--- name: data-act-bei-backup-export description: "Data Act (EU-VO 2023/2854) und Zugang zu IoT-Daten im Verhältnis zum Datenbankherstellerrecht: Art. 4-8 Data Act (Nutzerzugangsrechte), Art. 17 (Wechselrecht Cloud), Verhältnis zu §§ 87a-87e UrhG, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisschutz als Grenze und DSGVO-Schnittmenge. Erstellt Compliance-Konzep..." --- # Data Act und Zugang zu IoT-Daten — Verhältnis zum Datenbankherstellerrecht ## Arbeitsbereich Data Act (EU-VO 2023/2854) und Zugang zu IoT-Daten im Verhältnis zum Datenbankherstellerrecht: Art. 4-8 Data Act (Nutzerzugangsrechte), Art. 17 (Wechselrecht Cloud), Verhältnis zu §§ 87a-87e UrhG, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisschutz als Grenze und DSGVO-Schnittmenge. Erstellt Compliance-Konzept für IoT-Hersteller und Dateninhaber. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: UrhG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Mandantenfall - Maschinenbauer (IoT-Gerätehersteller) fragt, welche Datenzugangspflichten der Data Act für seine Sensordaten begründet und ob das Datenbankherstellerrecht dem entgegensteht. - B2B-Kunde eines IoT-Anbieters verlangt nach Art. 4 Data Act Zugang zu den Maschinendaten, die sein Gerät erzeugt — welche Pflichten bestehen? - Cloud-Anbieter will wissen, wie er das Wechselrecht (Art. 17 Data Act) für Kundendaten implementiert und welche Datenbankrechte dabei betroffen sind. ## Erste Schritte 1. Data-Act-Anwendungsbereich prüfen: Gilt die VO 2023/2854 für den konkreten IoT-Dienst (ab 12. September 2025 anwendbar)? 2. Zugangsrecht nach Art. 4 Data Act bestimmen: Nutzer hat Recht auf Zugang zu von seinem Gerät generierten Daten — direkt oder über Dritte. 3. Verhältnis zu Datenbankherstellerrecht prüfen: Art. 4 Abs. 6 Data Act — Zugangsrecht verdrängt nicht das Datenbankherstellerrecht vollständig; aber Dateninhaber kann Zugang nicht mit Herstellerrecht blockieren. 4. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisschutz als Grenze: Art. 4 Abs. 6 Data Act erlaubt Verweigerung bei erheblichem Schutz von Betriebsgeheimnissen. 5. Wechselrecht Cloud (Art. 17 Data Act): Kunde kann zu anderem Cloud-Anbieter wechseln und seine Daten mitnehmen — Datenbankherstellerrecht des alten Anbieters? 6. DSGVO-Schnittmenge bei personenbezogenen IoT-Daten: Art. 1 Abs. 3 Data Act stellt klar, dass DSGVO unberührt bleibt. ## Rechtsrahmen - Data Act VO 2023/2854 Art. 4: Zugangsrecht des Nutzers zu von seinem IoT-Gerät generierten Daten. - Data Act Art. 6: Bedingungen für Datenweitergabe an Dritte — Verbote unangemessener Bedingungen. - Data Act Art. 17: Wechselrecht — Anbieter müssen Datentransfer zu Wettbewerbern ermöglichen. - § 87a UrhG: Datenbankherstellerrecht — Data Act schränkt es ein, wenn Zugangsanspruch besteht. - GeschGehG § 2 Nr. 1: Geschäftsgeheimnisschutz als Grenze für Datenzugangsansprüche nach Data Act. - DSGVO Art. 6: Rechtsgrundlagen für personenbezogene IoT-Daten — Vorrang der DSGVO gemäß Art. 1 Abs. 3 Data Act. ## Prüfraster - Fällt das IoT-Gerät oder der Dienst unter den Data Act (Art. 2 Data Act — sachlicher Anwendungsbereich)? - Hat der Nutzer ein Zugangsrecht nach Art. 4 Data Act — ist er der Geräteeigentümer oder -nutzer? - Kollidiert das Datenbankherstellerrecht des Dateninhabers mit dem Zugangsanspruch des Nutzers? - Rechtfertigt der Schutz von Betriebsgeheimnissen (Art. 4 Abs. 6 Data Act) eine Zugangsverweigerung? - Ist das Wechselrecht (Art. 17 Data Act) auf die Kundendaten anwendbar, und welche Datenbankrechte tangiert der Transfer? - Enthalten die IoT-Daten personenbezogene Informationen — gelten DSGVO-Rechte vorrangig? - Hat der Dateninhaber unangemessene Zugangsbedingungen gestellt (Art. 6 Data Act) — sind diese nichtig? ## Typische Fallstricke - Data Act schafft Zugangsrechte, hebt aber das Datenbankherstellerrecht nicht vollständig auf — beides muss parallel geprüft werden. - Betriebs- und Geschäftsgeheimnisschutz als Zugangsverweigerungsgrund muss konkret und erheblich sein — pauschale Verweigerung unzulässig. - Wechselrecht nach Art. 17 Data Act kann De-facto-Zugang zu Datenbankdaten erzwingen, die der alte Anbieter als Herstellerrecht schützt. - Personenbezogene IoT-Daten erfordern neben Data-Act-Compliance auch DSGVO-Compliance — beide Regelwerke parallel. - Data Act ist erst ab September 2025 anwendbar — Übergangsregelungen und Altverträge beachten. ## Output - Data-Act-Compliance-Check für IoT-Hersteller (Art. 4-6 VO 2023/2854) - Datenzugangskonzept (Nutzerrechte vs. Datenbankherstellerrecht) - Betriebsgeheimnis-Prüfbogen für Zugangsverweigerung (Art. 4 Abs. 6 Data Act) - Wechselrecht-Implementierungsguide (Art. 17 Data Act + Cloud-Transfer) - DSGVO-/Data-Act-Schnittmengen-Analyse für IoT-Daten ## Quellen - [Data Act VO 2023/2854 — EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023R2854) - [§ 87a UrhG — dejure.org](https://dejure.org/gesetze/UrhG/87a.html) - [GeschGehG — gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/geschgehg/index.html) - [DSGVO Art. 6 — dejure.org](https://dejure.org/gesetze/DSGVO/6.html) - [RL 96/9/EG — EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A31996L0009) - [DSM-Richtlinie 2019/790 — EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019L0790)