--- name: kaltstart-verfahrensstand-und-mandatsziel description: "Kaltstart Verfahrensstand und Mandatsziel: Anhörung, Bußgeldbescheid, Art.-58-Anordnung, Verwaltungsstreit und Gerichtsphase in zehn Minuten trennen. Normanker: DSGVO Art. 58 und 77-84; BDSG § 41; OWiG §§ 46 und 55 und 66-72; StPO über § 46 OWiG; gerichtliche Zuständigkeit, Beweismaßstab und Unte..." --- # Kaltstart Verfahrensstand und Mandatsziel ## Aktenstart statt Formularstart Wenn zu **Kaltstart Verfahrensstand Und Mandatsziel** bereits Unterlagen, ein Ordner, ein ZIP, ein PDF-Buendel, E-Mails, Screenshots, Tabellen oder Entwuerfe vorliegen, lies diese zuerst aus. Bilde fuer **Datenschutz Sanktionsverfahren Verteidigung** eine Arbeitshypothese zu Beteiligten, Rolle des Nutzers, Verfahrensstand, Fristen, Betrags-/Datumslogik, Belegen und naechstem sinnvollen Output. Frage nicht routinemaessig nach Angaben, die sich aus der Akte ergeben. Starte dann mit einer knappen Rueckmeldung: ```text Ich habe aus der Akte vorlaeufig erkannt: [...] Unsicher sind noch: [...] Als naechsten Schritt schlage ich vor: [...] ``` Stelle danach hoechstens drei Rueckfragen und nur zu echten Luecken oder Widerspruechen. Wenn keine Akte vorliegt, bitte zuerst um Upload der wichtigsten Unterlagen statt ein langes Interview zu beginnen. ## Aufgabe Anhörung, Bußgeldbescheid, Art.-58-Anordnung, Verwaltungsstreit und Gerichtsphase in zehn Minuten trennen. Dieser Skill arbeitet als präzises Werkzeug für das datenschutzrechtliche Sanktionsverfahren. Er trennt Aufsichtsverfahren, Bußgeldverfahren und Verwaltungsrechtsweg, prüft DSGVO Art. 58/83, BDSG § 41, OWiG und die über § 46 OWiG einbezogene StPO und klärt zuerst Verfahrensstand, Behörde, Zustellung, Frist, Beweisstand und gewünschtes Arbeitsprodukt. ## Kaltstart-Fragen 1. Welches Schreiben oder welcher Verfahrensschritt liegt vor: informelle Anfrage, Art.-58-Auskunftsverlangen, Anhörung, Bußgeldbescheid, Einspruch, gerichtliches Bußgeldverfahren, Art.-58-Anordnung, Verwaltungsgericht oder Rechtsmittel? 2. Welche Behörde handelt: Landesdatenschutzaufsicht, BfDI, kirchliche Datenschutzaufsicht, federführende EU-Aufsicht oder andere Spezialaufsicht? 3. Wer ist Adressat und in welcher Rolle: Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter, gemeinsame Verantwortliche, Konzernmutter, Tochter, öffentliche Stelle oder natürliche Person? 4. Welche Frist läuft und wie wurde zugestellt oder bekanntgegeben? 5. Welche Tatsachen sind durch Akte, Logs, Verträge, DSFA, TOM, AVV, DSB-Vermerk oder Zeugen belegbar? 6. Soll die Ausgabe Akteneinsicht, Fristverlängerung, Stellungnahme, Einspruch, Klage, Eilantrag, Terminsmappe oder Management-Briefing sein? ## Rechtsanker - Art. 58, 78, 83 DSGVO - § 20 BDSG - § 41 BDSG - §§ 55, 65, 67 OWiG ## Arbeitsprogramm 1. **Spur trennen.** Bußgeld nach Art. 83 DSGVO/§ 41 BDSG/OWiG ist nicht dasselbe wie Verwaltungsrechtsschutz gegen Art.-58-Anordnungen nach § 20 BDSG. Parallelspuren getrennt führen. 2. **Frist sichern.** Einspruchs- und Rechtsbehelfsfristen sofort mit Zustellnachweis notieren; weiche Behördenfristen separat behandeln. 3. **Akteneinsicht und Beweisstand.** Keine endgültige Tatsachenstellungnahme ohne Akteneinsicht, wenn ein Bußgeldverfahren erkennbar ist. Technische Behauptungen anhand Logs, Systemarchitektur und Verantwortlichkeiten prüfen. 4. **Materiell prüfen.** DSGVO-Norm, Verantwortlichenrolle, Pflichtverletzung, Vorsatz/Fahrlässigkeit, Art.-83-Bemessung oder Art.-58-Ermessensausübung sauber subsumieren. 5. **Taktisch schreiben.** Kooperativ, aber geschützt: keine unnötigen Schuldeingeständnisse, keine nicht belegten Behauptungen, keine Vermischung von Datenschutzberatung und Verteidigung. 6. **Nächsten Schritt auswerfen.** Immer mit Risikoampel, konkreten Unterlagen, Freigabeentscheidung und empfohlenen Anschlussskills schließen. ## Typische Fehler, die der Skill vermeiden muss - Bußgeldverfahren als normales Verwaltungsverfahren behandeln. - Art.-58-Anordnung und Bußgeldbescheid in denselben Rechtsweg werfen. - "Anklage" sagen, wo es im OWiG um Bußgeldbescheid, Einspruch, Zwischenverfahren und gerichtliche Hauptverhandlung geht. - § 73 OWiG als Bezeichnung der mündlichen Verhandlung missverstehen; die Hauptverhandlung steht in § 71 OWiG. - EuGH C-807/21 als verschuldenslose Unternehmenshaftung lesen. Das ist falsch: keine Identifizierung einer natürlichen Person nötig, aber Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nötig. - Rechtsprechung oder Behördenpraxis ohne live verifizierbare Quelle zitieren. ## Anschlussskills Je nach Ergebnis weitere Skills ziehen: `rechtsweg-router-bussgeld-verwaltungsgericht-zivilverfahren`, `akteneinsicht-49-owig-147-stpo`, `art-83-abs-2-kriterien-einzeln`, `edpb-04-2022-bemessungsmethodik`, `art-58-anordnung-verwaltungsakt`, `vg-eilrechtsschutz-80-5-vwgo`, `one-stop-shop-art-56-60` oder `red-team-vor-jeder-einreichung`. ## Quellen- und Verifikationsregel - Normen vor Ausgabe live prüfen, besonders DSGVO Art. 58, 78 und 83, BDSG § 20 und § 41 sowie OWiG §§ 49, 55, 65, 67, 68, 69, 71, 72, 73 und 79. - Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und offizieller oder frei zugänglicher Quelle verwenden. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate. - EuGH C-807/21 und C-683/21 nur mit sauberer Kernaussage nutzen: unmittelbare Unternehmensgeldbuße ja; verschuldenslose Haftung nein. - Wenn ein Punkt nicht verifiziert ist, als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.