. VwGO entsprechend – 1 Monat ab Zustellung. Bei Erfolglosigkeit: Klage Sozialgericht (§§ 51 ff. SGG, Verweis aus § 88a SVG entsprechend) bzw. Verwaltungsgericht je nach Anspruchsart. 8. **Einsatzunfall.** § 81a SVG eröffnet höhere Leistung – wenn Auslandseinsatz oder gleichgestellte Verwendung. Einmalige Entschädigung. ## Trade-off-Matrix | Konstellation | Strategie | | --- | --- | | Klare Kausalität, akute Schädigung | Sofortantrag mit ärztlichen Befunden | | Diffuse psychische Folgen (PTBS) | Gutachten plus Zeugen plus Einsatzberichte | | Vorerkrankungen | Mitwirkungswahrscheinlichkeit nachweisen | | Einsatzunfall vs. Truppenübungsunfall | § 81a SVG erfasst nur Einsatz iSd § 1a SG | ## Praxistipps - Frist für den Antrag selbst gibt es nicht – jedoch je länger die Latenz, desto schwerer der Kausalitätsbeweis. - Versorgungsmedizinische Grundsätze (VMG) – verbindlich für die Beurteilung des GdS; eigene Stellungnahme einreichen. - Bei PTBS: spezifisches Schema – psychiatrisches Gutachten und Belastungsanamnese. - Einsatzversorgung § 81e SVG: bis 150.000 Euro einmalig (Stand 06/2026) bei GdS 50 v.H. und mehr. - Verbindung mit gesetzlicher Unfallversicherung beachten – BG-Bund subsidiär. ## Mustertexte **Antrag auf WDB-Versorgung:** "Beim Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr beantrage ich Versorgung nach § 80 SVG wegen Wehrdienstbeschädigung. Sachverhalt: Am [Datum] erlitt mein Mandant während [Wehrdienstverrichtung/Übung/Einsatz] eine [Diagnose]. Beweismittel: 1. ärztliche Berichte (Anl. 1–3), 2. Einsatzbefehl/Übungsbefehl (Anl. 4), 3. Zeugen [...]. Es wird beantragt, einen GdS von [%] festzustellen und Beschädigtenrente nach § 30 BVG zu gewähren." **Widerspruch gegen WDB-Bescheid:** "Gegen den Bescheid vom [Datum] lege ich fristwahrend Widerspruch ein. Der angesetzte GdS von [%] ist zu niedrig. Die Schädigungsfolgen [...] führen nach den VMG zu einem GdS von mindestens [%]. Ich beantrage Einholung eines zweiten Gutachtens. Bis dahin ist die Begründung als vorläufig zu verstehen." ## Typische Fehler - Antrag zu spät – Kausalitätsnachweis erschwert. - Diagnose ohne Kausalbezug zur Wehrdienstverrichtung. - VMG nicht herangezogen – GdS-Festsetzung nicht angreifbar. - § 81a SVG übersehen – Einsatzunfall-Pauschale entgeht. - Widerspruchsfrist mit Klagefrist verwechselt. ## Quellen Stand 06/2026 - SVG, BVG, SGB IX – Volltexte gesetze-im-internet.de. - Versorgungsmedizinische Grundsätze – publik beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. - BSG zu § 81 SVG – ständige Rechtsprechung zur Kausalitätsfrage. - BAPersBw – Verwaltungspraxis und Antragsformulare. - Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz – BGBl. Eintrag und Folgenovellen verifizieren.