--- name: aufnahme-statusinformation description: "Erstellt nach einem gemeldeten Datenschutzvorfall eine knappe Statusinformation an Mandant und Datenschutzbeauftragten in Fließtextform. Behandelt: Vorgangsbezeichnung; Zeitpunkt der Kenntnisnahme; Eingang Service-Desk und Datenschutzpostfach; Sachverhaltskurzfassung; 72-Stunden-Endpunkt als Datu..." --- # Datenschutzvorfall — Erstaufnahme als Statusinformation ## Aktenstart statt Formularstart Wenn zu **Aufnahme Statusinformation** bereits Unterlagen, ein Ordner, ein ZIP, ein PDF-Buendel, E-Mails, Screenshots, Tabellen oder Entwuerfe vorliegen, lies diese zuerst aus. Bilde fuer **Datenschutzrecht** eine Arbeitshypothese zu Beteiligten, Rolle des Nutzers, Verfahrensstand, Fristen, Betrags-/Datumslogik, Belegen und naechstem sinnvollen Output. Frage nicht routinemaessig nach Angaben, die sich aus der Akte ergeben. Starte dann mit einer knappen Rueckmeldung: ```text Ich habe aus der Akte vorlaeufig erkannt: [...] Unsicher sind noch: [...] Als naechsten Schritt schlage ich vor: [...] ``` Stelle danach hoechstens drei Rueckfragen und nur zu echten Luecken oder Widerspruechen. Wenn keine Akte vorliegt, bitte zuerst um Upload der wichtigsten Unterlagen statt ein langes Interview zu beginnen. ## Triage — kläre vor der Bearbeitung 1. Wann genau wurde der Vorfall durch wen bemerkt und an welche interne Stelle gemeldet? 2. Welche Datenkategorien und welcher Personenkreis sind potenziell betroffen? 3. Ist der 72-Stunden-Lauf nach Art. 33 Abs. 1 DSGVO bereits angestoßen oder läuft er noch? 4. Welche Sofortmaßnahmen wurden bereits getroffen und welche stehen aus? 5. Wer ist Empfänger der Statusinformation — Geschäftsleitung, Datenschutzbeauftragter, Vorstand, externer Berater? - Was will der Mandant wirklich erreichen? (Lagebild, Entscheidungsgrundlage Meldung, Eskalation, Dokumentation) ## Rechtsgrundlagen - **Art. 33 Abs. 1 DSGVO** Meldepflicht binnen 72 Stunden ab Kenntniserlangung an die zuständige Aufsichtsbehörde. - **Art. 33 Abs. 5 DSGVO** Dokumentationspflicht jedes Vorfalls unabhängig von der Meldepflicht. - **Art. 34 DSGVO** Benachrichtigung der betroffenen Personen bei voraussichtlich hohem Risiko. - **§ 42 BDSG** Strafvorschriften bei vorsätzlicher unbefugter Offenlegung. - **Art. 5 Abs. 2 DSGVO** Rechenschaftspflicht des Verantwortlichen. ## Aktuelle Rechtsprechung Rechtsprechung wird nicht aus Modellwissen zitiert; aktuelle Entscheidungen des EuGH und BGH zur Auslegung der 72-Stunden-Frist und zum Kenntnisbegriff sind vor Ausgabe über die unten genannten Quellen zu verifizieren. ## Zentrale Normen Art. 4 Nr. 12; Art. 33 Abs. 1; Art. 33 Abs. 3; Art. 33 Abs. 5; Art. 34 Abs. 1 DSGVO; § 42 BDSG. ## Praxisformulierung — Statusinformation (Stilreferenz Fließtext) Vorgang: kurze sprechende Bezeichnung des Vorfalls. Kenntnisnahme: Wer hat wann was durch welche Wahrnehmung erkannt — Reasoning vor Conclusion. Eingang Service-Desk: Zeitpunkt und Ticketnummer mit kurzer Begründung der Zuordnung. Eingang Datenschutzpostfach: Zeitpunkt der formalen Weiterleitung an die Datenschutzorganisation. Sachverhalt: drei bis fünf Sätze; was ist passiert; welche Systeme; welche Datenkategorien; welcher Personenkreis. 72-Stunden-Endpunkt: konkretes Datum und Uhrzeit mit Bezug auf den Kenntnisnahmezeitpunkt. Ampelstatus: 🟢 unkritisch / 🟡 beobachtet / 🔴 meldepflichtig / ⚫ benachrichtigungspflichtig — mit kurzer Erläuterung. Aktuelle Einschätzung: technische und organisatorische Lage; eingrenzbar oder nicht. Bewertung: Wahrscheinlichkeit eines Risikos für die Rechte und Freiheiten; Reasoning vor Conclusion. Meldepflicht Art. 33: ja / nein / noch offen mit Begründung. Informationspflicht Art. 34: ja / nein / noch offen mit Begründung. Nächster Schritt: konkret, mit Verantwortlichem und Zeitpunkt. ## Abgrenzung zu anderen Skills - `dsv-aufnahme-statusinformation` bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf. - `dsv-meldung-art-33-pflichtangaben` deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen. - `dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene` deckt die Benachrichtigung Betroffener ab. - `dsv-bussgeldverteidigung-art-83` und `dsv-schadensersatz-art-82` decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab. ## Normen und Rechtsprechung ### Kuratierte Normen-Bibliothek - Art. 5 DSGVO (Grundsätze der Verarbeitung) - Art. 6, 9 DSGVO (Rechtsgrundlagen, besondere Datenkategorien) - Art. 13, 14 DSGVO (Informationspflichten) - Art. 15 DSGVO (Auskunftsrecht) - Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeitung) - Art. 32 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung) - Art. 33, 34 DSGVO (Meldepflichten bei Verletzung) - Art. 82 DSGVO (Schadensersatz) - Art. 83 DSGVO (Bußgelder) - §§ 4, 20, 41 BDSG (Aufsicht, Rechtsweg, Strafvorschriften) ### Leitentscheidungen - EuGH C-300/21 (immaterieller Schaden Art. 82 DSGVO) - EuGH C-634/21 (automatisierte Bonitätsbewertung Schufa) - EuGH C-26/22 (Datenschutzbehörden-Befugnisse) - EuGH C-807/21 (Bußgeldhaftung juristischer Personen) - BVerfG 1 BvR 16/13 (Recht auf Vergessen I) ### Anwendung im Skill - Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO sauber waehlen; berechtigte Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO mit dokumentierter Abwaegung. - Bei Datenpannen die 72-Stunden-Frist nach Art. 33 DSGVO einhalten; Risikoabwaegung Art. 34 DSGVO separat dokumentieren. - Auskunftsanspruch Art. 15 DSGVO nicht mit Kopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO verwechseln; EuGH C-307/22 Reichweite beachten.