--- name: m-a-open-source-kollektive-datensammlung description: "Datenbankrecht bei M&A-Transaktionen und virtuellen Datenräumen: Due-Diligence-Prüfung von Datenbankherstellerrechten (§§ 87a-87e UrhG) als Zielunternehmensvermögen, Übertragung im Asset- und Share-Deal, Datenbankrechte im virtuellen Datenraum als Verhandlungsunterlage und DSGVO-Compliance bei Du..." --- # M&A-Datenraum und Datenbankrechte — Due Diligence und Transaktion ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: UrhG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Mandantenfall - Käufer eines Tech-Unternehmens will alle Datenbankrechte des Zielunternehmens im Rahmen der Due Diligence bewerten und im Kaufvertrag absichern. - Verkäufer möchte wissen, welche Datenbankherstellerrechte seines Unternehmens einen materiellen Wert für die Transaktion haben. - M&A-Berater fragt, wie Datenbankrechte in einem virtuellen Datenraum korrekt dokumentiert und offengelegt werden müssen. ## Erste Schritte 1. Datenbankrechte-Inventarisierung: Welche Datenbanken hat das Zielunternehmen? Welches Schutzrecht gilt (Herstellerrecht, Datenbankwerk, beide)? 2. Herstellereigenschaft und Investitionsnachweis prüfen: Kann das Zielunternehmen die wesentliche Investition in jede relevante Datenbank belegen? 3. Schutzdauer bewerten: Verbleibende 15-Jahres-Frist (§ 87d UrhG) für jede Datenbank als Wertindikator. 4. Lizenzen und Drittrechte prüfen: Bestehende Datenbanklizenzen (In- und Out-Lizenzen), Drittansprüche, laufende Verletzungsstreitigkeiten. 5. Übertragungsstruktur planen: Asset Deal (explizite Übertragung jedes Datenbankrechts) vs. Share Deal (automatischer Rechtsübergang mit Gesellschaft). 6. DSGVO-Due-Diligence: Personenbezogene Daten in den Zieldatenbanken — Rechtsgrundlagen, Auftragsverarbeitung, DSGVO-Compliance-Status. ## Rechtsrahmen - § 87a Abs. 2 UrhG: Datenbankherstellerrecht als übertragbares Vermögensrecht — Bestandteil des Unternehmenskaufgegenstands. - § 87d UrhG: Schutzdauer 15 Jahre — wichtiger Bewertungsfaktor bei M&A-Transaktion. - § 453 BGB: Rechtskauf — Mängelgewährleistung bei Erwerb von Datenbankrechten; Rechtsmangel bei Drittrechten. - DSGVO Art. 6: Rechtsgrundlage für Datenbankzugang im Rahmen von Due Diligence — berechtigtes Interesse. - § 31 UrhG: Einräumung von Nutzungsrechten am Datenbankwerk — muss im Kaufvertrag klar übertragen werden. - DSGVO Art. 28: Auftragsverarbeitung — virtuelle Datenräume als Auftragsverarbeiter des Verkäufers. ## Prüfraster - Hat das Zielunternehmen eine vollständige Datenbankrechte-Übersicht (Inventar) erstellt? - Kann jedes Datenbankherstellerrecht durch Investitionsnachweise belegt werden? - Wie lang ist die verbleibende Schutzdauer für die wesentlichen Datenbanken? - Bestehen Drittrechte (Lizenzen an Dritte, Unterlizenzen, laufende Verletzungsverfahren) an Zieldatenbanken? - Enthält der Kaufvertrag eine vollständige Liste aller zu übertragenden Datenbankrechte mit Individualzuweisung? - Sind personenbezogene Daten im virtuellen Datenraum oder in den Zieldatenbanken DSGVO-konform verarbeitet? - Besteht eine Gewährleistungsklausel für unbekannte Drittrechte an Zieldatenbanken? ## Typische Fallstricke - Asset Deal ohne explizite Datenbankrechte-Auflistung überträgt das Herstellerrecht nicht automatisch — Vollständigkeit des Inventars ist entscheidend. - Schutzdauer endet während der Integrationsphase — Wertminderung nach Closing ohne Warnung. - Personenbezogene Kundendatenbanken des Zielunternehmens erfordern DSGVO-Compliance-Check beim Käufer vor Integration. - Laufende Datenbankrechts-Verletzungen des Zielunternehmens gegen Dritte gehen auf Käufer über — Freistellungsklausel im Vertrag nötig. - Virtuelle Datenräume mit sensiblen Datenbankdaten erfordern Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Datenraum-Anbieter. ## Quellen - [§ 87a UrhG — dejure.org](https://dejure.org/gesetze/UrhG/87a.html) - [§ 87d UrhG — dejure.org](https://dejure.org/gesetze/UrhG/87d.html) - [§ 453 BGB — dejure.org](https://dejure.org/gesetze/BGB/453.html) - [§ 31 UrhG — dejure.org](https://dejure.org/gesetze/UrhG/31.html) - [DSGVO Art. 6 — dejure.org](https://dejure.org/gesetze/DSGVO/6.html) - [DSGVO Art. 28 — dejure.org](https://dejure.org/gesetze/DSGVO/28.html)