--- name: glossary-commercial-court-de-en description: "Erstellt ein DE/EN-Glossar für Commercial-Court-Mandate: ZPO-Begriffe, Anträge, Beweis, Tenor, Vergleich, Rechtsmittel und falsche Freunde im Commercial Courts Deutschland." --- # Commercial Court Glossary ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: GVG §§ 119, 119b (Commercial Court), ZPO §§ 184a, 614, 1025-1066, AGGVG der Länder, EU-VO 1215/2012 (Brüssel Ia) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachkern: Commercial Court Glossary - **Normen-/Quellenanker:** Commercial Courts/Commercial Chambers der Länder, ZPO, GVG, Zuständigkeit, Sprachwahl Englisch/Deutsch, Wortprotokoll, Geheimnisschutz und internationale Zustellung. - **Entscheidende Weiche:** Gerichtsstand, Streitwert/Sachgebiet, Verfahrenssprache, Vertraulichkeit, Beweisaufnahme, Übersetzung, Protokoll und Vollstreckbarkeit steuern. - **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen. ## Einstieg Stelle höchstens fünf Fragen, sofern die Akte sie nicht beantwortet: 1. Soll der Output auf Deutsch, Englisch oder zweisprachig sein? 2. Welches Gericht/Forum ist vorgesehen oder vereinbart? 3. Welche Klausel, welcher Streitwert und welche Parteien liegen vor? 4. Welche Frist oder Verfahrenshandlung steht als nächstes an? 5. Welche Unterlagen sind schon da: contract, correspondence, notices, expert report, exhibits, prior pleadings? ## Glossar (Kernbegriffe DE/EN, mit falschen Freunden) | Deutsch | Englisch | Hinweis / Falscher Freund | | --- | --- | --- | | Klageschrift | statement of claim | nicht "complaint" (US), nicht "pleading" allgemein | | Klageerwiderung | statement of defence | nicht "answer" (US-Stil) | | Antrag (im Schriftsatz) | request / motion | "motion" eher US; in DE: Antrag im Sinne von § 308 ZPO Bindung | | Tenor | operative part of the judgment | "Tenor" nicht wörtlich übernehmen | | Tatbestand | summary of facts / statement of facts | nicht "tatbestand" (clipping unverständlich) | | Entscheidungsgründe | reasons / grounds of the decision | "decision" nicht ausreichend | | Beweisangebot | offer of evidence / evidence proffered | nicht "discovery"; deutscher Prozess kennt keine Discovery | | Substantiierungspflicht | duty of substantiation / specificity requirement | enge Anforderung, nicht "notice pleading" | | Streitwert | amount in dispute / value of the claim | wichtig für Zuständigkeit und Gebühren | | Vergleich (gerichtlich) | court settlement | nicht "comparison" | | Aufrechnung | set-off | spezifisch § 388 BGB, nicht "offset" | | Widerklage | counterclaim | § 33 ZPO, mit Konnexität | | Mündliche Verhandlung | oral hearing | nicht "trial" (Common-Law-Begriff impliziert Jury) | | Sachverständigengutachten | expert opinion / court-appointed expert | Gericht bestellt, keine Parteigutachter im Sinne der CPR | | Vollstreckungstitel | enforceable title | Art. 53 Brüssel Ia bei Auslandsvollstreckung | ## Arbeitsworkflow 1. **Forum sichern:** Commercial Court, Commercial Chamber, ordentliches Gericht, Schiedsgericht oder Ausland trennen. 2. **Sprache sichern:** wirksame Englischwahl, notwendige Übersetzungen und deutsch bleibende Verfahrensschritte prüfen. 3. **Glossar einsetzen:** Begriff im Kontext belegen, falsche Freunde vermeiden (besonders "complaint", "motion", "discovery", "trial"), bei Erstnennung eines Begriffs deutschen Originalbegriff in Klammern führen. 4. **ZPO-Realität bewahren:** keine US-Discovery, kein Pleading-Theater; Tatsachenvortrag, Beweisangebot, richterliche Prozessleitung und deutsches Kostenrisiko sauber erklären. 5. **Nächsten Schritt festlegen:** Frist, Verantwortliche, Unterlagen, gerichtliche Kommunikation und Mandantenfreigabe. ## Red Flags - Commercial-Court-Zuständigkeit oder englische Sprache wird nur behauptet, aber nicht aus Klausel, Gesetz und Landesrecht hergeleitet. - Englischer Schriftsatz klingt wie US-Litigation und enthält keine ZPO-tauglichen Beweisangebote. - Anlagen sind englisch/deutsch gemischt, aber Übersetzungs- und Zitierlogik fehlt. - Geheimhaltungsinteressen werden erst in der mündlichen Verhandlung entdeckt. - Das Wortprotokoll wird gewünscht, aber nicht rechtzeitig prozessual vorbereitet.