--- name: datenbankrecht-app-store-und-app-daten description: "Datenbankrecht für App Stores und App-Datenbanken: §§ 87a-87e UrhG für App-Store-Kataloge als Datenbankherstellerrecht, Schutz gegen konkurrierende App-Verzeichnisse und Scraper, DMA-Gatekeeper-Pflichten (Art. 5-6 VO 2022/1925) für Apple App Store und Google Play sowie DSGVO bei Nutzerdaten und A..." --- # Datenbankrecht für App Stores und App-Daten — DMA und Herstellerrecht ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: UrhG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Mandantenfall - App-Store-Betreiber stellt fest, dass ein Konkurrent alle App-Metadaten (Beschreibungen, Screenshots, Bewertungen) aus seinem Store-Katalog extrahiert. - App-Entwickler fragt, ob der App Store seine App-Beschreibungen und Analytics-Daten als Teil seines Datenbankherstellerrechts vereinnahmen kann. - Wettbewerbsbehörde untersucht, ob ein marktbeherrschender App-Store als Gatekeeper nach DMA Datenzugang für Dritte ermöglichen muss. ## Erste Schritte 1. App-Store-Datenbankherstellerrecht prüfen: Wesentliche Investition des Store-Betreibers in Sammlung (App-Onboarding), Überprüfung (Compliance-Review) und Darstellung (Suchalgorithmen)? 2. Verhältnis App-Entwickler-Rechte: App-Entwickler behalten Urheberrecht an Beschreibungen und Screenshots — Store lizenziert nur die Darstellung im Katalog. 3. Scraping des App-Store-Katalogs bewerten: Wesentliche Entnahme von App-Metadaten ohne Lizenz (§ 87b UrhG)? 4. DMA-Gatekeeper-Pflichten: Apple App Store und Google Play als Gatekeeper nach DMA — Interoperabilitätspflichten und Datenzugang für Business-Nutzer (App-Entwickler). 5. Analytics-Datenbanken prüfen: In-App-Analytics und App-Store-Analytics (Ratings, Downloads) — Herstellerrecht des Store-Betreibers oder des Entwicklers? 6. DSGVO bei Nutzerdaten: App-Store-Nutzerdaten (Kaufhistorie, Gerätedaten) — Rechtsgrundlage, Drittland-Transfer (US-Stores). ## Rechtsrahmen - § 87a UrhG: App-Store-Katalog als Datenbankherstellerrecht — wesentliche Investition in Onboarding, Review und Darstellung von Apps. - § 87b UrhG: Entnahme wesentlicher Teile des App-Store-Katalogs ohne Lizenz verboten. - DMA Art. 5 VO 2022/1925: Gatekeeper-Pflichten — keine Selbstbevorzugung, Interoperabilitätspflichten für App Stores. - DMA Art. 6 Abs. 10: Effektiver Zugang für App-Entwickler (Business Nutzer) zu App-Store-Daten. - P2B-VO 2019/1150: Transparenzpflichten für Online-Vermittlungsdienste gegenüber Entwicklern. - DSGVO Art. 46: Drittlandtransfer bei Nutzerdaten in US-amerikanischen App Stores. ## Prüfraster - Hat der App-Store-Betreiber eine wesentliche Investition in App-Onboarding und -Review-Prozesse getätigt? - Entnimmt der Scraper wesentliche Teile des App-Store-Katalogs (Metadaten, Bewertungen, Rankings)? - Behält der App-Entwickler Urheberrechte an seinen App-Beschreibungen und Screenshots? - Qualifiziert der App-Store als Gatekeeper nach DMA — welche Datenzugangspflichten bestehen? - Haben App-Entwickler nach P2B-VO Auskunftsrechte über Ranking-Algorithmen? - Enthält die App-Store-Datenbank Nutzerdaten — welche DSGVO-Rechtsgrundlage gilt für US-Store-Transfers? - Können Analytics-Datenbankrechte des Store-Betreibers dem Entwickler entgegengehalten werden? ## Typische Fallstricke - Urheberrechte an App-Beschreibungen verbleiben beim Entwickler — Store kann kein vollständiges Datenbankherstellerrecht über entwicklereigene Inhalte beanspruchen. - DMA-Gatekeeper-Pflichten können den App-Store zwingen, Daten mit Entwicklern zu teilen, auch wenn Datenbankherstellerrecht dagegen steht. - P2B-VO Transparenzpflichten gelten auch für Ranking-Algorithmen, die App-Store-Datenbank-Suchergebnisse bestimmen. - DSGVO-Drittlandtransfer bei US-App-Stores erfordert Standardvertragsklauseln — wird von Nutzern oft nicht wahrgenommen. - Konkurrierende App-Katalog-Websites können sich auf DMA/P2B-Rechte berufen, um App-Daten zugänglich zu machen — auch gegen Herstellerrecht. ## Quellen - [§ 87a UrhG — dejure.org](https://dejure.org/gesetze/UrhG/87a.html) - [§ 87b UrhG — dejure.org](https://dejure.org/gesetze/UrhG/87b.html) - [DMA-Verordnung 2022/1925 — EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R1925) - [P2B-VO 2019/1150 — EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019R1150) - [DSGVO Art. 46 — dejure.org](https://dejure.org/gesetze/DSGVO/46.html) - [RL 96/9/EG — EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A31996L0009)