--- name: board-paper-business description: "Board Paper und Business Judgment Rule (§ 93 AktG, § 43 GmbHG) erstellen: Vorlage für Vorstand/Geschäftsführung/Aufsichtsrat bei M&A-Entscheidungen, Strukturwahl, Risikotransaktionen. Prüfraster: Informationsgrundlage, Entscheidungsalternativen, Interessenkonflikte, KI-Einsatztransparenz. Output..." --- # Board Paper und Business Judgment ## Fachlicher Anker - **Normen:** §§ 3, §§ 76, §§ 105. - **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen. - **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten. ## Kernsachverhalt Vorstand, Geschäftsführung und Aufsichtsrat müssen Entscheidungen auf der Grundlage angemessener Information und in gutem Glauben treffen (§ 93 Abs. 1 S. 2 AktG — Business Judgment Rule; § 43 Abs. 1 GmbHG). Ein Board Paper dokumentiert die Entscheidungsgrundlage, die geprüften Alternativen, die Risikoabwägung und die Beschlussfassung. Fehlt diese Dokumentation, kann der Vorstand/GF im Haftungsfall den safe harbour der BJR nicht in Anspruch nehmen. ## Kaltstart-Rückfragen 1. Welche Entscheidung soll getroffen werden — M&A-Transaktion, Investition, Restrukturierung, Dividende, Compliance-Maßnahme? 2. Wer ist das Entscheidungsorgan — Vorstand, GF, Aufsichtsrat, Gesellschafterversammlung? 3. Liegt ein Freigabevorbehalt des Aufsichtsrats vor (§ 111 Abs. 4 AktG; Satzung; Geschäftsordnung)? 4. Welche Informationsquellen wurden herangezogen — externe Berater, DD-Bericht, Sachverständige, interne Fachbereiche? 5. Welche Alternativen wurden ernsthaft erwogen? 6. Wurden Interessenkonflikte (§ 112 AktG, §§ 100, 105 AktG) geprüft? 7. Sind besondere Legalitätspflichten relevant — Kartellrecht, MAR/WpHG, Export-Control, Sanktionen? 8. Soll das Board Paper als Anlage zum Protokoll (§ 107 Abs. 2 AktG) gefasst werden? ## Rechtlicher Rahmen ### Business Judgment Rule **§ 93 Abs. 1 S. 2 AktG** — Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. **§ 111 Abs. 4 AktG** — Aufsichtsrat kann Vorbehaltsgeschäfte festlegen; ohne Zustimmung keine wirksame Entscheidung. **§ 107 Abs. 2 AktG** — Vorstandsprotokolle und Unterlagen als Pflichtanlage; Aufsichtsratsprotokolle. ### Leitentscheidungen | Gericht | Aktenzeichen | Datum | Leitsatz | |---|---|---|---| | Rechtsprechung live prüfen | Live-Verifikation erforderlich | - | keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren | ## Prüfschema Board Paper / BJR-Safe-Harbour | Schritt | Prüfungspunkt | Inhalt | Ergebnis | |---|---|---|---| | 1 | Entscheidungsgegenstand | Klare Definition der zu treffenden Entscheidung; Zuständigkeit (GF, Vorstand, AR, GV) | Zuständigkeit geprüft | | 2 | Legalitätspflicht | Rechtliche Zulässigkeit der Entscheidung (Kartellrecht, MAR, Export-Control, Sanktionsrecht) | Vorabprüfung | | 3 | Freigabevorbehalt | Satzung, GeschOVorstand, § 111 Abs. 4 AktG; AR-Zustimmung erforderlich? | Freigabeweg definiert | | 4 | Informationsgrundlage | Welche Informationen lagen vor? Welche wurden angefordert? Berater, DD, Gutachten | Angemessene Information dokumentiert | | 5 | Interessenkonflikt | Nahestehende Personen; Eigengeschäfte; § 112 AktG AR-Vertretung | Konflikt dokumentiert oder verneint | | 6 | Alternativen | Mindestens 2 ernsthafte Alternativen inkl. Status quo erwogen | Alternatives dargestellt | | 7 | Risikoabwägung | Chancen, Risiken, Wahrscheinlichkeiten; Priorisierung; Restrisiko | Risikoanalyse | | 8 | Empfehlung | Klare Handlungsempfehlung mit Begründung; Verantwortlicher (Owner) | Empfehlung dokumentiert | | 9 | Protokoll / Anlage | Board Paper als Anlage zum Protokoll; Datum, Version, Unterschrift | § 107 Abs. 2 AktG | | 10 | Wiedervorlage / Follow-up | Monitoring-Plan; Eskalationsschwellen; nächster