--- name: shareholder-board-dispute description: "Bearbeitet Gesellschafter-, Organ- und Joint-Venture-Streitigkeiten mit englischen Vertragsunterlagen vor deutschen Commercial Courts im Commercial Courts Deutschland." --- # Shareholder and Board Disputes ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: GVG §§ 119, 119b (Commercial Court), ZPO §§ 184a, 614, 1025-1066, AGGVG der Länder, EU-VO 1215/2012 (Brüssel Ia) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachkern: Shareholder and Board Disputes - **Normen-/Quellenanker:** Commercial Courts/Commercial Chambers der Länder, ZPO, GVG, Zuständigkeit, Sprachwahl Englisch/Deutsch, Wortprotokoll, Geheimnisschutz und internationale Zustellung. - **Entscheidende Weiche:** Gerichtsstand, Streitwert/Sachgebiet, Verfahrenssprache, Vertraulichkeit, Beweisaufnahme, Übersetzung, Protokoll und Vollstreckbarkeit steuern. - **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen. ## Einstieg Stelle höchstens fünf Fragen, sofern die Akte sie nicht beantwortet: 1. Soll der Output auf Deutsch, Englisch oder zweisprachig sein? 2. Welches Gericht/Forum ist vorgesehen oder vereinbart? 3. Welche Klausel, welcher Streitwert und welche Parteien liegen vor? 4. Welche Frist oder Verfahrenshandlung steht als nächstes an? 5. Welche Unterlagen sind schon da: contract, correspondence, notices, expert report, exhibits, prior pleadings? ## Arbeitsworkflow ### Streitarten Gesellschafter-/Organstreitigkeiten | Streittyp | Norm | Forum | Frist | | --- | --- | --- | --- | | Anfechtungsklage AG-Hauptversammlung | § 246 AktG | LG/OLG | 1 Monat | | Nichtigkeitsklage AG-Beschluss | § 249 AktG | LG/OLG | grds. unbefristet, Verwirkung möglich | | Anfechtungsklage GmbH-Gesellschafterversammlung | analog §§ 241 ff. AktG (BGH ständige Rechtsprechung) | LG am Sitz der GmbH | grds. 1 Monat, im Einzelfall angemessene Frist | | Beschlussfeststellungsklage | § 256 ZPO | dito | innerhalb angemessener Frist | | Verlust-/Schadensersatzklage gegen Vorstand/Geschäftsführer | § 93 AktG / § 43 GmbHG | LG/OLG | 5 Jahre § 93 Abs. 6 AktG / § 195 BGB | | Auflösungsklage | § 61 GmbHG / § 117 BGB | LG am Sitz | grds. unbefristet | | Einziehungsklage / Klage auf Hinausweisung | § 34 GmbHG | LG | wichtiger Grund nötig | | Joint-Venture-Streit (vertraglich) | §§ 280, 311 BGB | Commercial Court / Schieds | Vertragsbasis | | Geschäftsführerabberufung gerichtlich | § 38 GmbHG, § 84 AktG | LG | bei wichtigem Grund jederzeit | ### Eilrechtsschutz Optionen | Maßnahme | Norm | Beispielfälle | | --- | --- | --- | | Einstweilige Verfügung | § 935 ZPO | Untersagung Hauptversammlungsbeschluss-Vollzug, Veröffentlichung im HR | | Arrest | § 916 ZPO | Sicherung Geldforderung (z.B. § 93 AktG Schadensersatz) | | Einstweilige Verfügung Geschäftsführer-Sperre | § 935 ZPO | Verfügungsbeschränkung | | Vorläufige Bestellung Geschäftsführer | § 29 BGB analog / § 85 AktG | bei Führungslosigkeit | ### Trade-off Klage vs. Schiedsgericht in Gesellschafterstreitigkeiten - **Klage vor LG:** öffentlich, Berufungsmöglichkeit, BGH-Rechtsprechung beruft sich auf bestehende Linie. - **Schiedsgericht (DIS, ICC):** vertraulich, eine Instanz, schnellere Verfahren. - **"Schiedsfähigkeit II"-Anforderungen:** BGH ständige Rechtsprechung verlangt für Schiedsklauseln in Gesellschaftsverträgen GmbH besondere Anforderungen (alle Gesellschafter müssen Klagebeteiligungsrechte haben, Veröffentlichung des Spruchs etc.). Bei Verstoß: Schiedsabrede unwirksam. ### Praktiker-Tipp - **Sofortmaßnahmen bei drohendem Beschlussvollzug:** Klage UND einstweilige Verfügung parallel; die Klage hält die Monatsfrist § 246 AktG ein, die eV verhindert vorläufigen Vollzug. - **Beweissicherung:** Tonbandaufnahmen von Versammlungen nur mit Einverständnis aller Teilnehmer (§ 201 StGB Strafbarkeit ohne Einverständnis!). Lieber Protokoll vom Notar. - **D&O-Versicherung beachten:** Bei Klage gegen Geschäftsführer/Vorstand schnell D&O-Versicherer informieren; Deckungsfrist oft kurz (28 Tage). 1. **Forum sichern:** Commercial Court, Commercial Chamber, ordentliches Gericht, Schiedsgericht oder Ausland trennen. 2. **Sprache sichern:** wirksame Englischwahl, notwendige Übersetzungen und deutsch bleibende Verfahrensschritte prüfen. 3. **Prozesshandlung bauen:** Antrag, Schriftsatz, Evidence Map, Timetable, Hearing Script oder Mandantenmemo erstellen. 4. **ZPO-Realität bewahren:** keine US-Discovery, kein Pleading-Theater; Tatsachenvortrag, Beweisangebot, richterliche Prozessleitung und deutsches Kostenrisiko sauber erklären. 5. **Nächsten Schritt festlegen:** Frist, Verantwortliche, Unterlagen, gerichtliche Kommunikation und Mandantenfreigabe. ## Red Flags - Commercial-Court-Zuständigkeit oder englische Sprache wird nur behauptet, aber nicht aus Klausel, Gesetz und Landesrecht hergeleitet. - Englischer Schriftsatz klingt wie US-Litigation und enthält keine ZPO-tauglichen Beweisangebote. - Anlagen sind englisch/deutsch gemischt, aber Übersetzungs- und Zitierlogik fehlt. - Geheimhaltungsinteressen werden erst in der mündlichen Verhandlung entdeckt. - Das Wortprotokoll wird gewünscht, aber nicht rechtzeitig prozessual vorbereitet.