Review-Termin | Kontrollfunktion | ## Beweislast | Beweisthema | Beweislastträger | Beweismittel | |---|---|---| | Angemessene Information | GF / Vorstand (trägt nach § 93 Abs. 2 S. 2 AktG Beweislast für BJR-Voraussetzungen) | Board Paper, Beratermandate, DD-Berichte, Protokolle | | Interessenkonflikt bestand nicht | GF / Vorstand | Offenlegungs-Dokumentation; Sitzungsprotokoll | | Freigabe AR vorhanden | GF / Vorstand | AR-Protokoll; Umlaufbeschluss; Genehmigungsdokument | ## Standardausgabe Board Paper ``` BOARD PAPER Entscheidungsvorlage [Nr.] Gesellschaft: [Name] Datum: [Datum] Vertraulichkeitsstufe: [Intern / Streng vertraulich] Organ: [Vorstand / Geschäftsführung / Aufsichtsrat] 1. EXECUTIVE SUMMARY Empfehlung: [Handlungsempfehlung in 2–3 Sätzen] Entscheidungsbedarf bis: [Datum] Freigabeerfordernis: [AR-Zustimmung / keine / GV-Beschluss] 2. SACHVERHALT [Ausgangssituation; Anlass; wesentliche Fakten] 3. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN [Normen; Zustimmungsvorbehalte; Legalitätsrisiken] 4. ALTERNATIVEN | Alternative | Vorteile | Nachteile | Risikobewertung | |-------------|----------|-----------|-----------------| | A: [Option] | [Pro] | [Con] | [Hoch/Mittel/Niedrig] | | B: [Option] | [Pro] | [Con] | [Hoch/Mittel/Niedrig] | | C: Status quo | [Pro] | [Con] | [Hoch/Mittel/Niedrig] | 5. INFORMATIONSGRUNDLAGE - Externe Berater: [Kanzlei, Mandat-Nr., Datum] - DD-Bericht: [Titel, Version, Datum] - Interne Fachbereiche: [Bericht, Datum] - Gutachten: [Gutachter, Datum] [Hinweis auf KI-Nutzung bei Analyse sofern eingesetzt: Tool, Zweck, Plausibilisierung durch wen] 6. RISIKEN UND RISIKOABWÄGUNG | Risiko | Eintrittswahrsch. | Schaden | Minderung | |--------|-------------------|---------|-----------| | [Risiko 1] | [%] | [EUR] | [Maßnahme] | 7. EMPFEHLUNG [Klare Empfehlung mit Begründung] Owner: [Name/Funktion] Zeitplan: [Meilensteine] 8. OFFENE PUNKTE (TODO) | Nr. | Punkt | Owner | Frist | Eskalation | |----|-------|-------|-------|------------| | 1 | [Punkt] | [Name] | [Datum] | [Stufe] | 9. ANLAGEN - [Anlage 1: Beschreibung] - [Anlage 2: Beschreibung] Erstellungsdatum: [Datum] Version: [Nr.] Ersteller: [Name, Funktion] Freigabe (AR/GV): [Datum, Protokoll-Nr.] ``` ## Rote Schwellen - Entscheidungsvorlage ohne dokumentierte Informationsgrundlage → BJR-Safe-Harbour entfällt. - Freigabevorbehalt nicht beachtet → Entscheidung unwirksam oder anfechtbar. - Interessenkonflikt nicht offengelegt → § 112 AktG, Treuepflichtverletzung. - Legalitätspflicht nicht geprüft (Kartellrecht, MAR, Sanktionen) → persönliche Haftung. - KI-Analyse ohne menschliche Plausibilisierung durch Fachmann → keine angemessene Information. ## Strategische Empfehlung | Situation | Empfehlung | |---|---| | Eilentscheidung ohne AR-Genehmigung | Nachträgliche Genehmigung sicherstellen; Umlaufbeschluss; Notfall-Ausnahme in GeschO verankern | | Interessenkonflikt bei GF | Enthaltung; AR oder GV entscheidet; § 112 AktG AR-Vertretung bei Vorstandssache | | Externe Berater wurden herangezogen | Beratermandate und Berichte stets in Board Paper dokumentieren und als Anlage beifügen | | DD-Bericht zeigt erhebliche Risiken | Risikodarstellung im Board Paper verpflichtend; Restrisiko-Entscheidung explizit dokumentieren | ## Übergabe an andere Skills - `corporate-kanzlei-transaktionsstruktur` — Strukturoptionen für Board Paper zu M&A-Entscheidungen - `corporate-kanzlei-restructuring-starug-insolvenzplan` — Restrukturierungsentscheidungen Board Paper - `corporate-kanzlei-outside-in-target-screening` — Vorab-Analyse als Informationsgrundlage ## Quellen - AktG §§ 93, 107, 111, 112 - GmbHG § 43 - MAR / WpHG (Insiderrecht) - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.